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(Kommentare: 41)

Änderungen von AGB und Preisliste "Bundesweiter Tarif"

Es gibt Änderungen in unserer Preisliste „Bundesweiter Tarif“ und in unseren AGB. Der „Bundesweite Tarif“ ist der Tarif, nach dem abgerechnet wird, wenn Sie die Fahrzeuge unserer Kooperationspartner nutzen. Zum Beispiel in Städten außerhalb Mitteldeutschlands. Zudem haben wir unsere AGB um einen Passus ergänzt, der unser demokratisches, antirassistisches Grundverständnis auch offiziell stärker verankern soll. Mehr zu den Hintergründen der Änderungen erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wir bieten eine Dienstleistung an, die von vielen unterschiedlichen Menschen genutzt werden kann. Uns ist es egal, ob Sie am Wochenende mit unseren Fahrzeugen zu einem 80. Geburtstag, einem Selbstfindungsseminar oder einer Tattoomesse fahren. Allerdings hätten wir ein Problem damit, unsere Autos auf Veranstaltungen zu sehen, die gegen unsere Grundwerte und Überzeugungen von Toleranz, Demokratie und Weltoffenheit verstoßen.Deshalb haben wir unsere AGB um einen neuen Passus erweitert.„Bei der Verwendung des Fahrzeuges für die Fahrt zu oder während Veranstaltungen, ganz gleich, welchen Charakters (privat, kommerziell, kulturell, politisch, überparteilich usw.) gewährleistet der Fahrtberechtigte, dass weder durch ihn, noch durch Mitfahrer und sonstige Begleitpersonen Handlungen begangen werden, die verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut darstellen und/ oder verbreiten. Insbesondere ist eine Nutzung des Fahrzeuges im Zusammenhang mit Veranstaltungen, bei denen in Wort oder in Schrift die Freiheit und die Würde des Menschen verächtlich gemacht oder Symbole verwendet und gezeigt werden, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, ausdrücklich untersagt. (...)“Den vollständigen, neu eingefügten Passus finden Sie in unseren aktualisierten AGB nach §9 l.Wir wollen nicht, dass unsere Autos für Veranstaltungen genutzt werden, auf denen menschenfeindliche Parolen gebrüllt werden. Wir wissen natürlich, dass durch unsere AGB-Änderung das grundsätzliche Problem nicht gelöst wird. Und wir wissen, dass die rechtliche Handhabe trotzdem schwierig bleibt und oft der Einzelfallprüfung unterzogen werden muss. Zudem haben wir demokratische Regeln und Gesetze einzuhalten, wie zum Beispiel den Grundsatz der Gleichbehandlung.Nichtsdestotrotz und gerade deshalb werden wir die Einhaltung der AGB-Neuerungen auch kontrollieren. Außerdem werden wir uns weiterhin für eine weltoffene und diskriminierungsfreie Gesellschaft engagieren – ohne jede Spende oder Fahrzeugbereitstellung besonders zu betonen. Vielleicht braucht es dieses öffentliche Statement gerade in diesen verrückten Zeiten, um noch einmal klar aufzuzeigen, für welche Werte wir stehen.

Kurz und knapp: Was ändert sich jetzt für Sie?

Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist die Nutzung unserer Fahrzeuge für politische Veranstaltungen und Demonstrationen nun immer vorab anzuzeigen. Schicken Sie uns bitte mindestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn eine E-Mail mit Ort, Zeitraum und Thema der Versammlung an kontakt@teilAuto.net.Aus rechtlich formalen Gründen haben wir die Worte „schriftlich“ und „in Schriftform“ nun durch „in Textform“ ersetzt. Kündigungen, Widersprüche müsse damit jetzt also "in Textform" zu uns kommen – eine Anpassung, die den modernen Übermittlungswegen gerechter werden soll.In Bezug auf die Änderung der Preisliste „Bundesweiter Tarif“ bleibt nur so viel zu sagen, dass es sich um eine Anpassung der durch unseren Carsharing-Verbund vorgegebenen Verrechnungspreise handelt. Die Preise und Tarife für unsere teilAuto-Fahrzeuge sind davon unberührt und bleiben wie gehabt.Bitte beachten Sie: Ihre Zustimmung zu den AGB- und Preislistenänderungen gilt als erteilt, wenn Sie diesen nicht bis zum 31. Dezember 2016 widersprechen. Sie haben die Möglichkeit, den bestehenden Nutzungsvertrag bis zu diesem Datum fristlos zu kündigen. Alte und neue AGB und Preislisten finden Sie unter Downloads.

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Kommentare

Kommentar von Jo |

Ich find die AGB-Änderung von teilAuto gut. Endlich mal ein Unternehmen, dass klar Stellung bezieht! Weiter so!

Kommentar von Wolfsrabe |

Die Maschinerie läuft. Auch mittels "Car Sharing" werden wichtige Zeichen gesetzt, grundsätzliche Botschaften verlautbart und sehr klare Statements abgegeben. Es wäre ja auch zu absurd, wenn man eine Dienstleistung ohne Gesinnungsauflagen in Anspruch nehmen könnte, nicht wahr? Eure Anwälte haben euch einen Bärendienst erwiesen.

Kommentar von Alter Schwede |

Vollkommen bescheuert.

Kommentar von Rastamannama |

...niemand wird gezwungen Teilauto zu benutzen! Und wenn es jetzt eine neue Autovermietung mit Meinungsfreiheit entstehen würde, dann wäre das doch toll. Schade, dass sich Linke als rotlackierte Nazis (" nicht für Juden/Nazis/Andersdenkende") entpuppen. Oder:gut so! Ich fand Teilauto eh beknackt.

Kommentar von Gert Weller |

Die linksradikale antifa, die ja gerne viele Autos abfackelt, benutzt die gleichen Formulierungen, wie eure neuen AGBs. Ich hoffe ihr distanziert euch vom Linksextremismus, den offensichtlich viele freigeschaltete Kommis befürworten.

Kommentar von Tobias Thiel |

Danke für die AGB-Änderung und die damit verbundene Klarstellung und Meinungsäußerung. Ein Grund mehr bei teilauto zu bleiben, auch wenn das als Großfamilie in einer kleinen Stadt nicht immer ganz einfach ist.

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Danke, das freut uns.

Kommentar von teilAuto |

Liebe Kommentierende, danke für all die Rückmeldungen. Wir haben sie mit Interesse gelesen und denken, dass unsere grundsätzliche Botschaft richtig angekommen ist. Wir wollen ein Zeichen für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit setzen. Denn ja, wir hätten ein Problem damit, wenn unsere Fahrzeuge auf Demos mitfahren, auf denen rassistische, diskriminierende und/oder verfassungswidrige Parolen verbreitet werden. Wir haben drei fachkundige Anwälte an dem neuen AGB-Passus arbeiten lassen. Deshalb möchten wir ihn auch so stehen lassen, wie er ist. Ansonsten bleiben wir ganz die Alten. Die allermeisten Fahrtziele werden uns auch in Zukunft unbekannt sein. Denn ob Sie mit teilAuto zum Kaffeetrinken zu Tante Helga oder zum Angeln an den nächsten See fahren, hat uns nicht zu interessieren und bleibt weiterhin Ihre ganz private Entscheidung. Beste Grüße teilAuto

Kommentar von Johannes |

Hallo Jule, ich finde es bemerkenswert, wie du klar und sachlich argumentierst, obwohl hier einige arrogant und beleidigend ("besorgte Bürger", "fünf verschiedene Pseudonyme") schreiben und sich nicht mal im Ansatz die Mühe machen, sachlich auf deine Argumente einzugehen. teilAuto scheint es ja ohnehin nicht zu interessieren. Ich jedenfalls kann auch gut ohne teilAuto leben.

Kommentar von Norman |

Ich denke es geht bei dem §9 um zwei Aspekte, wobei der erste unstrittig sein sollte. 1. Teilnahme an Veranstaltungen bzw. Demos von verbotenen Organisationen (z.B. wegen Abschaffung Grundgesetz oder Aufruf zur Gewalt) sowie das Zeigen verfassungswidriger Symbole sind illegal und damit verboten. Es ist hoffentlich eindeutig festgelegt, um welche Organisationen und Symbole es sich handelt. Das sollte damit eine klare Sache sein. 2. Weitaus weniger klar ist der letztere Teil, bei dem gefordert wird die Nutzung des Fahrzeuges zu oder während politischer Veranstaltungen und Demonstrationen vorab anzuzeigen, um sich dafür eine Erlaubnis zu holen. Vorrausgesetzt es handelt sich nicht um 1. gibt es keine klaren Kriterien und es muss willkürlich von Fall zu Fall entschieden werden. Grundsätzlich zwar bin ich der Meinung, dass ein privates Unternehmen durchaus das Recht haben sollte selbst zu entscheiden wem es eine Leistung anbietet und wem nicht. Allerdings wäre dafür eine Art Prüfung, ob die politische Weltanschauung des Nutzers mit der von Teilauto übereinstimmt erforderlich. Mal davon abgesehen, dass dies wahrscheinlich ohnehin mit dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kollidieren würde, bin ich der Meinung, dass eine solche Prüfung weder sinnvoll noch praktikabel ist. Daher wäre es besser auf die Vormulierung "Die Nutzung des Fahrzeug zu oder während politischer Veranstaltungen und Demonstrationen ist vorab anzuzeigen." zu verzichten und stattdessen transparente Regeln zu verbotenen Organisationen bzw. Vereinen anwenden.

Kommentar von Gerd |

Hallo Jule. Teilauto hat allein in Dresden 8.000 Kunden. Auf Facebook kritisieren zwei die AGB Änderung, hier vielleicht 20 (oder vier mit jeweils fünf verschiedenen Pseudonymen, um auch mal schöne Theorien in den Raum zu werfen). Verlasst doch einfach teilAuto und gründet euer eigenes Carsharing mit den perfekt formulierten AGBs, ich würde mich darüber freuen. Ich lese die AGB in einem Kontext, und zwar auch mit den hier geschriebenen einleitenden Worten. Und damit kann ich sehr gut leben. Und anscheinend knapp 8.000 Andere allein in Dresden auch. Danke, teilAuto, für diesen Schritt und für die Transparenz.

Kommentar von Jule |

Kai, ich habe gerade "besorgte Bürger" bei Google eingegeben ... Ich finde es zeugt nicht gerade von einem reflektierten und toleranten/offenen Weltbild, mir hier ein Etikett anzuheften, mich einer Gruppe zuzuordnen ohne sich auch nur im Ansatz mit meinen Argumenten (und in meinem Fall auch mit Vorschlägen als Alternative) auseinander zusetzen. Du kannst gerne versuchen mich zu überzeugen oder noch besser mir deine Gründe nennen, warum die neuen AGBs notwendig und richtig sind. Aber so ... ist es eine Frechheit. Ich spreche hier nicht für "eine Gruppe", ich spreche für mich und äußere meine Bedenken. Auch die zwischen den Zeilen durchkommende Einstellung: Ihr habt ein Problem ... also seit ihr das Problem (bezogen auf die Kritiker), empfinde ich als respektlos und überheblich. Shitstorm: Was willst du mir damit sagen? Nochmal, ich agiere als "Ich" und nicht in einer Gruppe. Wenn zufällig mehrere Personen eine ähnliche Kritik üben, dann würde das für mich bedeuten, dass es eventuell sinnvoll ist, sich damit auseinanderzusetzen, statt den Kritiker zu diffamieren.

Kommentar von Kai Hummel |

Hey Jule, du schreibst zwar, du kannst, oder willst die neuen AGBs nicht verstehen und akzeptieren, schreibst aber im gleichem Absatz mögliche Szenarien auf, die den AGBs klar widersprechen. Du verhältst dich leider wie eine »besorgte« Bürgerin. Übrigens, teilAuto hat mit dem Ändern der AGB ein sehr klares Statement abgegeben. Aber da du hier auch Social Media erwähnt hast, dürfen wir uns wohl in nächster Zeit, auf einen »besorgten« Bürger Shitstorm einstellen?

Kommentar von Jule |

Auch ich habe ein Problem mit dem AGB-Zusatz und finde ihn anmaßend und zu schwammig formuliert. Ich habe folgendes bereits auf der teilAuto-Facebook-Seite angefragt: Liebes teilAuto-Team, ich verstehe euren neuen AGB-Zusatz nicht bzw. finde ihn kritikwürdig. Was genau wollt ihr damit verhindern und warum? Ich fühle mich als Kunde dadurch eingeschränkt und unzulässig bevormundet. Nicht das ich vorhabe mit dem teilAuto zur nächsten Pegida-Demo zu fahren, aber selbst das wäre nach meinem Verständnis meine private Entscheidung und nicht eure. Ich nutze eine Service und bezahle ihn. Auch ist der Paragraph so schwammig formuliert, dass er vermutlich keinerlei Konsequenzen haben kann. Wie wollt ihr das nachprüfen oder muss ich Rechenschaft ablegen? In wieweit bin ich jetzt verantwortlich für Vorhaben, Gesinnung und Eigentum von eventuellen Mitfahrern? Welche Veranstaltungen meint ihr genau? Gibt es da jetzt eine Liste, was erlaubt ist und was nicht? Unterscheidet sich eure Wahrnehmung von " im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen" von offiziellen Verboten bzw. Nichtverboten (z.B. AfD - offiziell erlaubt - bei euch verboten?)... Es wäre lieb, wenn sich noch andere mit ihrer Einschätzung beteiligen könnten und ich Antworten erhielte. Ich nutze euren Service sehr gern und würde dies auch weiterhin gerne als eigenverantwortlicher, privater und mündiger Kunde tun. Ich erhielt folgende Antwort: Liebe Jule, der Passus ist u.E. unmissverständlich formuliert. Es haben Juristen unterschiedlichster Couleur mitgewirkt. Du kannst auch weiterhin fahren wohin Du willst. Wir schränken lediglich ein, auf welchen Veranstaltungen unsere Fz z.B. als 'Lauti' mitfahren. Und, wir geben ein Statement ab und das ist angekommen. Diese Antwort verwirrt mich nur noch mehr, denn allein für das Verbot teilAutos als Demofahrzeuge zu benutzen, braucht es nicht einen derartig verquasten AGB-Zusatz. Es bleibt weiterhin unklar, welche Veranstaltungen für teilAuto genehm sind und welche nicht. Wenn ich dann hier lese, dass ich in Zukunft "Anträge" stellen soll ... Der Passus beinhaltet aber nicht nur die Fahrt "auf" einer Veranstaltung (was den Fall "Lauti" betrifft - und für mich durchaus nachvollziehbar ist) - sondern ganz klar steht darin auch "zu einer Veranstaltung" - hinzukommt, dass ich hier für Mitfahrer haften soll ... Für mich geht das entschieden zuweit - besonders in dieser Unkarheit. Ich halte mich an AGBs - doch mit diesem Zusatz kann ich nichts anfangen und ich bin nicht gewillt vor jeder Fahrt bei teilAuto um Erlaubnis zu bitten (fiktiver Fall: ich will mit meiner Familie ein Museum in einer Stadt besuchen, an der in der Nähe an diesem Tag gerade eine Demo stattfindet, dessen Charakter ihr nicht duldet ... oder ich fahre rein aus Interesse zu einem Vortrag eines Redners, der nicht in eurem Sinne ist ...). Nehmt ihr dann die gesammelten Fahrtdaten und wertet die aus? Schließlich schreibt ihr deutlich, dass ihr die Einhaltung der AGB-Neuerungen auch kontrollieren werdet - ich finde das erschreckend. Statements kann man übrigens auch so abgeben und muss dafür nicht die Freiheit seiner Kunden derart unklar einschränken. Die AGBs sind für mich absolut der falsche Ort für Statements. Ich bin schon groß - sollte ich politische Erziehung/Nachhilfe brauchen, dann bitte nicht von der Firma, bei der ich eine Auto für private Zwecke miete - und dies sage ich völlig unabhängig von meinen politischen Ansichten. Das Mittel was ihr hier nutzt überschreitet für mich eine Grenze. Das Richtige Wollen heißt noch lange nicht auch das Richtige zutun. Wenn ihr Gutes tun wollt und euer Image polieren wollt, dann tut das über Spenden oder über kostenlose Mitgliedschaften für Vereine, die ihr unterstützen wollten - und nicht dadurch, dass ihr derart arrogant in die persönlichen Entscheidungen all eurer Kunden - die euch finanzieren - eingreift.

Kommentar von Kai Hummel |

Schlimm, was hier einige Leute von sich geben. Diese »besorgten« Bürger sind schon ein komisches völkchen.

Kommentar von Karli |

Auch wenn es einige nicht wahrhaben wollen: man muß kein "rechter Pöbler" sein, um eine AGB-Änderung nicht gut zu finden, die schwammige Formulierungen wie "im Geiste von..." (wer definiert das?) verwenden, und die vorschreiben, daß der Fahrtberechtigte gewährleisten (!) soll, was Begleitpersonen bei der "Nutzung des Fahrzeuges im Zusammenhang mit Veranstaltungen" tun. Dem Juristen in mir graut es bei diesen Formulierungen.

Kommentar von Johannes |

Und tschüss! 40 Jahre DDR sind für meinen Bedarf an Bevormundung ausreichend. Airnb läßt grüßen. Vielleicht muß man demnächst beim Kauf eines Brotes auch noch ein Community Bekenntnis ablegen.

Kommentar von Katja |

Soweit ich mich erinnere, habe ich keinen Vertrag zum Eintritt in eine Partei oder gemeinnützige Einrichtung gestellt, sondern wollte einfach mal ein Auto mieten. Ich hatte bereits vor einem Jahr darauf hingewiesen, dass ich als teilAuto-KUNDE nicht dafür geradestehen will, wenn das Auto beim Einsatz als Lautsprecherwagen o.ä. missbraucht und u.U. geschädigt wird. Dieses Risiko würde ich auch nicht eingehen, wenn ich der Halter wäre. Daher kann ich nicht nachvollziehen, warum solches geschäftsschädigende Verhalten von teilAuto unterstützt oder sogar propagiert wird.

Kommentar von Robert |

Super, dass ihr euch positioniert, teilAuto! Es ist gut (aber, wie schon erwähnt, auch traurig), dass so was in die AGB muss. Als besorgter Mitbürger muss man da natürlich einschreiten. "Sittenpolizei" - check! "Verfassung anzweifeln" - check! Jetzt bitte schnell noch was über Gutmenschen, dann haben wirs.

Kommentar von Johannes |

Hier nochmal der Volltext aus den AGB, damit man nicht erst nachschlagen muss. Ist eigentlich gut formuliert und neutral. Es dürfte weiterhin problemlos möglich sein zu Veranstaltungen der Linken, der AFD und auch aller anderen nicht verbotenen politischen Gruppierungen zu fahren. Mit der Einschränkung, dass die Fahrzeuge nicht direkt auf den Demos oder den abzulaufenden Stecken oder auf dem Parteiparkplatz abgestellt werden sollen. Bei anderen ist diese Regelung deutlich schärfer (z.B. LEX http://www.lexautovermietung.de/lex2013AGB.pdf) ---- OT ---- zweite Hälfte §9 --- Bei der Verwendung des Fahrzeuges für die Fahrt zu oder während Veranstaltungen, ganz gleich, welchen Charakters (privat, kommerziell, kulturell, politisch, überparteilich usw.) gewährleistet der Fahrtberechtigte, dass weder durch ihn, noch durch Mitfahrer und sonstige Begleitpersonen selbst Handlungen begangen werden, die verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut darstellen und/ oder verbreiten. Insbesondere ist eine Nutzung des Fahrzeuges im Zusammenhang mit Veranstaltungen, bei denen in Wort oder in Schrift die Freiheit und die Würde des Menschen verächtlich gemacht oder Symbole verwendet und gezeigt werden, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, ausdrücklich untersagt. Bei Nutzung des Fahrzeuges im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Demonstrationen verpflichtet sich der Fahrtberechtigte unabhängig von der vorherigen Regelung, das Fahrzeug nicht innerhalb öffentlich bekanntgegebener Aufzugsstrecken und Versammlungsorte abzustellen. Die Nutzung des Fahrzeug zu oder während politischer Veranstaltungen und Demonstrationen ist vorab anzuzeigen. Auf das Recht zur fristlosen Vertragskündigung in § 21 bei Fahrzeugnutzung zu vorstehend dargestellten verbotenen Zwecken wird ausdrücklich verwiesen.

Kommentar von Rolf |

Es ist gut, dass TeilAuto sich klar gegen rechte Netzwerke wendet.

Kommentar von Tinta |

Bin ebenfalls überrascht und auch ungläubig! Ich will doch einfach nur ein Auto mieten, mehr nicht! Muß ich da meine politische Gesinnung in Zukunft gleich mit angeben? Mit Demokratie hat das in meinen Augen nichts mehr zu tun!!!

Kommentar von Matthias |

Wir finden die AGB-Ergänzung völlig richtig. Ich möchte auch nicht, dass auf einem TeilAuto ein Laupsprecher zu hören ist, aus dem Herr Höcke oder jemand gleicher geistiger Verfassung seine Reden hält. Und das kann mun nun mal in einer freiheitlichen Gesellschaft nur machen, indem man das vorher klar sagt. Allerdings muss ich Daniel recht geben: Dieser Satz muss eindeutiger formuliert werden.

Kommentar von Micha |

Nun, auch ich bin verwundert und trage die neue AGB nicht mit. Es ist mir unverständlich, wie sich eine gute Idee des "carsharings" so schnell selbst in Misskredit bringen kann und "politisch" wird, Sittenpolizei spielt. Ich halte das in höchstem Maß für moralisch verwerflich und somit sittenwidrig.

Kommentar von Tilo |

Ich finde den Passus überflüssig, da sich dadurch nichts ändert und wenn dann nur das die ewigen Verweigerer sich angesprochen und angestachelt fühlen. Sieht man hier auch schon an Kommentaren aus DD. Als nächstes stösst mir auf, dass vorab angezeigt werden soll, wo man mit dem Auto hinfährt. Was wenn ich nach Berlin fahre, das Auto abstelle und zufälig eine Demo vorbei kommt. Was will dann TeilAuto machen? Mich verhören, ob ich wissentlich das Auto dort abstellte? Wie soll das nachgewiesen werden? Ich verstehe das TeilAuto sich da Recht vorbehält ob die Autos Teil einer Demonstration sind, aber zufällig an einer Demostrecke abgestellte Fahrzeuge zu ahnden halte ich für vermessen. Der Passus sollte somit schnellsten nochmal durch die Rechtsabteilung. Grüße aus Leipzig.

Kommentar von Chris2 |

Ich finde, dass Teilauto jedes Recht hat in IHRE AGBs zu schreiben, was IHRER Meinung nach wichtig ist. Da Teilauto's Name drauf steht, steht es ihnen auch zu zu entscheiden, wer was wo mit ihren Fahrzeugen machen kann und was nicht. Wem es nicht passt, kann ja laufen oder das eigene Auto benutzen. Sich klar von antidemokratischem und fremdenfeindlichen Gedankengut zu distanzieren und kein Teil davon sein zu wollen, finde ich gut und richtig und wird, auch heutzutage, und ganz besonders in Dresden, noch nicht oft genug getan. Danke auch von mir, dass ihr Haltung zeigt. Wobei ich Daniel zustimme, dass an der eigentlichen Formulierung, vielleicht noch mal "feingeschliffen" werden kann, damit es auch der letzte Pedant richtig versteht

Kommentar von Daniel |

Der Passus über Veranstalungen mit "verfassungs- oder gesetzeswidrigem Gedankengut" ist für müch völlig unstrittig. Auch dass Teilauto die Nutzung seiner Wagen im Rahmen von Demonstrationen (z.B. als Lautsprecherwagen) kontrollieren möchte, kann ich gut verstehen. Aber so, wie die AGB-Änderung jetzt formuliert ist, fordert Teilauto eine Meldung, wann immer zu einer politischen VERANSTALTUNG gefahren. Das ist - denke ich - so nicht gemeint und es wäre völlig unakzeptabel. Dieser Satz muss unbedingt konkretisiert und überarbeitet werden, auch weil er grammatische Fehler enthält: "Die Nutzung des Fahrzeug zu oder während politischer Veranstaltungen und Demonstrationen ist vorab anzuzeigen." Also: Gut gemeint, schlecht formuliert würde ich sagen. Bitte, bitte noch einmal überarbeiten, Teilauto!

Kommentar von David |

Kommentatoren die allen Ernstes gegen Grundregeln demokratischen Zusammenlebens pöbeln, zeigen doch einfach nur wes Geistes Kind sie sind. Viel trauriger ist finde ich aber, dass die Aufnahme eines solchen Passus in die AGB anscheinend notwendig geworden ist.

Kommentar von e.s. |

Streite nicht mit dummen Menschen. Sie ziehen dich auf ihr Niveau runter und schlagen dich mit ihren eigenen Waffen.

Kommentar von Florian |

Wie war das, Dresden - Tal der Ahnungslosen. Leider trifft das auf einige Bewohner der Landeshauptstadt immer noch bzw. wieder zu. Ich finde den Passus gut, es wird Zeit konsequent gegen extremistisches Gedankengut vorzugehen. Smash Fascism.

Kommentar von Baldurs |

Ich wollte eigentlich nur ein Auto mieten und mich keiner Prüfung zur Linientreue unterziehen. Streng genommen darf man dann ein Auto ja dann auch nicht mehr für eine Veranstaltung gemietet werden, wo gegen Populisten gehetzt werden. Ihr macht Euch so lächerlich... Zeit Euch lebwohl zu sagen!

Kommentar von StefffenDD |

Kleiner Tipp an alle "Verfassungsfreunde". 1. Haben wir in Deutschland keine 2. Wurde über das Grundgesetz auch nie das Volk befragt und 3. Ist im Grundgesetz das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert. Ich habe es einfach satt, wenn man mir wie einen dummen Jungen vorschreiben will, was ich zu denken und zu sagen habe. Ich will hin und wieder ein Auto mieten, mehr nicht. Also lasst mich mit eurer ideologischen Erziehung endlich in Ruhe.

Kommentar von Reinhard Heinrich |

Ich schließe mich Sandra vorbehaltlos an. Hinzuzufügen wäre: Ich hätte es nicht für notwendig gehalten, die Forderungen des Grundgesetzes extra in die AGB einfließen zu lassen. Nachdem ich die Kommentare gelesen habe, muss ich mich jedoch korrigieren. Es scheint nicht nur notwendig - es scheint sogar überfällig zu sein. Das hätte ich nicht gedacht, dass sich rechte Pöbler so schnell durch eine relativ harmlose AGB-Änderung auf die Barrikade treiben lassen. Vielleicht sollten sie sich lieber im "Neuen Germanischen Kraftwagen-Teilverein" organisieren?

Kommentar von Sandra |

"[...]die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, ausdrücklich untersagt[...]" - es kann doch wohl niemand, der bei klarem Verstand ist, gegen diesen Passus pöbeln. Das sind ganz einfache Menschen- und Bürgerrechte und sind Teil der deutschen Verfassung. Schlimm ist vielmehr, dass das in den AGBs stehen muss, da es scheinbar nicht selbstverständlich ist. Ich weiß nicht, wann es diese Menschen lernen, dass es absolut schizophren ist, für ihr "Vaterland" auf die Straße zu gehen oder sich in einer Partei zu organisieren um gegen die eigene Verfassung zu verstoßen. Vielen Dank liebes Team von TeilAuto!

Kommentar von Max |

Ich würde gern ein Auto mieten und kein (politisch) "besserer" Mensch werden. Und jetzt vor Fahrt zu einer Demonstration anzuzeigen, dass ich zu einer Demonstration fahren möchte, halte ich persönlich für sehr einschränkend. Mich würde interessieren, wieviele Nutzer Ihnen vor dem 13.2. / 01.05. oder 03.10. eine e-mail schreiben.... ich träume von Tausenden, das wäre toll Zeichen für die Demokratie und toll für diese AGB Änderung.

Kommentar von Stephan |

Sehr fragwürdige AGB-Änderung, um es vorsichtig auszudrücken. Gibt’s bald auch noch eine Aufnahmeprüfung und eine Gedankenpolizei bei TeilAuto, und wer nicht auf Linie ist, wird ausgeschlossen? Ich kann demk Kommentar von SteffenDD nur beipflichten.

Kommentar von Andrea |

Die als Download angebotene Preisliste bis 12/16 von Flinkster ist bestimmt ein Fehlgriff oder?

Kommentar von Chris |

Da sind sie wieder, die Zwischen-den-Zeilenleser und trotzdem Nichtsblicker. "[...]verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, ausdrücklich untersagt." Heißt auch FDJ-Flaggen o.ä. sind tabu. Jede Partei in Deutschland, die nicht verboten ist, fällt da also schon mal nicht drunter. Ich denke, soviel Demokratieverständnis kann man teilAuto zugestehen. Me gusta AGB Änderung!

Kommentar von Peter |

gilt das auch für Grüne/ Linke/ SPD? Wird Zeit sich doch ein Auto zu kaufen.

Kommentar von SteffenDD |

Nicht ein Bereich des Lebens, wo man nicht drauf hingewiesen wird, was man doch als Deutscher bitteschön zu lassen und zu denken hat. Na hoffentlich schreitet ihr auch immer schön ein, wenn die Antifa eurer Autos für Aktionen nutzt.

Kommentar von Michael Kummer |

Was ist für Euch denn keine politische Veranstaltung?

Kommentar von Sven Metzger |

Nennt doch einfach die Parteien und Organisationen zu denen man nach dem Demokratieverständnis von TeilAuto nicht fahren darf. Die Linke und die Grünen werden es ja wohl nicht sein, da die auf Facebook und Twitter gern als Sympathieträger gesehen sind. Postfaktischen Demokratieverständnis 2016. Darauf ein fröhliches "nie wieder Deutschland"

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