AGB-Änderung zum 01.01.26
Alte und neue AGB vergleichen
Hier finden Sie ein Dokument, in dem neu eingefügte Passagen farbig markiert und entfallene Passagen durchgestrichen sind. Damit können Sie die Unterschiede gut vergleichen. Wir haben auch ein paar Rechtschreibfehler korrigiert und die Schreibweise einiger Wörter vereinheitlicht. Zudem heißt die bisherige Mobility Center GmbH jetzt teilAuto eG. Diese kleineren Änderungen markieren wir im Dokument nicht extra, damit es übersichtlicher bleibt.
Wie Sie zustimmen können
Loggen Sie sich unter buchen.teilauto.net oder in Ihrer App ein. Hier erscheint ein Popup-Fenster, in welchem Sie den AGB zustimmen können. Wenn Sie schon eingeloggt sind und das Fenster zur AGB-Bestätigung nicht sehen sollten, loggen Sie sich bitte noch einmal aus und wieder ein.
Falls Sie Tarifpartner*innen haben, müssen auch alle Tarifpartner*innen zustimmen.
Bis zum 01.01.26 kann das Fenster noch ohne Zustimmung geschlossen und normal weiter genutzt werden, ab dem 01.01. geht das nicht mehr. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, den Änderungen nicht zuzustimmen und Ihren Vertrag zu kündigen. Dies können Sie nach dem Login unter Konto > Vertrag > Kündigen vornehmen.
Warum ist das nötig?
In den AGB fehlten einige wichtige Punkte, die ergänzt werden mussten. Andere Regelungen wurden notwendig, um mit wachsenden Anforderungen weiterhin einen reibungslosen Carsharing-Betrieb sicherzustellen. Bei vielen Ergänzungen fragt man sich: „Stand das nicht sowieso schon in den AGB?“ — tatsächlich nicht und diese Lücken haben wir nun geschlossen. Das meiste sind Selbstverständlichkeiten, die für die meisten Nutzenden selbstverständlich sind und die äußerst naheliegend erscheinen. Wie zum Beispiel, dass man ein Auto vollständig mit allen Einzelteilen zurückzugeben hat.
Mit einer wachsenden Zahl an Nutzenden gibt es leider auch Verstöße, die wir selbst vor einigen Jahren nicht für möglich gehalten hätten. Das geht schlussendlich zulasten von allen, die sich gewissenhaft verhalten. Die Änderung der teilAuto-AGB hatten wir bereits zu Jahresbeginn angekündigt und einige Anwendungsfälle aus der Praxis hier vorgestellt. Die Anpassung ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Servicequalität zu verbessern und langfristig zu sichern.
Anpassung der Preisliste „Sonstige Kosten“
Die bisherige Preisliste „Sonstige Kosten, Selbstbeteiligung, Sicherheitspaket und Tarifwechsel“ wurde ebenfalls überarbeitet und heißt jetzt „Bearbeitungsentgelte, Vertragsstrafen, pauschalierter Schadenersatz, sonstige Kosten“. Konkrete Kosten bzw. Pauschalen werden nun zentral in einer eigenen Preisliste geführt, um eine einheitliche und übersichtliche Grundlage zu haben. Wir wollen damit Transparenz für alle Nutzenden schaffen und die Flotte vor Missbrauch schützen. Sie finden die Preislisten hier sowie als Dokument unter Downloads.
Was ist neu?
Das Wichtigste kurz zusammengefasst, was entweder konkretisiert wurde oder neu hinzugekommen ist:
§2 Fahrtberechtigung und Buchungsbeschränkungen
- Die Möglichkeit, Tarifpartner aufzunehmen, wurde in die AGB integriert
- Die Weitergabe der eigenen Kundenaccount-Zugangsdaten an Dritte ist untersagt
- Parallele Buchungen mehrerer Fahrzeuge sind nicht zulässig
- Die Fahrzeugnutzung kann beschränkt werden (bspw. Dauer Fahrerlaubnisbesitz, Alter, Vertragsdauer)
- Der mehrfach gewünschte „Brötchen-hol-Paragraph“ ist nun eingeführt: während der Buchung darf das Fahrzeug fahrtberechtigten Tarifpartnern aus der gleichen Tarifgemeinschaft überlassen werden. Jedoch nicht zu Beginn oder Ende der Buchung (keine Weitergabe von Zugangsdaten), also nur der Autoschlüssel darf vorübergehend weitergegeben werden
§4 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis
- Bei Verlust oder Beschränkung der Fahrerlaubnis muss teilAuto informiert werden
§5 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
- Die Überprüfung des Autos vor Fahrtantritt wurde ergänzt um: Kofferraum, Ladestand bei E-Fahrzeugen, Ladesäule, Ladekabel sowie Füllstände von Kraftstoff und Adblue
- Schäden, die die Fahrtauglichkeit des Autos einschränken, müssen direkt telefonisch gemeldet werden
§6 Benutzung der Fahrzeuge
- Das Auto darf nicht aus der Ferne geöffnet oder verschlossen werden
- Tanken mit Premiumkraftstoffen ist nicht gestattet (Konkretisierung)
- Das Auto muss mit sämtlichem Zubehör inklusive Tankkarte, Ladekarte, ggf. Parkkarte zurückgegeben werden
- Bei der Rückgabe müssen E-Fahrzeuge an die Ladesäule der Station angeschlossen werden
- Das Verbot von Fahrten unter Einfluss von Alkohol und Drogen wurde konkretisiert auch für Marihuana
- Fahrten im Zustand eingeschränkter Fahrtauglichkeit (z. B. Schwindel, gebrochenes Bein, Panikattacke) sind untersagt
- Das Rauchverbot wurde konkretisiert auch für Dampfen und Vapen und alle Fahrzeuginsassen
- Die Tankkarte darf nicht missbräuchlich verwendet werden
- Im Fahrzeug dürfen keine Drogen oder alkoholischen Getränke konsumiert werden
- Bei Verstößen gegen diese Nutzungsregelungen können Vertragsstrafen gemäß der aktuellen Preisliste erhoben werden
§8 Haftung des Kunden
- Konkretisierung der allgemeinen Haftungsregeln
- Die Haftung für Gesetzesverstöße und Ordnungswidrigkeiten wurde auf Besitzstörungshandlungen (Falschparken) ausgeweitet
§9 Versicherung, Selbstbeteiligung und Reduzierung der Selbstbeteiligung („Sicherheitspaket“)
- Die Selbstbeteiligung greift nur für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen
- Das Sicherheitspaket ist nun in die AGB aufgenommen
§10 Mitteilungspflichten
- Die Mitteilungspflicht bei Änderung der Vertragsdaten wurde konkretisiert auf Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
§11 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht
- Nach einem Unfall muss der Schaden direkt und ausschließlich telefonisch gemeldet werden. Und die Aufzählung der Unfälle wurde erweitert durch Unfälle mit Unfallfluchten Dritter
- Nach einem Unfall mit Fremdbeteiligung kann ein Unfallformular übermittelt werden, das ausgefüllt werden muss
§12 Quernutzung
- Bei der sogenannten Quernutzung von Fahrzeugen unserer Kooperationspartner wurde ergänzt, dass wir bei ausschließlicher oder überwiegender Nutzung solcher Fahrzeuge einen Vertragswechsel anstreben
§13 Stationsbasiertes Carsharing („teilAuto“)
- Die Rückgabepflichten wurden erweitert und die Folgen konkretisiert (wenn nicht an der Station abgestellt wird)
- Verspätungen der Rückgabe müssen vor Ablauf der Buchung gemeldet werden, Fahrzeuge können ansonsten gesperrt werden
§14 Freefloating Carsharing („cityflitzer“)
- Mit cityflitzer-Fahrzeugen sind keine Auslandsfahrten gestattet (Übertragung aus der cityflitzer-Preisliste)
- Das Abstellen von cityflitzer-Fahrzeugen ist nur auf den zulässigen Parkplätzen innerhalb des Geschäftsgebietes möglich, ansonsten läuft die Nutzungszeit weiter und es wird eine Vertragsstrafe gemäß Preisliste fällig (Konkretisierung)
§15 Entgelte, Zahlungsbedingungen, Stornierungen
- Neben den AGB sind auch die Preislisten Bestandteil des Kundenvertrages. Die Nutzungsentgelte sowie ggf. angefallene Bearbeitungsentgelte, sonstige Kosten, Vertragsstrafen und pauschalierter Schadenersatz werden in Rechnung gestellt
- Bei erheblichem Fahrtvolumen können Vorauszahlungen oder Abschläge eingefordert werden, bei Zahlungsverzug können zukünftige Buchungen storniert werden
§18 Kündigung, Sperrung
- Als zusätzlicher Grund für Sperrung oder Kündigung wurden die Nichtvorlage der Fahrerlaubnis aufgenommen
§19 Datenschutz
-
Die notwendige Herausgabe von personenbezogenen Daten wurde auf die Aufklärung von Besitzstörungen (Parkverstöße) ausweitet
§20 Rauch- und Schadendetektoren
- Fahrzeuge können mit Raucherkennungsdetektoren sowie Schadendetektoren ausgestattet werden (Dieser Passus wird als Vorbehaltsparagraph eingefügt, wir werden die Detektoren bis auf Weiteres nicht nutzen. Falls sich das ändert, werden wir gesondert informieren.)
§22 Sonstige Bestimmungen
- Der Gerichtsstand für juristische Personen und öffentlich-rechtliches Sondervermögen wurde konkretisiert und teilAuto das Recht eingeräumt, auch das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen
Kommentare
Kommentar von Freundlicher Fahrer |
Ich finde es schade, dass einige noch immer keine Sauberkeit und Ordnung kennen. Heute auch wieder einen Renault gehabt, der im Innenraum dreckig war. Vorne und hinten Bonbon-Papier verteilt. Die ganze Ablage inkl. Schaltknüppel voller Brötchen-Krümmel, dazu Harre (vermutlich Hund). Nur noch eklig alles.
Da kommt man mit dem melden gar nicht nach.
Kommentar von Kristin |
Ums mal waschen fahren gings mir ja - scheint kaum einer zu machen und das Auto wird halt immer dreckiger. Ist schön wenn man dann am engen Stellplatz erst mal den ganzen Dreck vom Auto an den Klamotten und Händen hat. Schäden sieht man auch nur schlecht. Oder bezieht sich die Regelung nur auf den Innenraum? So versteh ich zumindest eure Formulierung. Aber Außen kann doch nicht egal sein?
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Achso, ok :-) Ja genau, die Regelung in den AGB bezieht sich nur auf den Innenraum. Für die Reingung von außen gibt es die Tankkarte zur kostenlosen Nutzung von Waschanlagen. Das scheint den Nutzenden in der Nähe Ihrer Station nicht bekannt zu sein, funktioniert im Gesamtsystem aber ganz gut. Würde die Außenreinigung auch zusätzlich noch vom Servicemobil abgedeckt, würde unsere Dienstleistung deutlich teurer. Wir setzen hier, wie auch an anderen Stellen, auf das Prinzip Mitmachdienstleistung. Also: gern weitersagen :-)
Kommentar von Kristin |
Und bei den regelmäßigen Checks wird das Auto auch mal waschen gefahren oder selbst gewaschen? Ich hab bisher nur beobachtet, wie das Auto immer dreckiger wurde...
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Das stimmt. Unser Servicemobil übernimmt die Innenreinigung der Fahrzeuge und prüft, ob technisch alles in Ordnung ist. Die Außenwäsche können unsere Kundinnen und Kunden bei Bedarf selbst in einer Waschanlage durchführen. Die Abrechnung erfolgt dabei ganz einfach über die Tankkarte, die in jedem Fahrzeug vorhanden ist.
Kommentar von Kristin |
Zum Thema Verschmutzung - könnt ihr da noch mal mit Bsp aufklären, wann dreckig ZU dreckig ist? Da hat ja offenbar jeder eine andere Auffassung. Ich beobachte mal wieder wie das Auto gegenüber einfach vom alltäglichen Gebrauch immer dreckiger wird. Am Kofferraum kann man Handabdrücke zählen, scheint aber keinen zu stören, auch wenn da das Ladekabel drin liegt...(ich hatte es jetzt lange nicht)
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Ja, vom alltäglichen Gebrauch werden die Fahrzeuge sukzessive dreckiger. Das ist durch die regelmäßigen Checks (14-tägig) durch's Servicemobil abgedeckt und das betrifft die AGB-Formulierung auch nicht. Zur Frage nach Beispielen, hier der Auszug aus § 6 der neuen AGB: "Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Ladung ist vorschriftsmäßig zu sichern. Als nicht sauber bzw. verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug dann, wenn es im Innen- oder Kofferraum über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinaus verschmutzt ist, d. h. insbesondere, wenn auffällige oder klebrige Flecken, starke Verschmutzungen im Fußraum (Schlamm, große Schmutzklumpen), Verschmutzungen durch den Transport von Tieren (auffällige Hunde- bzw. Tierhaare), Abfall, Grünschnitt o. Ä. vorhanden sind oder der Innenraum starken Rauchgeruch aufweist („grobe Verunreinigungen“)."
Kommentar von Teilen |
Nachtrag: Selbstverständlich ein Anderes. Die "Gefahr" ist jetzt eine Andere. Früher hätte ich das Backup-Auto, dass ich parallel gebucht, habe nehmen müssen. Jetzt muss meine Frau das nicht-parallel gebucht Backup-Auto nehmen, oder es wieder stornieren, wenn ich meinen zweiten Teil der Buchung wiederherstellen konnte. Es fehlt eine Buchung-Teilen-Funktion und das Übertragen auf Tarifpartner.
Kommentar von Teilen |
Wollte gerade meine Weihnachts/Silvesterbuchung in Mehrere teilen und das Auto in der Zwischenzeit wieder zur Verfügung stellen. Da das Verbot von Mehrfachbuchungen schon implementiert ist, kann ich keine Teilabschnitte doppelt buchen. Selbstverständlich bin ich jetzt nicht so leichtsinnig und storniere/kürze meine Buchung zu erst. Da braucht es eine Lösung für.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Dass dasselbe Fahrzeug nicht doppelt gebucht werden kann, war schon immer so. Das hat mit der AGB-Änderung nichts zu tun :-) Die "Gefahr", die Buchung erst einzukürzen und dann in kürzeren Abschnitten neu zu buchen, musste man schon vorher eingehen.
Kommentar von Peter Zdansky |
Thema Alkohol: Und wie verhält es sich, wenn ein Beifahrer während einer längeren Fahrt eigentlich ein ärztlich verordnetes Medikament einnehmen müßte, das Alkohol enthält?
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Der Abschnitt lautet "p) im Fahrzeug alkoholische Getränke und/ oder Drogen zu konsumieren bzw. Mitfahrern den Konsum von alkoholischen Getränken und/ oder Drogen zu gestatten", Medikamente interpretieren wir nicht als alkoholische Getränke.
Kommentar von Mirko |
@Anke, zum Thema Anleitung für E-Autos solltest du dich einfach mal ein wenig auf Youtube umschauen. Da gibt es zu ziemlich jedem Fahrzeug-Modell Videos. Tutorials und Co. für den Renault Megane Etec und den VW ID 3 findest du dort zuhauf.
Kommentar von Andy |
Kommentar zu Jürgen,
Alkohol erzeugt auch strengere Gerüche, als ein Wasser und Bier verschütten gibt eklige Flecke. Möchtest du früh in in Auto steigen, dass wir Kneipe riecht?
Daran ist auch nichts übergriffig, es sind die Regeln des Anbieters und diese kann man akzeptieren oder sich Alternativen suchen z.B. ein eigenes Auto oder Strassenbahn.
Kommentar von Jürgen |
Beim Alkoholverbot für den Fahrer gehe ich mit. Also 0,0 Promille, obwohl die gesetzliche Grenze je nach Land über Null liegen kann. Aber warum Beifahrern kein Alkoholgenuss gestattet werden darf, erschließt sich mir nicht. Ich verstehe, dass Teilautos keine Partyfahrzeuge sein sollen, aber diese strikte Regelung hat etwas Übergriffiges.
Kommentar von Jürgen |
Das Parellelnutzungsverbot sollte nochmal überarbeitet werden, insbesondere für Tarifgemeinschaften. Warum zum Beispiel darf mein Sohn in einer anderen Stadt kein Fahrzeug nutzen, während ich eines in meiner Stadt fahre? Worin besteht das Missbrauchspotenzial?
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Parallele Buchungen mit demselben Account sind nicht gestattet, also pro Kund/ Kundin. Tarifpartner*innen haben je einen eigenen Account, natürlich kann hier parallel gebucht und gefahren werden :-)
Kommentar von Tusker |
Ich möchte den AGB´s zustimmen kann das aber nicht es erscheint kein Popup-Fenster, in welchem Sie den AGB zustimmen können.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Wir melden uns direkt bei Ihnen.
Kommentar von Emely |
Ich liebe die neue "Brötchen-hol"-Regel. Mir erleichtert das was, danke!
Meine Frage:
Kommt das cityflitzer-System auch nach Erfurt? Es ist teilweise schwierig hier, ein passendes kleines Auto zu finden, weil die Kleinen reduziert wurden.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Danke! Und gerne :-) Zur Frage mit Erfurt meldet sich unser Thüringer Kollege direkt.
Kommentar von Marie H. |
E-Auto und Ladeproblematik: Wenn Person A ein E-Auto nutzt und es bis zu 20% Ladestand runterfährt, abstellt, ordnungsgemäß an der Ladesäule anbringt und der nächste Nutzer B das Auto 15 Min später (oder direkt im Anschluss) bucht - dann bekommt der ja auf keinen Fall ein vollgeladenes Auto. Da kann ja dann auch keiner was dafür. Aber wie ist das gelöst?
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Bei E-Autos sind automatisch 30 Minuten geblockt zwischen den Buchungen :-)
Kommentar von Torsten Kulke |
Ich hoffe darauf, dass Ihr bei all den Verschärfungen, die zum Teil gut sind, auch daran gedacht habt Euren Kundenservice zu verbessern und eine bessere Erreichbarkeit garantiert. Es kann nicht sein das man das Fahrzeug nicht geöffnet oder abgeschlossen bekommt und kein Kundendienst stundenlang erreichbar ist.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Vielen Dank für die kritische Anmerkung – diesem Anspruch stellen wir uns gemeinsam mit unseren Dienstleistern. Wie im oben erwähnten Artikel angesprochen, arbeiten wir parallel weiter an der Erreichbarkeit und dem Know-how der Hotline. Die AGB-Anpassung ist in diesem Sinne also einer von mehreren Bausteinen, damit unsere „Mitmachdienstleistung“ verlässlich bleibt.
Kommentar von Wesley |
Ich habe zwei Fragen zum Sicherheitspaket: Wenn ich das richtig verstehe, kann ich derzeit eine dritte Person, die nicht Tarifpartner ist fahren lassen, solange ich mit im Auto sitze und muss diese auch nicht vorab anmelden. Hat diese Person auch mein Sicherheitspaket, sollte sie einen Unfall bauen und wer haftet dann? Ich als Fahrzeugmieter oder die dritte Person als Fahrzeugführer?
Kommentar von Marcus Möwes |
Ich persönlich nutze TeilAuto- und Cityflitzer-Fahrzeuge.
Zum Thema: "Parallele Buchungen mehrerer Fahrzeuge sind nicht zulässig",
eine zusätzliche Nachfrage zur Präzisierung:
Bezieht sich das nur auf Fahrzeuge INNERHALB DERSELBEN Flotte (TA- ODER CF-Kfz)?
Sprich, was mir klar ist:
Keine 2 TAs gleichzeitig und keine 2 CFs gleichzeitig.
Aber:
1 TA und 1 CF gleichzeitig, würde erlaubt bleiben, oder?
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Es gilt, was in den AGB steht: Parallele Buchungen mehrerer Fahrzeuge sind nicht zulässig, egal welchen Typs. Alles andere öffnet Missbrauch Tür und Tor. Eine teils überlappende Buchung kann nur dann vorgenommen werden, wenn das gebuchte Fahrzeug nicht genutzt werden kann und storniert werden muss, um zeitgleich ein Ersatzfahrzeug zu buchen – hierzu soll die Servicezentrale informiert werden.
Kommentar von Kai |
Mir ist nicht klar, wie nicht sichtbare Dinge wie Ölstand, Kühlflüssigkeit und AdBlue realistisch vor Fahrtantritt überprüft werden können. Beim eigenen Auto habe ich den Ölstand sporadisch an der Tankstelle überprüft, weil es dort Plastik-Handschuhe, Papiertücher etc. gibt, wie soll ich das regelmäßig im Alltag ohne entsprechendes Material machen?
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Im Normalfall erscheinen entsprechende Warnmeldungen im Display. Diese dürfen nicht ignoriert werden, um Folgeschäden oder ein Liegenbleiben (bspw. bei AdBlue) auszuschließen. Wenn die Meldung erst während der Fahrt auftaucht, sollten Sie eine Tankstelle ansteuern.
Kommentar von Johannes G. |
Leider war abzusehen, dass die Regeln irgendwann präzisiert und verschärft werden müssen, aber wir hätten das alle in der Hand gehabt. Damit wird die Nutzung von Carsharing komplizierter und umständlicher, je nach Fall. Beim Laden von E-Autos wird sich wohl nicht immer feststellen lassen, ob ein nicht aufgeladenes Auto auf Fehlverhalten der Vornutzers oder technischer Umstände zurückzuführen ist.
Kommentar von Kevin |
Das Thema verspätete Rückgabe ist echt doof gelöst. Es ließt sich so, als ob nach Ende der Buchung garkeine Chance mehr habe mich zu erklären. Es kann aber auch Situationen, in denen man vorher die Verspätung nicht absehen kann(zb Unfall Stau mit Umleitung)bzw keine Chance mehr hat die Buchung zu verlängern ohne das Handy verbotswidrig zu nutzen.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Sie sollten ausreichend Zeit für Ihre Fahrt und Rückgabe einplanen. Ihre Nachnutzerin oder Ihr Nachnutzer wird wenig Verständnis für Stau- oder Umleitungsmeldungen haben. Eine Erklärung nützt im Nachhinein auch wenig. Die Servicezentrale muss vorab informiert werden, wenn eine reguläre Verlängerung nicht mehr möglich ist. Und im Stau lässt sich auch mit Freisprecheinrichtung gut telefonieren. ;-)
Kommentar von Kristin |
Dem Punkt von Taemersforth kann ich nur zustimmen - der Ladevorgang muss auch gestartet sein. Solche Fälle hatte ich hier auch schon... normalerweise sieht man im Auto an irgendeiner Anzeige, dass geladen wird. Einfach mal ins Handbuch gucken.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Das ist völlig richtig, der Ladevorgang muss auch gestartet werden – so ist "Anschluss" (i. S. einer stehenden technischen Verbindung) auch zu verstehen.
Kommentar von Anton |
Bisher hatte ich es so verstanden, das auch andere Personen die bei Teilauto sind, aber nicht über mein Tarif, das Auto zwischenzeitlich fahren dürfen. Ist d so, falls nicht wäre dies jedoch sehr wünschenswert. Dies wäre ggfm auch in einem Schaubild sinnvoll dazustellen. Vielleicht auch in welchen Ausnahmen (nicht fahrtüchtig) dies möglich ist.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Genau, was schon immer so war: wenn Sie gebucht haben und mit im Auto sitzen, dürfen andere Personen das Auto fahren (wenn fahrtüchtig und mit Fahrerlaubnis), unabhängig davon ob das teilAuto-Kund*innen sind.
Was jetzt neu ist: auch wenn Sie nicht dabei sind, darf das Auto zwischendurch gefahren werden (während der Buchung, nicht beim Abholen oder Zurückbringen) - von Ihren Tarifpartner*innen. Das ist der sog. "Brötchen-hol-Paragraf".
Kommentar von Anton |
Es gibt viele Fragen und Unklarheiten zu den Tarifpartnern ... Vieleit könnt ihr dazu ein kleines Schaubild erstellen...
Wenn ich es richtig verstehe, darf jede die ein eigenen Account hat buchen und selbstständig fahren(Tarifpartner). Andere Personen die über den Vertrag laufen dürfen zwischendurch auch mit dem Auto fahren, nur halt nicht zu Beginn und Ende.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Zusätzlich zur Antwort direkt oben drüber: richtig, Tarifpartner*innen haben einen eigenen Account und können eigenständig buchen und fahren. Nur die Abrechnung läuft über den/ die Hauptkund*in.
Andere Personen, "die über den Vertrag laufen" gibt es nicht. Es gibt nur Hauptkund*innen oder Tarifpartner*innen. Alle haben eigene Accounts und buchen für sich und niemand anderen. Und wer gebucht hat, muss auch das Auto holen und bringen. Jetzt neu ist dass während der Buchung auch Tarifpartner*innen ohne Anwesenheit der buchenden Person fahren dürfen (Brötchen-hol-Paragraf).
Kommentar von Christiane |
Weiter zu meinem Punkt 2: Wenn ich als Buchende das Auto holen&bringen muss und nur dazwischen der Tarifpartner allein fahren darf, ergibt das Modell Tarifpartner gar keinen Sinn mehr.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Tarifpartner sind selbstständig nutzungsberechtigt und dürfen Fahrzeuge eigenständig buchen und fahren. Die Abrechnung läuft über die*den Hauptkund*in. Tarifpartner sind also keine Erfüllungsgehilfen der Hauptkunden. Ein "Durchtausch" von Fahrer*innen war auch lt. alten AGB nicht gestattet. Der Fall einer Teilfahrt (etwa im Urlaub) durch Tarifpartner wird nun in den neuen AGB eindeutig geregelt.
Kommentar von Christiane |
Den 2. nicht aus Kundensicht gedachten Punkt: Nur der Buchende muss das Auto holen/bringen. Wir haben extra Tarifpartnervertrag, damit wir spontan entscheiden können, wer das macht. Logistisch ist es manchmal viel sinnvoller, dass der/die andere das Auto holt/bringt oder weil die Kinder gerade die jew. andere Person brauchen. Das lässt sich nicht vorplanen. Findet doch bitte zukünftig eine Lösung.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Das war schon in den alten AGB so, sogar noch "strenger", da es jetzt den Brötchen-hol-Paragrafen gibt (damit während der Buchung auch Tarifpartner*innen alleine fahren können). Tarifpartner*innen sind nicht dafür gedacht, dass "durchgetauscht" wird. Vielleicht ist hier das grundlegende Missverständnis. Tarifgemeinschaften haben eine gemeinsame Abrechnung und sparen dadurch Geld, dass der Grundpreis und die Kaution nur vom Hauptkunden gezahlt werden. Buchungen von Fahrzeugen sind immer personalisierte Buchungen.
Kommentar von Christiane |
Liebe Teilautoteam, danke für die Konkretisierungen, insbesondere bei Regelverstößen, die dann zu Lasten der Nachnutzenden gehen. Dennoch zwei Punkte, die auch ich aus Kunden sucht nicht zu Ende gedacht finde: 1. Das hier schon vielfach erwähnte Verbot der parallelen Buchung von mehreren Fahrzeugen. Die Gründe wurden in den Kommentaren schon ausreichend erläutert.
Kommentar von Frank Gürtler |
Das Thema parallele Buchungen treibt mich auch um. Ob es ökologisch sinnvoll ist, ein Auto zu buchen um ein anderes zu erreichen, lasse ich mal so stehen. Es sollte aber weiterhin die Möglichkeit geben, z.B. einen Transporter oder Kleinbus parallel zu einer bestehenden Buchung mieten zu können. Letzteres benötige ich nur für einen kurzen Zeitraum, ggfs. auch mal zusätzlich.
Kommentar von Anke |
Es wäre toll, wenn bei den E-Autos eine kurze Anleitung im Auto liegt, wie der Ladevorgang gestartet wird. Das ist nicht immer selbsterklärend.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Da sind wir gerade dran, solche Infos in der App bereit zu stellen (eine physische Anleitung im Auto würde schnell weg kommen^^).
Kommentar von Ralf |
Was kann ich tun, wenn Sie telefonisch nicht erreichbar sind? Beim letzten Mal habe ich nach 30 Minuten aufgegeben. Ein Hinweis könnte in der APP an das Ladekabel errinnern.
Kommentar von Taemersforth |
Es wäre schön, wenn in §6 der Begriff "an die Ladesäule angeschlossen" dahingehend präzisiert wird, dass auch der Ladevorgang eingeleitet wird. Habe erst heute wieder einen Wagen übernommen, der zwar an der Ladesäule angeschlossen war, aber der Ladevorgang nicht eingeleitet wurde. Leider kommt dies, neben den anderen Ärgernissen wir Verschmutzung usw., ziemlich häufig vor.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Wichtiger Punkt! Direkt im nachfolgenden Satz ist es konkretisiert: "Wird die Beseitigung grober Verunreinigungen, die Betankung oder das Starten des Ladevorgangs unterlassen.." :-)
Kommentar von Karla |
juchuuu – ihr seid toll, es gibt nun einen Brötchen-Hole-Paragraphen! Das ist die gute Nachricht des heutigen Tages :)
Kommentar von Dominik |
Das pauschale Verbot paralleler Buchungen mehrerer Fahrzeuge schiesst über das Ziel hinaus. Bspw. muss möglich bleiben:
• Benötige weit entferntes Fahrzeug (z.B. Mittelklasse), kann Bichung nur mit 2. TeilAuto oder Cityflitzer antreten.
• Vornutzer verspätet sich, kein Ersatzfahrzeug vorhanden. Buche 2. Auto um Wartezeit mit Erledigungen zu überbrücken.
Kommentar von Stefan |
Parallele Buchungen mehrerer Fahrzeuge sind nicht zulässig aber manchmal notwendig. Die zusätzliche Miete eines Transporters bzw. Lieferwagens sollte weiterhin (evtl. für einen begrenzten Zeitraum) möglich sein.
Kommentar von Emely |
Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Aufklärung. Eine Frage habe ich:
Ich kann einen Tarifpartner eintragen, der "auf meine Kosten" fährt, ich muss aber trotzdem selbst anwesend sein, um das Auto zu öffnen/schließen. Habe ich das richtig verstanden?
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Tarifpartner*innen bekommen einen eigenen Account und können eigenständig buchen und fahren, da müssen Sie nicht dabei sein. Nur die Abrechnung läuft über Sie.
Kommentar von Holger |
"Die Fahrzeugnutzung kann beschränkt werden (bspw. Dauer Fahrerlaubnisbesitz, Alter, Vertragsdauer)"
Ist das auch ein Vorbehaltsparagraf oder gibts da konkrete Pläne? Ich bin so froh, dass unser 18jähriger, sobald er den Führerschein hat, Carsharing nutzen kann, wenn er schon keinen Mietwagen bekommt.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Das betrifft nur bestimmte Fahrzeugtypen, die aufgrund hoher Motorisierung nicht für Fahranfänger*innen geeignet sind. Wir hatten hier leider in den letzten Jahren massive Schadensfälle. Ihr 18-Jähriger kann alle anderen Fahrzeuge nutzen :-)
Kommentar von Stefan |
Kann ich einen Cityflitzer nutzen wenn ich ein gebuchtes Fahrzeug abholen möchte und der Buchgszeitraum bereits läuft? Verfällt die Buchung wenn ich zu Buchungsbeginn mit einem Cityflitzer zum Abholort unterwegs bin?
Kommentar von Katrin |
Mal ein großes Lob an eure Transparenz! Die aktuellen AGB haben wir kaum gelesen, die Änderungen sind jedoch gut nachvollziehbar. Danke. Der neue "Strafkatalog" schreckt erst mal ab. Als Leidtragende von vorsätzlicher Missachtung der Spielregeln (u.a. geraucht, Tierhaare, unangemeldete Verspätungen) begrüßen wir jedoch die Verschärfung und verbinden die Hoffnung an eine erfolgreiche Entwicklung.
Kommentar von Kristin |
Weil hier ja auch schon wieder Fragen zum Anschließen von EAutos auftauchen - ja die sind IMMER anzuschließen - die fehlenden 10% können den Unterschied machen ob der Nachnutzer erst noch unterwegs laden muss - das kostet Zeit und Geld!! Und abgeschlossen ist das Auto in 1Minute, das fällt beim Schadenscheck kaum auf...
Kommentar von Zum freundlichen Fahrer |
Die Antwort betreff des 18km entfernten Transporters ist unzureichend. Wenn man mit einem Teilauto-PkW dort hinfährt, nützen einem anschließende Buchungen nichts, da der PKW ja nicht am Standort des Transportes „abgegeben“ werden kann.
Ich zB müsste von Halle nach Dresden mit dem PKW um dort für ein paar Stunden einen Transporter zu buchen. Das wäre ab 1.1. nicht mehr möglich.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Das stimmt, sorry! Das ginge nur mit cityflitzer-Fahrzeugen. Parallele Buchungen sind leider grundsätzlich nicht möglich, da hier das Risiko für Missbrauch zu hoch ist und wir nicht überprüfen können, ob auch parallel gefahren wurde. Zum konkreten Fall mit Halle und Dresden können wir jetzt nichts sagen weil wir es nicht ganz verstehen. Jedenfalls hoffen wir, dass eine andere Lösung gefunden werden kann.
Kommentar von SL |
Wie sinnvoll ist der Zwang ein E Auto an die ladestation anszuschliessen, wenn direkt im Anschluss eine Buchung folgt? Klar, wenn der nächste schon wartet erübrigt sich das. Aber es könnte ja auch für den nächsten einen Umstand bedeuten wenn er/sie erstmal wieder alles fahrbereit machen muss? Für die batteriegedundheit ist es ohnehin sinnvoll den Akku nur bis 80% zu Laden.
Kommentar von Liza |
Sollte ich ein Elektroauto auch dann aufladen, wenn die Fahrt kurz war und der Akkustand über 90 % liegt? Welche Strafen drohen, wenn der Ladevorgang unterbrochen wird oder nicht startet?
Ich stimme dem vorherigen Kommentator zu – es wäre toll, das Verbot paralleler Buchungen auf Fahrzeuge derselben Klasse zu beschränken. Ich musste einmal einen Kleinwagen mieten, um zum Transporter zu gelangen.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Ja, Elektrofahrzeuge sind immer am Ende der Buchung an die Ladesäule anzuschließen.
Kommentar von Fred |
Ich stimme Anton zu. Wo liegt das Problem eine laufende Buchung zu verlängern, wenn es keine Anschlussbuchung gibt? Geht das nur noch mit erheblichen Zusatzkosten, würde das die Nutzung stark beeinträchtigen.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Wie in der Antwort auf Anton geschrieben: verlängerte Buchungen sind keine überzogenen Buchungen :-)
Kommentar von Kristin |
Na ich bin gespannt ob die hoffentlich konsequente Anwendung der Strafen hilft - bei meinen letzten Buchungen war das Auto häufiger NICHT angeschlossen als angeschlossen - und jedes Mal nicht vollgeladen... Bin es langsam leid immer Pufferzeit zu Beginn der Buchung einplanen zu müssen, v.a. bei längeren Strecken, wo jedes Prozent zählt...
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Bitte sowas dann immer über die App als Schaden melden, nur dann können wir konsequent anwenden. Danke!
Kommentar von Freundlicher Fahrer |
Danke für die schnelle Antwort. Eine Buchung mit angrenzenden Zeitraum wäre leider so nicht möglich, außer ich nehme für so einen konkreten Fall einen Cityflitzer, den kann ich ja abstellen.
Aber das war nur aus der Not raus, weil es spontan gebraucht wurde. Nun weiß ich Bescheid :)
Kommentar von Anton |
Der Punkt "teilAuto-Buchung überzogen" in der Preisliste muss geklärt werden. Verlängere ich eine laufende Buchung um z.B. 30 Min vor dem Ablauf des ursprünglichen Buchungszeitraums, muss ich jedenfalls 30€ extra bezahlen? Die Maßnahme verstehe ich nicht.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Verlängerte Buchungen sind keine überzogenen Buchungen :-) Der Begriff meint tatsächlich nur Buchungen, deren Zeitraum endet (ohne verlängert worden zu sein) und das Fahrzeug noch nicht abgestellt & verschlossen wurde.
Kommentar von Sebastian |
Zum Thema Ausschluss paralleler Nutzung: zumindest sollte es dann noch möglich sein kurzfristig eine Buchung zu stornieren und sofort eine neue anzulegen. Hatte unlängst den Fall, dass die Anreise in eine andere teilAuto-Stadt wegen Störung des ÖPNV nicht möglich war und ich dann kurzfristig umbuchen musste.
Kommentar von Max |
Zu §20 (Schadensdetektoren) muss man aber auch bedenken, dass die Technik auch falsche Werte melden kann. Andere Carsharing-Anbieter standen hierzu schon in der Kritik, die Vertragsstrafen erlassen haben, nachdem die Fahrzeugtechnik z.B. erhöhte Geschwindigkeit erkannt haben soll.
L TA 471E beschleunigt z.B. an einer best. Stelle immer auf 70km/h obwohl 50Km/h erlaubt sind, bei Tempomatnutzung.
Kommentar von Kristin |
Sehr schön dass Lade-/Tankstand, Verdreckung jetzt mit aufgenommen wurden! Aber was ist denn eig mit dem zusätzlichen Aufwand/Kosten des Nachnutzers, weil man erst mal warten muss bis das Auto ausreichend geladen ist (Buchungszeit!) oder unterwegs laden muss (Geld+Buchungszeit!)? Das sind ja Aufwände, die man evtl nur hat, weil der Vornutzer es nicht angeschlossen hat.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Genau deswegen haben wir das mit aufgenommen. Denn so ein Verhalten schadet allen Nutzenden. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber leider nicht in allen Fällen -.-"
Kommentar von Freundlicher Fahrer |
"Parallele Buchungen mehrerer Fahrzeuge sind nicht zulässig" Betrifft das nur die gleiche Fahrzeugkategorie oder generell?
Ich hatte einen Transporter gebraucht und der nächste verfügbare war etwa 18km von mir weg und etwas abgelegen. Ich habe mir dann separat ein Kleinwagen vor der Tür gebucht, um dort hinzufahren, also 2 Fahrzeuge parallel in Nutzung/Buchung.
So etwas ginge dann nicht mehr?
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Parallele Buchungen sind generell nicht zulässig, ein Buchungszeitraum - ein Fahrzeug. In diesem konkreten Fall buchen Sie dann am besten mit direkt aneinander anschließenden Zeiträumen.
Kommentar von Beate Brodbeck |
Was konkret ändert sich denn in den AGB's zum 01.01.2026?
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Das steht in diesem Newsbeitrag extra aufgelistet unter "Was ist neu?", zudem finden Sie das Vergleichsdokument hier (dieser Link ist auch ganz oben in diesem Newsbeitrag).
Kommentar von Jana |
Den Tankstand in die Meldung aufzunehmen finde ich großartig! Uns ist es 2 x hintereinander passiert, dass wir einen Transporter zum innerstädtischen Umzug abholten und erstmal tanken fahren mussten. Es war nicht mal mehr Viertel voll.
Wann gibt es die Möglichkeit, das eigene (kleine) Auto auf dem Platz des gemieteten großen abzustellen? Man sucht manchmal lange eine Parklücke
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Das Abstellen von privaten Pkw auf den Stellplätzen ist nicht möglich. Das liegt daran, dass nicht unterschieden werden kann, ob das geparkte Auto von teilAuto-Kund*innen oder von falschparkenden Externen ist. Das Thema wurde auch in einem Newsbeitrag behandelt: https://teilauto.net/beitrag/unsere-fahrzeuge-richtig-abstellen
Kommentar von Tim |
Hi!
Während des letzten Nachtfrostes hat sich herausgestellt, dass einige Cityflitzer (04179) keine Eiskratzer hatten. Zudem waren Parkscheiben aus Pappe und nur noch rudimentär vorhanden.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Solches fehlendes Zubehör bitte über die App als Schaden melden, Dankeschön :-)
Kommentar von Eugen Schied |
Ist "Tarifgemeinschaft" zum Beispiel der Rahmentarif?
Antwort von teilAuto & cityflitzer
"Tarifgemeinschaft" meint den/ die Hauptkund*in inklusive aller Tarifpartner*innen. Das gibt es zum Beispiel im Rahmentarif, im Vielfahrertarif und im Geschäftskundentarif.
Einen Kommentar schreiben