AGB-Änderung zum 01.01.26
Alte und neue AGB vergleichen
Hier finden Sie ein Dokument, in dem neu eingefügte Passagen farbig markiert und entfallene Passagen durchgestrichen sind. Damit können Sie die Unterschiede gut vergleichen. Wir haben auch ein paar Rechtschreibfehler korrigiert und die Schreibweise einiger Wörter vereinheitlicht. Zudem heißt die bisherige Mobility Center GmbH jetzt teilAuto eG. Diese kleineren Änderungen markieren wir im Dokument nicht extra, damit es übersichtlicher bleibt.
Wie Sie zustimmen können
Loggen Sie sich unter buchen.teilauto.net oder in Ihrer App ein. Hier erscheint ein Popup-Fenster, in welchem Sie den AGB zustimmen können. Wenn Sie schon eingeloggt sind und das Fenster zur AGB-Bestätigung nicht sehen sollten, loggen Sie sich bitte noch einmal aus und wieder ein.
Falls Sie Tarifpartner*innen haben, müssen auch alle Tarifpartner*innen zustimmen.
Bis zum 01.01.26 kann das Fenster noch ohne Zustimmung geschlossen und normal weiter genutzt werden, ab dem 01.01. geht das nicht mehr. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, den Änderungen nicht zuzustimmen und Ihren Vertrag zu kündigen. Dies können Sie nach dem Login unter Konto > Vertrag > Kündigen vornehmen.
Warum ist das nötig?
In den AGB fehlten einige wichtige Punkte, die ergänzt werden mussten. Andere Regelungen wurden notwendig, um mit wachsenden Anforderungen weiterhin einen reibungslosen Carsharing-Betrieb sicherzustellen. Bei vielen Ergänzungen fragt man sich: „Stand das nicht sowieso schon in den AGB?“ — tatsächlich nicht und diese Lücken haben wir nun geschlossen. Das meiste sind Selbstverständlichkeiten, die für die meisten Nutzenden selbstverständlich sind und die äußerst naheliegend erscheinen. Wie zum Beispiel, dass man ein Auto vollständig mit allen Einzelteilen zurückzugeben hat.
Mit einer wachsenden Zahl an Nutzenden gibt es leider auch Verstöße, die wir selbst vor einigen Jahren nicht für möglich gehalten hätten. Das geht schlussendlich zulasten von allen, die sich gewissenhaft verhalten. Die Änderung der teilAuto-AGB hatten wir bereits zu Jahresbeginn angekündigt und einige Anwendungsfälle aus der Praxis hier vorgestellt. Die Anpassung ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Servicequalität zu verbessern und langfristig zu sichern.
Anpassung der Preisliste „Sonstige Kosten“
Die bisherige Preisliste „Sonstige Kosten, Selbstbeteiligung, Sicherheitspaket und Tarifwechsel“ wurde ebenfalls überarbeitet und heißt jetzt „Bearbeitungsentgelte, Vertragsstrafen, pauschalierter Schadenersatz, sonstige Kosten“. Konkrete Kosten bzw. Pauschalen werden nun zentral in einer eigenen Preisliste geführt, um eine einheitliche und übersichtliche Grundlage zu haben. Wir wollen damit Transparenz für alle Nutzenden schaffen und die Flotte vor Missbrauch schützen. Sie finden die Preislisten hier sowie als Dokument unter Downloads.
Was ist neu?
Das Wichtigste kurz zusammengefasst, was entweder konkretisiert wurde oder neu hinzugekommen ist:
§2 Fahrtberechtigung und Buchungsbeschränkungen
- Die Möglichkeit, Tarifpartner aufzunehmen, wurde in die AGB integriert
- Die Weitergabe der eigenen Kundenaccount-Zugangsdaten an Dritte ist untersagt
- Parallele Buchungen mehrerer Fahrzeuge sind nicht zulässig
- Die Fahrzeugnutzung kann beschränkt werden (bspw. Dauer Fahrerlaubnisbesitz, Alter, Vertragsdauer)
- Der mehrfach gewünschte „Brötchen-hol-Paragraph“ ist nun eingeführt: während der Buchung darf das Fahrzeug fahrtberechtigten Tarifpartnern aus der gleichen Tarifgemeinschaft überlassen werden. Jedoch nicht zu Beginn oder Ende der Buchung (keine Weitergabe von Zugangsdaten), also nur der Autoschlüssel darf vorübergehend weitergegeben werden
§4 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis
- Bei Verlust oder Beschränkung der Fahrerlaubnis muss teilAuto informiert werden
§5 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
- Die Überprüfung des Autos vor Fahrtantritt wurde ergänzt um: Kofferraum, Ladestand bei E-Fahrzeugen, Ladesäule, Ladekabel sowie Füllstände von Kraftstoff und Adblue
- Schäden, die die Fahrtauglichkeit des Autos einschränken, müssen direkt telefonisch gemeldet werden
§6 Benutzung der Fahrzeuge
- Das Auto darf nicht aus der Ferne geöffnet oder verschlossen werden
- Tanken mit Premiumkraftstoffen ist nicht gestattet (Konkretisierung)
- Das Auto muss mit sämtlichem Zubehör inklusive Tankkarte, Ladekarte, ggf. Parkkarte zurückgegeben werden
- Bei der Rückgabe müssen E-Fahrzeuge an die Ladesäule der Station angeschlossen werden
- Das Verbot von Fahrten unter Einfluss von Alkohol und Drogen wurde konkretisiert auch für Marihuana
- Fahrten im Zustand eingeschränkter Fahrtauglichkeit (z. B. Schwindel, gebrochenes Bein, Panikattacke) sind untersagt
- Das Rauchverbot wurde konkretisiert auch für Dampfen und Vapen und alle Fahrzeuginsassen
- Die Tankkarte darf nicht missbräuchlich verwendet werden
- Im Fahrzeug dürfen keine Drogen oder alkoholischen Getränke konsumiert werden
- Bei Verstößen gegen diese Nutzungsregelungen können Vertragsstrafen gemäß der aktuellen Preisliste erhoben werden
§8 Haftung des Kunden
- Konkretisierung der allgemeinen Haftungsregeln
- Die Haftung für Gesetzesverstöße und Ordnungswidrigkeiten wurde auf Besitzstörungshandlungen (Falschparken) ausgeweitet
§9 Versicherung, Selbstbeteiligung und Reduzierung der Selbstbeteiligung („Sicherheitspaket“)
- Die Selbstbeteiligung greift nur für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen
- Das Sicherheitspaket ist nun in die AGB aufgenommen
§10 Mitteilungspflichten
- Die Mitteilungspflicht bei Änderung der Vertragsdaten wurde konkretisiert auf Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
§11 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht
- Nach einem Unfall muss der Schaden direkt und ausschließlich telefonisch gemeldet werden. Und die Aufzählung der Unfälle wurde erweitert durch Unfälle mit Unfallfluchten Dritter
- Nach einem Unfall mit Fremdbeteiligung kann ein Unfallformular übermittelt werden, das ausgefüllt werden muss
§12 Quernutzung
- Bei der sogenannten Quernutzung von Fahrzeugen unserer Kooperationspartner wurde ergänzt, dass wir bei ausschließlicher oder überwiegender Nutzung solcher Fahrzeuge einen Vertragswechsel anstreben
§13 Stationsbasiertes Carsharing („teilAuto“)
- Die Rückgabepflichten wurden erweitert und die Folgen konkretisiert (wenn nicht an der Station abgestellt wird)
- Verspätungen der Rückgabe müssen vor Ablauf der Buchung gemeldet werden, Fahrzeuge können ansonsten gesperrt werden
§14 Freefloating Carsharing („cityflitzer“)
- Mit cityflitzer-Fahrzeugen sind keine Auslandsfahrten gestattet (Übertragung aus der cityflitzer-Preisliste)
- Das Abstellen von cityflitzer-Fahrzeugen ist nur auf den zulässigen Parkplätzen innerhalb des Geschäftsgebietes möglich, ansonsten läuft die Nutzungszeit weiter und es wird eine Vertragsstrafe gemäß Preisliste fällig (Konkretisierung)
§15 Entgelte, Zahlungsbedingungen, Stornierungen
- Neben den AGB sind auch die Preislisten Bestandteil des Kundenvertrages. Die Nutzungsentgelte sowie ggf. angefallene Bearbeitungsentgelte, sonstige Kosten, Vertragsstrafen und pauschalierter Schadenersatz werden in Rechnung gestellt
- Bei erheblichem Fahrtvolumen können Vorauszahlungen oder Abschläge eingefordert werden, bei Zahlungsverzug können zukünftige Buchungen storniert werden
§18 Kündigung, Sperrung
- Als zusätzlicher Grund für Sperrung oder Kündigung wurden die Nichtvorlage der Fahrerlaubnis aufgenommen
§19 Datenschutz
-
Die notwendige Herausgabe von personenbezogenen Daten wurde auf die Aufklärung von Besitzstörungen (Parkverstöße) ausweitet
§20 Rauch- und Schadendetektoren
- Fahrzeuge können mit Raucherkennungsdetektoren sowie Schadendetektoren ausgestattet werden (Dieser Passus wird als Vorbehaltsparagraph eingefügt, wir werden die Detektoren bis auf Weiteres nicht nutzen. Falls sich das ändert, werden wir gesondert informieren.)
§22 Sonstige Bestimmungen
- Der Gerichtsstand für juristische Personen und öffentlich-rechtliches Sondervermögen wurde konkretisiert und teilAuto das Recht eingeräumt, auch das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen
Kommentare
Kommentar von Katrin |
Mal ein großes Lob an eure Transparenz! Die aktuellen AGB haben wir kaum gelesen, die Änderungen sind jedoch gut nachvollziehbar. Danke. Der neue "Strafkatalog" schreckt erst mal ab. Als Leidtragende von vorsätzlicher Missachtung der Spielregeln (u.a. geraucht, Tierhaare, unangemeldete Verspätungen) begrüßen wir jedoch die Verschärfung und verbinden die Hoffnung an eine erfolgreiche Entwicklung.
Kommentar von Kristin |
Weil hier ja auch schon wieder Fragen zum Anschließen von EAutos auftauchen - ja die sind IMMER anzuschließen - die fehlenden 10% können den Unterschied machen ob der Nachnutzer erst noch unterwegs laden muss - das kostet Zeit und Geld!! Und abgeschlossen ist das Auto in 1Minute, das fällt beim Schadenscheck kaum auf...
Kommentar von Zum freundlichen Fahrer |
Die Antwort betreff des 18km entfernten Transporters ist unzureichend. Wenn man mit einem Teilauto-PkW dort hinfährt, nützen einem anschließende Buchungen nichts, da der PKW ja nicht am Standort des Transportes „abgegeben“ werden kann.
Ich zB müsste von Halle nach Dresden mit dem PKW um dort für ein paar Stunden einen Transporter zu buchen. Das wäre ab 1.1. nicht mehr möglich.
Kommentar von SL |
Wie sinnvoll ist der Zwang ein E Auto an die ladestation anszuschliessen, wenn direkt im Anschluss eine Buchung folgt? Klar, wenn der nächste schon wartet erübrigt sich das. Aber es könnte ja auch für den nächsten einen Umstand bedeuten wenn er/sie erstmal wieder alles fahrbereit machen muss? Für die batteriegedundheit ist es ohnehin sinnvoll den Akku nur bis 80% zu Laden.
Kommentar von Liza |
Sollte ich ein Elektroauto auch dann aufladen, wenn die Fahrt kurz war und der Akkustand über 90 % liegt? Welche Strafen drohen, wenn der Ladevorgang unterbrochen wird oder nicht startet?
Ich stimme dem vorherigen Kommentator zu – es wäre toll, das Verbot paralleler Buchungen auf Fahrzeuge derselben Klasse zu beschränken. Ich musste einmal einen Kleinwagen mieten, um zum Transporter zu gelangen.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Ja, Elektrofahrzeuge sind immer am Ende der Buchung an die Ladesäule anzuschließen.
Kommentar von Fred |
Ich stimme Anton zu. Wo liegt das Problem eine laufende Buchung zu verlängern, wenn es keine Anschlussbuchung gibt? Geht das nur noch mit erheblichen Zusatzkosten, würde das die Nutzung stark beeinträchtigen.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Wie in der Antwort auf Anton geschrieben: verlängerte Buchungen sind keine überzogenen Buchungen :-)
Kommentar von Kristin |
Na ich bin gespannt ob die hoffentlich konsequente Anwendung der Strafen hilft - bei meinen letzten Buchungen war das Auto häufiger NICHT angeschlossen als angeschlossen - und jedes Mal nicht vollgeladen... Bin es langsam leid immer Pufferzeit zu Beginn der Buchung einplanen zu müssen, v.a. bei längeren Strecken, wo jedes Prozent zählt...
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Bitte sowas dann immer über die App als Schaden melden, nur dann können wir konsequent anwenden. Danke!
Kommentar von Freundlicher Fahrer |
Danke für die schnelle Antwort. Eine Buchung mit angrenzenden Zeitraum wäre leider so nicht möglich, außer ich nehme für so einen konkreten Fall einen Cityflitzer, den kann ich ja abstellen.
Aber das war nur aus der Not raus, weil es spontan gebraucht wurde. Nun weiß ich Bescheid :)
Kommentar von Anton |
Der Punkt "teilAuto-Buchung überzogen" in der Preisliste muss geklärt werden. Verlängere ich eine laufende Buchung um z.B. 30 Min vor dem Ablauf des ursprünglichen Buchungszeitraums, muss ich jedenfalls 30€ extra bezahlen? Die Maßnahme verstehe ich nicht.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Verlängerte Buchungen sind keine überzogenen Buchungen :-) Der Begriff meint tatsächlich nur Buchungen, deren Zeitraum endet (ohne verlängert worden zu sein) und das Fahrzeug noch nicht abgestellt & verschlossen wurde.
Kommentar von Sebastian |
Zum Thema Ausschluss paralleler Nutzung: zumindest sollte es dann noch möglich sein kurzfristig eine Buchung zu stornieren und sofort eine neue anzulegen. Hatte unlängst den Fall, dass die Anreise in eine andere teilAuto-Stadt wegen Störung des ÖPNV nicht möglich war und ich dann kurzfristig umbuchen musste.
Kommentar von Max |
Zu §20 (Schadensdetektoren) muss man aber auch bedenken, dass die Technik auch falsche Werte melden kann. Andere Carsharing-Anbieter standen hierzu schon in der Kritik, die Vertragsstrafen erlassen haben, nachdem die Fahrzeugtechnik z.B. erhöhte Geschwindigkeit erkannt haben soll.
L TA 471E beschleunigt z.B. an einer best. Stelle immer auf 70km/h obwohl 50Km/h erlaubt sind, bei Tempomatnutzung.
Kommentar von Kristin |
Sehr schön dass Lade-/Tankstand, Verdreckung jetzt mit aufgenommen wurden! Aber was ist denn eig mit dem zusätzlichen Aufwand/Kosten des Nachnutzers, weil man erst mal warten muss bis das Auto ausreichend geladen ist (Buchungszeit!) oder unterwegs laden muss (Geld+Buchungszeit!)? Das sind ja Aufwände, die man evtl nur hat, weil der Vornutzer es nicht angeschlossen hat.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Genau deswegen haben wir das mit aufgenommen. Denn so ein Verhalten schadet allen Nutzenden. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber leider nicht in allen Fällen -.-"
Kommentar von Freundlicher Fahrer |
"Parallele Buchungen mehrerer Fahrzeuge sind nicht zulässig" Betrifft das nur die gleiche Fahrzeugkategorie oder generell?
Ich hatte einen Transporter gebraucht und der nächste verfügbare war etwa 18km von mir weg und etwas abgelegen. Ich habe mir dann separat ein Kleinwagen vor der Tür gebucht, um dort hinzufahren, also 2 Fahrzeuge parallel in Nutzung/Buchung.
So etwas ginge dann nicht mehr?
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Parallele Buchungen sind generell nicht zulässig, ein Buchungszeitraum - ein Fahrzeug. In diesem konkreten Fall buchen Sie dann am besten mit direkt aneinander anschließenden Zeiträumen.
Kommentar von Beate Brodbeck |
Was konkret ändert sich denn in den AGB's zum 01.01.2026?
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Das steht in diesem Newsbeitrag extra aufgelistet unter "Was ist neu?", zudem finden Sie das Vergleichsdokument hier (dieser Link ist auch ganz oben in diesem Newsbeitrag).
Kommentar von Jana |
Den Tankstand in die Meldung aufzunehmen finde ich großartig! Uns ist es 2 x hintereinander passiert, dass wir einen Transporter zum innerstädtischen Umzug abholten und erstmal tanken fahren mussten. Es war nicht mal mehr Viertel voll.
Wann gibt es die Möglichkeit, das eigene (kleine) Auto auf dem Platz des gemieteten großen abzustellen? Man sucht manchmal lange eine Parklücke
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Das Abstellen von privaten Pkw auf den Stellplätzen ist nicht möglich. Das liegt daran, dass nicht unterschieden werden kann, ob das geparkte Auto von teilAuto-Kund*innen oder von falschparkenden Externen ist. Das Thema wurde auch in einem Newsbeitrag behandelt: https://teilauto.net/beitrag/unsere-fahrzeuge-richtig-abstellen
Kommentar von Tim |
Hi!
Während des letzten Nachtfrostes hat sich herausgestellt, dass einige Cityflitzer (04179) keine Eiskratzer hatten. Zudem waren Parkscheiben aus Pappe und nur noch rudimentär vorhanden.
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Solches fehlendes Zubehör bitte über die App als Schaden melden, Dankeschön :-)
Kommentar von Eugen Schied |
Ist "Tarifgemeinschaft" zum Beispiel der Rahmentarif?
Antwort von teilAuto & cityflitzer
"Tarifgemeinschaft" meint den/ die Hauptkund*in inklusive aller Tarifpartner*innen. Das gibt es zum Beispiel im Rahmentarif, im Vielfahrertarif und im Geschäftskundentarif.
Einen Kommentar schreiben