AGB-Änderung zum 12.08.22

Alte und neue AGB vergleichen
Hier finden Sie ein Dokument, in dem neu eingefügte Passagen farbig markiert und entfallene Passagen durchgestrichen sind. Damit können Sie gut vergleichen. Wir haben auch ein paar Rechtschreibfehler korrigiert und die Schreibweise einiger Wörter vereinheitlicht. Diese kleineren Änderungen markieren wir im Dokument nicht extra, damit es übersichtlicher bleibt.
Zum Hintergrund dieser Änderung
Verschiedene Verbraucherzentralen haben die Carsharing-Branche mit einer Abmahnwelle überzogen. Grundsätzlich finden wir die Arbeit von Verbraucherzentralen gesellschaftlich wichtig, aber die Art und Weise mit der hier im konkreten Fall vorgegangen wurde, kritisieren wir: Unterlassungserklärungen, kurze Fristen, sehr unterschiedliche und zum Teil falsch angemahnte Klauseln. Dennoch müssen wir jetzt Änderungen umsetzen. Das macht unsere AGB eine Seite länger und damit unterm Strich weniger lesefreundlich. Aber es ist, wie es ist.
Was hat sich verändert?
1) Es ist viel Klein-Klein geändert wurden. Wir hatten einige Regelungen und Formulierungen, die veraltet waren und die mit der AGB-Novellierung jetzt aktualisiert sind. Zum Beispiel: Statt „in Schriftform“ muss eine Kündigung nun „in Textform“ erfolgen. Aber schauen Sie einfach selbst im Vergleichsdokument. Ansonsten freuen wir uns, dass unsere AGB nun auf dem aktuellsten Stand der Rechtssprechung sind. Allerdings ist uns bewusst, dass sich dieser Stand auch alle Nase lang wieder ändern kann.
2) Eine – aus unserer Sicht – wesentliche Änderungen betrifft den Ablauf von AGB-Änderungen (siehe §17 AGB). Früher galt: Man konnte neuen AGB widersprechen und hatte ein Sonderkündigungsrecht. Schweigen galt als Zustimmung. Jetzt muss jede Änderung aktiv bestätigt werden, die keiner geänderten Rechtslage folgt. Dieser Fall liegt hier vor. Deshalb bitten wir Sie, sich in Ihr teilAuto-Kundenkonto einzuloggen und die Bestätigung vorzunehmen. Falls Sie das nicht tun, können Sie ab 12.08.22 leider keine teilAuto-Fahrzeuge mehr buchen, Ihr Kundenkonto wird gesperrt und in die Kündigung überführt. Wir finden das auch nicht optimal. Aber ändern können wir an der Regelung leider nichts. Deshalb bitte hier klicken:
Einloggen und AGB-Änderung zustimmen
3) Eine Änderung haben wir im Zuge der AGB-Erneuerung auch selbst mit eingebracht. Wir führen das automatische Buchungsende bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe ein (siehe §13 AGB). Das heißt: Sobald Sie eines unserer Fahrzeuge mit Karte oder App verschließen, endet die laufende Buchung automatisch. Das Gute daran: Wenn Sie unsere Fahrzeuge früher als geplant an die Station zurückbringen, müssen Sie Ihren Buchungszeitraum nicht mehr extra einkürzen, um die Gutschrift zu erhalten. Sie bekommen die Gutschrift auf den eingekürzten Zeitraum automatisch. Das heißt aber auch: Verschließen Sie unsere Fahrzeuge nur noch mit Karte oder App, wenn Sie die Buchung beenden wollen. Für Zwischenstopps verwenden Sie bitte immer den Autoschlüssel.
Zum Schluss
Das waren die wichtigsten Punkte zu unserer anstehenden AGB-Änderungen. Bitte vergessen Sie nicht, den neuen AGB zuzustimmen. Dafür müssen Sie sich als Kunde hier auf dieser Webseite einloggen. Hier finden Sie unsere neuen AGB.
+++ Update: 18.07.22 +++
Danke für die Rückmeldungen und Hinweise! Wir antworten hier gesammelt:
- Bitte posten Sie Ihre AGB-Zustimmung nicht unter diesen Blogbeitrag. Wenn bei Ihnen die Online-Bestätigung der AGB nicht funktioniert, schreiben Sie uns eine kurze Mail an kontakt@teilauto.net – am besten gleich mit Kundennummer, damit wir Sie auch korrekt zuordnen können. Danke!
- Man muss sich einloggen, um den AGB zustimmen zu können. Deshalb erscheint zunächst das LogIn-Fenster, wenn Sie auf „Einloggen und bestätigen“ klicken. Erst nach dem LogIn kommt das Fenster zur AGB-Bestätigung.
- Wenn Sie schon eingeloggt sind und das Fenster zur AGB-Bestätigung nicht sehen sollten, loggen Sie sich bitte noch einmal aus uns wieder ein. Danke!
- Auf vielfachen Wunsch hin wurde ein Bestätigungs-Fenster eingerichtet, das erscheint wenn Sie den AGB zugestimmt haben.
- Das automatische Buchungszeitende bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe setzt nur dann ein, wenn Sie das Fahrzeug mit Karte oder App verschließen. Wenn Sie es mit dem Fahrzeugschlüssel abschließen, läuft die Buchung weiter. Sie haben es also selbst in der Hand.
+++ Update Ende +++
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