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Anwohnerparken für Carsharer

Bewohnerparkzonen stellen Carsharing-Nutzer mitunter vor Probleme: Abends ein Auto von der Station holen, um am nächsten Morgen gleich damit zu starten? Einkäufe nach Hause bringen und dafür kurz unten parken? Das geht oft nur mit Bewohnerparkausweis. Diesen bekommt man auch als Carsharer.
Unerlaubt in Bewohnerparkzonen abgestellte Fahrzeuge können mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro geahndet werden. In manchen dieser Zonen darf man tagsüber auch mit Parkuhr oder Parkschein eine Zeit lang stehen. Wenn das nicht geht oder nicht ausreicht, stellt sich für teilAuto-Kunden die Frage: Kann man als Carsharing-Nutzer einen Bewohnerparkausweis beantragen?

"teilAuto" statt Kfz-Kennzeichen eintragen

Die gute Nachricht ist: Ja, es geht. Carsharerinnen und Carsharer, die in einer Bewohnerparkzone wohnen, können eine Dauerparkberechtigung bei ihrer Stadt beantragen. Ein Bewohnerparkausweis kostet rund 30 Euro im Jahr und ist nur in der ausgewiesene Zone gültig.Die Besonderheit: Normalerweise wird im Bewohnerparkausweis ein gültiges Kfz-Kennzeichen eingetragen. Das ist bei wechselnden Carsharing-Fahrzeugen natürlich nicht machbar. Deshalb gibt es die Möglichkeit, statt eines Kennzeichens den Namen der Carsharing-Organisation anzugeben, wenn deren Fahrzeuge eindeutig als solche zu erkennen sind. Das ist bei unseren mit teilAuto-Logos beklebten Fahrzeugen ja der Fall.[caption id="attachment_3719" align="alignnone" width="1200"] Eine Bewohnerparkzone in Erfurt.[/caption]

Bei der Stadtverwaltung beantragen

Einen Bewohnerparkausweis beantragen Sie bei Ihrer Stadtverwaltung, meist beim Bürgerservice oder Ordnungsamt. Dort müssen Sie Ihren Carsharing-Vertrag vorlegen. Manchmal ist eine Antragstellung per E-Mail möglich. Informieren Sie sich am besten vorab im Internet.Für Sie zur Info: In Jena und Dresden wurden teilAuto-Nutzern bereits Bewohnerparkausweise ausgestellt. In Leipzig und Halle ist der Carsharing-Fall sogar schon auf der Stadtverwaltungswebseite mit aufgeführt. Gerne können Sie uns wissen lassen, wenn auch Ihre Antragstellung erfolgreich war. Das hilft uns, auch anderen Nutzerinnen und Nutzern weiterzuhelfen.Hinweis vom 22.01.20: Hier finden Sie Infos zum Bewohnerparken im Leipziger Waldstraßenviertel.

Kleiner Tipp zum Schluss

Falls Ihre zuständige Verwaltungsstelle bisher wenig Erfahrungen mit der Regelung für Carsharing-Nutzer gemacht hat, können Sie sie gegebenenfalls auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) vom 22.10.1998 in der Fassung vom 17.07.2009 in den Erläuterungen zu § 45, lfd. Nr. 35 hinweisen. Dort steht:"Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug); darauf ist der Antragsteller schriftlich hinzuweisen."

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Kommentare

Kommentar von Heiko Bruns |

Wäre es nicht einfacher, wenn eindeutig gekennzeichnete Carsharing-Fahrzeuge von Parkgebühren befreit wären? Diese Regelung its für seltene Nutzer*innen kaum attraktiv und eher ein Hindernis, wenn man nicht weiß wie intensiv das CS genutzt wird.

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Natürlich wäre das einfacher. Mit dem Carsharinggesetz wurde auf Bundesebene zumindest ein Anstoß dafür gegeben. Nun benötigt es engagierte Länder, Städte und Kommunen, die sich aktiv für Carsharing-Nutzung stark machen. Das kann mitunter dauern.

Kommentar von Thomas |

Geht das auch in Gera? Die Stadt, in der ich arbeite, gehört ja nicht zu Teilauto.

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Hallo Thomas, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gilt natürlich auch für Gera. Wenn Sie dort häufig mit einem Carsharing-Fahrzeug in Ihrer Anwohnerparkzone parken müssen, dann sollten Sie sich mal bei Ihrer Stadtverwaltung melden.

Kommentar von Konrad |

Hallo, als Nutzer von CarSharing und Mietwagen ohne eigenes Auto hatte ich vor einigen Jahren in Bayern (ok, ist außerhalb eures eigene Geschäftsgebietes) einen Bewohnerparkausweise mit der Aufschrift 'wechselnde Kennzeichen'. Dies wahr noch flexibler, da es unabhängig von Kennzeichnung und dem jeweiligem Vermieter/Sharing-Unternehmen war.

Kommentar von Conny |

Das ist genial! Eine absolute Stärkung für Carsharing :) Ich werde die Info weitertragen, wo ich denke, dass sie gebraucht wird! Am besten dauerhaft irgendwo auf der Website verankern!

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