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Carsharing-Gesetz für Dummies

Endlich wird ein Carsharing-Gesetz auf den Weg gebracht. Lange haben wir darauf gewartet. Leider ist es ziemlich kompliziert. Wie die meisten Gesetze eben. Was ändert sich, wenn es erst einmal beschlossen ist? Das haben wir versucht, für Sie aufzudröseln. Hier steht's.
Nein, wir halten Sie nicht für Dummies. Ganz im Gegenteil. Allerdings ist die Gesetzesvorlage tatsächlich nicht einfach zu verstehen. Und in der Presse wurde schon einiges durcheinandergebracht. Wir werden versuchen, das Ganze mal in normaler Sprache auszudrücken. Dieser Artikel müsste deshalb wohl eher „Das Carsharing-Gesetz für ganz normal gebildete Menschen heißen“. Aber das war zu sperrig und zu lang. Daher der aktuelle Titel. Doch genug der Vorrede.

Warum wollten wir eigentlich ein Carsharing-Gesetz?

Wir von teilAuto mieten Stellflächen an, um unsere Stationen daraufzusetzen. Oft handelt sich dabei um Baulücken, die in privater Hand sind. Leider verschwinden diese Baulücken gerade in den innenstadtnahen Wohngebieten immer häufiger. Damit unsere Nutzer auch weiterhin Carsharing-Stellplätze in ihrer Nähe haben, würden wir unsere Stationen gern im öffentlichen Straßenraum einrichten. Ganz offiziell mit Antragsgestellung und Sondernutzungsgebühr (die dann ungefähr einer Stellplatzmiete entspricht). Leider gab es bisher dafür keine gesicherte rechtliche Grundlage. Das bedauerten nicht nur wir, sondern auch viele andere Carsharing-Anbieter, Kommunen und Stadtverwaltungen. Ein Carsharing-Gesetz sollte hier Klarheit schaffen.

Erfüllt das Gesetz die Erwartungen?

Naja. Der Gesetzentwurf verzichtet gerade in dem Punkt, der uns wichtig gewesen wäre, auf eine bundesweit einheitliche Regelung. Ob wir in einem Wohngebiet teilAuto-Stationen im öffentlichen Straßenraum einrichten dürfen, müssen am Ende nun die jeweiligen Länder und Kommunen entscheiden. Das macht den Prozess extrem langwierig und unübersichtlich.

Bringt das Carsharing-Gesetz denn wenigstens irgendwas?

Der aktuelle Entwurf legt fest, dass Carsharing-Autos auf speziell ausgewiesenen Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden dürfen. So wie das zum Beispiel heute schon für Taxis möglich ist. Zudem können Carsharing-Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen von der Gebührenpflicht befreit werden. Das bringt vor allem stationsunabhängigen Carsharing-Anbietern (sogenannten Free-Floatern) etwas. Oder Ihnen, wenn Sie mit teilAuto in die Stadt fahren und dort kurzzeitig umsonst parken wollen. Wir hätten trotzdem lieber verlässliche, direkt auf einen Anbieter zugelassene Stationen. Die gibt es, wie gesagt, leider nur über den langen Weg der Länder und Kommunen.

Wann tritt das Gesetz denn in Kraft?

Bis Ende September 2016 befand sich das Gesetz in der Anhörung bei verschiedenen Verbänden und Institutionen. Nach Überarbeitung und Beschluss im Kabinett könnte es im September 2017 im Bundestag verabschiedet werden. Es wird also noch ein Weilchen dauern.

Das teilAuto-Fazit

[caption id="attachment_2126" align="alignnone" width="750"]Michael Creutzer, Geschäftsführer von teilAuto Michael Creutzer, Geschäftsführer von teilAuto[/caption]„Seit Jahren warten zögerliche Stadtverwaltungen auf ein Carsharing-Gesetz, das Rechtssicherheit für Carsharing-Stellplätze im Öffentlichen Straßenraum schafft. In unserem Fall geht es um verlässliche, anbieterbezogene Stellflächen in innenstadtnahen Wohngebieten. Dafür gibt Dobrindts Entwurf jedoch keine bundeseinheitliche Regelung her. In der konkreten Umsetzung müssen die Länder und Kommunen ran. Das heißt: Das Gesetz ist ein erster Schritt. Doch um in wachsenden Städten den Parkdruck zu senken und nachhaltige Mobilität zu fördern, braucht es auch mutige Politik und Verwaltungen vor Ort.“

Falls Sie noch mehr wissen möchten

Die Stellungnahme des Bundesverbandes Carsharing (bcs) zum Thema Carsharing-Gesetz finden Sie hier.

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