Neuigkeiten

Hier halten wir Sie auf dem Laufenden

(Kommentare: 0)

Die 8 häufigsten Urlaubsfragen an teilAuto

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Auch in diesem Jahr werden wieder eine ganze Reihe von Leuten mit teilAuto verreisen. Da im Zusammenhang mit Urlaubsfahrten immer wieder ähnliche Fragen bei uns aufschlagen, haben wir eine Top 8 daraus erstellt und für Sie beantwortet. Lesen Sie hier, was Sie bei Ihrer teilAuto-Ferienreise beachten sollten.
Urlaubszeit ist auch immer Hochauslastungszeit bei teilAuto. Bevor wir in unsere Top 8 einsteigen, möchten wir Ihnen deshalb Folgendes mitgeben: Buchen Sie immer so frühzeitig wie möglich. Wenn Sie für eine längere Reise keinen Pkw mehr finden sollten, melden Sie sich einfach bei uns unter kontakt@teilAuto.net. Wir versuchen dann zu helfen.#EINSIch plane eine Fahrt ins Ausland. Was muss ich beachten? Wie erhalte ich benötigte Unterlagen?Für eine Auslandsfahrt ist das Mitführen der grünen Versicherungskarte notwendig. Diese befindet sich bei all unseren Fahrzeugen im Bordbuch. (Eine Ausnahme bilden hier nur die zwei Tresor-Transporter an der Harkortstraße in Leipzig.) Für Reisen nach Polen muss eine Genehmigung des Fahrzeughalters vorliegen. Diese erhalten Sie auf Anfrage an kontakt@teilAuto.net. Melden Sie sich bitte so frühzeitig wie möglich bei uns. Und nicht zu vergessen: In Tschechien müssen für den Fahrer und alle Mitfahrer Warnwesten im Auto mitgeführt werden. Eine Weste befindet sich bereits im Auto, weitere können bei teilAuto angefragt werden. Bitte informieren Sie sich immer auch selbständig über besondere Anforderungen in Ihren Reiseländern.#ZWEIIn welche Länder darf man mit teilAuto fahren?Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Neben der besonderen Sorgfaltspflicht gelten dazu unter anderem folgende Auflagen in osteuropäischen Ländern und Italien: Bei Übernachtungen oder Parken über mehrere Tage muss das Fahrzeug dort in geschlossenen Garagen oder auf überwachten Parkplätzen abgestellt werden. Weitere Informationen stehen direkt auf der grünen Versicherungskarte. Zudem sollten Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes berücksichtigt werden.#DREIWie kann ich Fahrzeuge mit einer bestimmten Ausstattung buchen?Bei der Buchung über unsere Webseite (teilAuto.net) können Ausstattungsmerkmale wie Navi, Automatik, Winterreifen, Dachreling und Kindersitzhalterung ausgewählt werden.#VIERWelche Länder umfasst das Kartenmaterial der Navigationsgeräte?In einem Großteil unserer Fahrzeuge ab der Kompaktklasse sind Navigationsgeräte fest installiert. Welche Länder damit jeweils abgedeckt werden, ist jedoch unterschiedlich. Die Navis in den Ford-Fahrzeugen – Focus, Mondeo, Transit Connect und Transit Custom 9-Sitzer – decken West-, Ost-, Süd- und Nordeuropa ab. Bei den VW Passat und beim e-Golf ist die volle Funktionalität nur in Westeuropa gegeben. Bei den Renaults (Kangoo, Mégane, Grand Scénic, Trafic 9-Sitzer) beschränkt sich die Länderauswahl auf Deutschland, Österreich und die Schweiz. Eine Ausnahme bilden hier die neuen, silbergrauen Renault Mégane. Sie umfassen West-, Ost-, Süd- und Nordeuropa.#FÜNFIn welchen Ländern gilt die Tankkarte?Die Tankkarte gilt an mehr als 55.400 Tankstellen in über 40 Ländern. Da sollte auch Ihr Urlaubsland dabei sein. Genauer nachschauen kann man hier: www.dkv-euroservice.com/WebInfoTools/#stationfinder.#SECHSWas passiert, wenn ich im Ausland geblitzt werde?Hier informieren wir den jeweiligen teilAuto-Nutzer über den eingetroffenen Strafzettel. Nach der Einhaltung der Einspruchsfrist überweisen wir das Bußgeld an die zuständige Behörde im Ausland. Den Bußgeldbetrag zuzüglich des Bearbeitungsentgelts (5 Euro) setzen wir auf die teilAuto-Monatsrechnung.#SIEBENKann im Urlaub auch eine andere Person fahren?Grundsätzlich gilt: Solange Sie als Buchender mit im Auto sitzen, kann auch eine andere Person, die im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, das Auto fahren.#ACHTKann ich mein Haustier im Auto mitnehmen?Aus Rücksicht auf Allergiker dürfen in allen teilAuto-Fahrzeugen Tiere nur in einem geschlossenen Transportbehältnis (Käfig) mitgenommen werden, welches sicher im Kofferraum verstaut wird.Das waren unsere Top 8 der Urlaubsfragen. Nun bleibt uns nichts weiter, als Ihnen „Gute Fahrt!“ zu wünschen. Haben Sie einen schönen Sommer und einen erholsamen, entspannten Urlaub!

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Mit Sternchen* gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder und müssen zum Absenden ausgefüllt werden.

Was ist die Summe aus 7 und 2?

Bitte beachten: Die Eingabe ist auf 400 Zeichen begrenzt, Kommentarketten werden gelöscht.

0 / 400 Zeichen