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Fuhrparkchef: Auslandsfahrten

Der Sommer ist da und die Urlaubsbuchungen gehen bei uns ein. Was Sie beachten sollten, wenn Sie mit teilAuto ins Ausland fahren wollen, haben wir hier für Sie zusammengetragen. Es sind die Top 6 der häufigsten Fragen, die an uns gestellt werden.

1. Was benötige ich für eine Auslandsfahrt?

Für Auslandsfahrten wird in einigen Ländern die „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ (IVK) benötigt. Mit dieser wird die Haftpflichtversicherung aus dem Heimatland auch im Reiseland anerkannt. Die sogenannte grüne Versicherungskarte kann seit dem 1. Juli 2020 auch weiß sein, grüne Karten behalten aber nach wie vor ihre Gültigkeit. Die Versicherungskarte befindet sich bei unseren Fahrzeugen immer im Bordbuch.

Für Reisen nach Polen muss eine Genehmigung des Fahrzeughalters vorliegen. Diese erhalten Sie auf Anfrage an kontakt@teilauto.net.

Bitte informieren Sie sich vor der Fahrt immer auch selbständig über besondere Anforderungen und gesetzliche Regelungen (z. B.: Vignetten, Geschwindigkeitsregelungen oder zusätzliche Warnwesten) in Ihren Reiseländern. Das Auswärtige Amt bietet Hinweise zu Infrastruktur und Verkehrsregeln im jeweiligen Land. Werden Vignetten benötigt, bekommen Sie diese unter anderem online beim ADAC oder beim ACE.

Hinweis: Die Kosten für Straßengebühren, Maut oder Vignetten werden nicht von teilAuto übernommen. Zudem müssen abgelaufene Vignetten und ähnliches nach der Rückkehr aus dem Urlaub aus dem Fahrzeug entfernt werden.

Italien. Passat von teilAuto, Zeltaufsatz von Privat, Foto: M. Buchfeld

2. In welche Länder darf man mit teilAuto fahren?

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Neben der besonderen Sorgfaltspflicht gelten dazu unter anderem folgende Auflagen in osteuropäischen Ländern und Italien: Bei Übernachtungen oder Parken über mehrere Tage muss das Fahrzeug dort in geschlossenen Garagen oder auf überwachten Parkplätzen abgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internationalen Versicherungskarte (IVK). Zudem sollten Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes berücksichtigt und Kriegs- und Krisengebiete vermieden werden.

3. In welchen Ländern gilt die Tankkarte?

Die Tankkarte gilt an 65.000 Akzeptanzstellen in über 42 Ländern. Da sollte auch Ihr Urlaubsland dabei sein. Über den Tankstellen-Finder erhalten Sie eine Übersicht aller DKV-Tankstellen, eine entsprechende App für das Smartphone gibt es auch. Die benötigte Tank-PIN finden Sie bei laufender Buchung in der teilAuto-App.

Mit teilAuto in Norwegen. Foto: R. Steinhausen

In diesem Zusammenhang wichtig: Tanken Sie nur den vorgeschriebenen Kraftstoff, den Sie auf dem Schlüsselanhänger oder der Innenseite des Tankdeckels finden. Bitte tanken Sie keine Premiumkraftstoffe: Die Differenz zum regulären Kraftstoff müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Sollte die Tankkarte nicht nutzbar sein, legen Sie den Betrag bitte aus und senden uns den Originalbeleg zu. Wir erstatten Ihnen die Kosten. AdBlue, Scheibenreiniger und eine Wäsche können Sie ebenfalls mit der Tankkarte bezahlen. Bei E-Autos werden die Kosten für Zwischenladungen unterwegs nicht übernommen.

4. Kann auch eine andere Person fahren?

Für das In- und Ausland gilt gleichermaßen: Solange Sie als Buchende*r mit im Auto sitzen, kann auch eine andere Person, die im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, das Auto fahren.

5. Was passiert, wenn ich im Ausland geblitzt werde?

Wir informieren Sie über den eingetroffenen Strafzettel. Nach der Einhaltung der Einspruchsfrist überweisen wir das Bußgeld an die zuständige Behörde im Ausland. Den Bußgeldbetrag zuzüglich des Bearbeitungsentgelts (5 Euro) setzen wir auf Ihre teilAuto-Monatsrechnung.

6. Wo finde ich das KFZ-Kennzeichen des Fahrzeugs?

Für die Buchungen von Fähren etc. benötigen Sie in der Regel das KFZ-Kennzeichen des Fahrzeugs: Dieses können Sie der Fahrzeugbeschreibung entnehmen. Bei Pool-Fahrzeugen erhalten Sie das Kennzeichen ca. 20 Minuten vor Fahrtantritt. Sollten Sie das Kennzeichen bei Buchung eines Pool-Fahrzeugs schon eher benötigen, wenden Sie sich bitte per Mail an kontakt@teilauto.net.

Zum Schluss

Das waren unsere Top 6 der Fragen zu Auslandsfahrten. Zum Schluss möchten wir Ihnen noch folgenden Hinweis mit auf den Weg geben: Gerade bei längeren Fahrten in den Urlaub sollten Sie regelmäßig den Reifendruck prüfen und AdBlue nachfüllen, damit auch die Rückreise problemlos über die Bühne geht.

„Gute Fahrt!“ und einen erholsamen Urlaub!

P.S.: Mit cityflitzer-Fahrzeugen dürfen Sie übrigens nur innerhalb von Deutschland fahren, Auslandsfahrten sind nicht möglich. Außerdem sind Buchungen auf eine Dauer von 48 Stunden begrenzt.

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