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(Kommentare: 37)

Fuhrparkchef: Schadenprüfung

Auch wenn man vielleicht nicht immer Lust darauf hat, ist sie dennoch wichtig: Die Schadenkontrolle. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen ein paar Hinweise dazu an die Hand geben. Es gibt einige Stellen am Auto, auf die Sie immer einen Blick werfen sollten.
Wir kennen es ja selbst: Man ist mal wieder etwas spät dran, will nur schnell den Wagen öffnen und losfahren. Aber halt, da war doch noch etwas, ach ja, die Schadenkontrolle … Wir sprechen das Thema an, weil wir immer mal wieder auf Nutzerinnen und Nutzer treffen, die die Schadenkontrolle vor der Fahrt einfach wegfallen lassen. Manchmal kommt es dadurch bei der Verursacher-Recherche von Kratzern, Schrammen und Dellen zu Konflikten. Auf diese haben wir genauso wenig Lust wie Sie. Deshalb möchten wir Ihnen heute ein paar Stellen am Auto nennen, auf die Sie, auch wenn die Zeit drängt, auf jeden Fall einen Blick werfen sollten. Denn hier tauchen die meisten Schäden auf.

1. Stoßfänger

Poller, Bordsteine oder größere Gegenstände am Boden – alles bis zur Kniehöhe kann hier Spuren hinterlassen. Oft sind solche Widerstände aus dem Auto heraus nicht gut sichtbar. Deshalb sollten die Stoßfänger immer in Augenschein genommen werden. Und zwar sowohl die hinteren als auch die vorderen.

2. Radkästen, Radläufe

Auch im Bereich um die Räder herum tauchen immer wieder Schrammen und Dellen auf. Deshalb sollten Radkästen und Radläufe vor der Fahrt immer geprüft werden.

3. Türen

Eingedellte Schiebetüren von Transportern gehören zu den mit am häufigsten auftretenden Schäden bei teilAuto. Meist wurden Kurven zu eng genommen oder Abstände nicht richtig eingeschätzt. Deshalb werfen Sie gerade bei den Bussen und Transportern immer einen Blick auf die Türen.

4. Zum Schluss …

Das wären sie auch schon, die Hotspots der Schadenkontrolle. Dazu kommen der obligatorischen Gang einmal ums ganze Auto herum und der Blick in den Innenraum (ggf. Ladefläche). Herunterhängende oder fehlende Bauteile, Dellen sowie deutliche Kratzer mit Lackschaden sollten Sie umgehend an unsere Servicezentrale (0345 / 44 5000) melden, wenn sie noch nicht im Bordbuch aufgeführt sind. Das Senden einer E-Mail allein genügt nicht. Ergänzend zum Anruf können Sie zusätzlich Fotos an schaden@teilAuto.net schicken.

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Kommentare

Kommentar von Hendrik Messing |

Hallo, der letzte Beitrag ist jetzt schon 8 Monate her. Das Thema mit den Schäden in der App schon über 1,5 Jahre. Trotzdem ist es mir neulich bei einem Transporter in Jena passiert, dass dieser an die 10 Schäden hatte, von denen nur 6 in der App aufgelistet waren. Im Vergleich zum Bordbuch (welches leer war) hat sich also nichts verbessert. Alle Schäden waren der TeilAuto-Schadenszentrale bereits bekannt. Elektronisch geht es also auch nicht!? Ich hing ca. 5min in der Warteschleife, traute mich aber nicht den Schlüssel aus dem Handschuhfach zu nehmen, bis alle Mängel gemeldet waren. Die Zeit bekommt man nicht hinten dran gehängt ;) Vom anderen Ende der Leitung hieß es nur: "Der hat ja schon eine Liste, die ist ja länger als von hier bis nach ..." Zum zweiten Thema: Schaden verursacht oder nicht. Laut AGB soll der Vornutzer zahlen, wenn ein Schaden vom nächsten Mieter vor Fahrtantritt gemeldet wird. Die Fahrzeuge stehen aber nicht in Garagen oder eigenen Parkplätzen, viele sogar auf öffentlich zugänglichen. Das die Autos also irgendwann mal angefahren, angerempelt oder von Vandalen beschädigt werden ist nur eine Frage der Zeit. Hier stößt sich TeilAuto einfach am Mieter gesund. (ich rede von Schäden, nicht von kleinen Kratzern!) Laut AGB müssen wir zahlen obwohl der Vermieter in der Beweispflicht ist und mit dem Ende der Nutzung mich das Auto nichts mehr angeht. Allerdings haben wir dieser Praxis mit der Unterschrift zugestimmt. Also muss ich nicht nur Aufpassen, wie ICH das Auto behandle, sondern auch Angst haben, das dem Auto etwas passiert, bis der nächste es gemietet hat. Deswegen hat Stiftung Warentest die AGB bemängelt. Sie widersprechen gültiger Rechtssprechung. Würde man dieser Rechtssprechung allerdings folgen, so hieße das, dass jeder Schaden, der am parkenden Auto (z.B. Nachts, nach meiner Nutzung) verursacht hätte werden können, nicht mehr gemeldet wird, weil man es ja nicht gewesen sein muss und TeilAuto mir nichts nachweisen kann. Im Ernstfall würde ich es hier auf einen handfesten Rechtsstreit ankommen lassen. Rechtsschutzversicherung lässt grüßen (kostet aber mehr als die Verminderung der Selbstbeteiligung ;) Gruß Hendrik P.S. Bitte keine privaten Mails an die Nutzer zu den Themen. Die Erklärungen von TeilAuto sind hier für alle interessant!

Kommentar von Hans Helmers |

Dokumentation von Vorschäden per "App" ist in meinem Fall unsinnig. Ich habe kein Smartphone und werde nie eines haben. Nach meiner Auffassung hat bei der Fahrzeugdokumentation zu stehen, welche Vorschäden bestehen. Mit der Anmietung ist das Fahrzeug richtig und vollständig in der Mietbestätigung zu dokumentieren . Ich möchte doch auch wissen, in welchem Zustand ich ein Fahrzeug miete. Übrigens, die Fahrzeugbeschreibungen sind gelegentlich sowieso schon sehr merkwürdig. Ich habe zwischenzeitlich Teilauto gekündigt. Ich empfinde die neue HP als Zumutung, wenn Fahrzeuge wochenlang vermietet werden, kommt kein Ersatz und das Problem Vorschäden hat mich genervt. Warum wird eigentlich ein Fahrzeug, das vorzeitig zurückgegeben wird, nicht als "frei" und buchbar behandelt? Ich verstehe das nicht. Hans Helmers

Kommentar von Bernd Klare |

Ich bin ganz neu bei TA und habe noch kein Auto gemietet. Diese ganzen Diskussionbeiträge habe ich mit großem Interesse gelesen und für mich festgelegt erst dann mit einem Auto loszufahren wenn ich es von allen Seiten und wenn nötig auch Innen fotografiert habe. Dann stimme ich Bert( 08.08.2017;16:52 )zu,es ist nicht fair das unternehmerische Risiko auf den Kunden abzuwälzen.

Kommentar von Bert |

Nun muss ich mich zu dem leidigen Thema auch mal zu Wort melden: Nein: Teilauto ist KEIN Gemeinschaftsprojekt, Teilauto ist eine AUTOVERMIETUNG, genauso wie Sixt, Europcar etc. Auch wenn das System anders funktioniert. Am Ende zahle ich dafür, dass ich das Auto nutzen darf und nicht kaufen muss. Wie bei einer Mietwohnung auch sind gewisse Abnutzungsspuren normal. Abnutzungsspuren sind z.B. Kratzer an Stoßfängern oder Verschleißteilen wie Radkappen. Diese sind mit der Entrichtung der Nutzungsgebühr abgegolten und die bekommt man nicht immer mit, bzw. sehe ich nicht ein vor Fahrtantritt jeden hauchzarten Lackkratzer zu dokumentieren. Größere Schäden (also solche bei denen es hörbar "Bumm" macht) sind selbstverständlich nicht abgegolten. Diese sind vom Verursacher zu tragen. Und wo wir schon beim Verursacher sind. Wenn ich mein Privatauto an einen Kumpel verborge und es kommt mit einem Schaden zurück und der sagt: Ich war es nicht, kann ich ihn selbstverständlich auf Schadenersatz verklagen. Am Ende wird der Ob ich Recht bekomme steht auf einem anderen Blatt. Ebenso ist es bei Teilauto: Den richtigen Verursacher zu finden ist Sache von Teilauto und nicht per AGB auf den vorletzten Nutzer abzuwälzen. (Stichwort: Ein Dritter fährt NACH der Abgabe an das abgestellte Fahrzeug und der Vornutzer soll haften.) Um das zu vermeiden müsste das Fahrzeug nach jeder Nutzung mit ordentlichen Übergabeprotokoll an Teilauto zurückgegeben werden. Dann würde aber das Konzept nicht mehr funktionieren und man könnte gleich zu Sixt. Müsste Teilauto bei allen Schäden den wahren Verursacher finden, würden schlicht und ergreifend die Schadenbeseitigung eingepreist und die Preise steigen. Ich halte folgende Lösung für salomonisch: - Kratzer an Stoßfängern und Radkappen sind Bagatellschäden und müssen nicht gemeldet werden. - Alles andere sind Unfälle. Diese sind durch den Verursacher zu melden. Die dadurch entstehenden Schäden sind durch Teilauto zu dokumentieren und dem nachfolgenden Nutzer per Mail mitzuteilen. - Meldet der Verursacher den Unfall nicht und der Nachnutzer stellt den Schaden fest, haftet der Vornutzer nur, wenn Teilauto nachweisen kann, dass der Schaden durch diesen verursacht wurde. - Für alle Schäden, die nicht eindeutig einem Verursacher zugeordnet werden können, muss Teilauto selbst aufkommen. Das ist das Betriebsrisiko eines Autovermieters. Nochmal: Teilauto sind nicht "Die Guten", sondern ein Wirtschaftsunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht, eine ganz normale GmbH und die Autos sind auch kein Gemeinschafseigentum sondern gehören der GmbH. Genauso wie bei Sixt, Europcar und Co. Gruß Bert

Kommentar von Fahrer |

@Eichhorn Der Autovermieter hat Ihnen nachzuweisen, dass sie den Schaden verursacht haben. „Er [der Vermieter] muss beweisen, dass überhaupt ein Schaden vorliegt und dass dieser bei Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vorhanden war; für den Nachweis des nachträglichen Eintritts kommt ihm die Beweiskraft eines Übergabeprotokolls zugute. Ferner muss er beweisen, dass die Schadensursache aus dem Obhutsbereich des Mieters stammt, eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität findet nicht statt. […] Bei unaufklärbarem Sachverhalt haftet der Mieter also nicht.“ (LG Landshut ,Urteil vom 30. März 2011, Az. 14 S 254/11) Warum zahlen Sie für einen Schaden, für den Sie nicht verantwortlich sind? @Christian Vollrath: „Im einzelnen ist der Fall von ‚Eichhorn‘ nicht bekannt, aber es bleibt auch nicht aus, dass man einen Schaden zahlen muss, den man nicht verursacht hat. Aber das sollte man wissen – steht schließlich in der AGB.“ Was meinen Sie genau damit? Dass der Mieter für Schäden zahlt, die in seinem Obhutsbereich passieren, ist ja klar. Eichhorn bestreitet aber genau das, und ärgert sich, keine Fotos gemacht zu haben (wäre laut Rechtssprechung auch nicht nötig, der Mieter ist ja aben nicht in der Beweispflicht). Warum dann trotzdem gezahlt wird, bleibt Eichhorns Geheimnis. (Disclaimer: Vorausgegangenes sind meine Ansichten als juristischer Laie und keinesfalls mit einer qualifizierten Rechtsberatung zu verwechseln.)

Kommentar von Johannes R. |

Es ist schon sehr seltsam, sich darüber zu beschweren, dass man für Schäden belangt wird, die während der eigenen Nutzungsphase entstanden sind. Natürlich ist dann der jeweilige Nutzer verantwortlich, auch wenn die Schäden von unbekannten Dritten verursacht werden. Das ist ein völlig normales und gängiges Prinzip bei Carsharing und Mietwagen. Ich denke TeilAuto ist ziemlich großzügig was das angeht und stellt nicht jeden kleinen Kratzer in Rechnung und außerdem weiß ich aus eigener Erfahrung, dass auch nicht die allerteuerste Werkstatt mit überhöhten Preisen aufgesucht wird um einen Schaden zu reparieren. Außerdem werden die Schäden wenn sie in Rechnung gestellt werden auch tatsächlich behoben und nicht wie bei Mietwagenunternehmen wie Sixt üblich nur in Rechnung gestellt. Außerdem möchte ich noch ergänzend zu dem Beitrag von Johannes G. auf www.leihwagenversicherung.de hinweisen, wo die Möglichkeit besteht eine Carsharingversicherung abzuschließen, welche die Selbstbeteiligung quasi auf Null senkt. Carsharing hat seine Vor- aber eben auch seine Nachteile. Wer der Meinung ist, dass nicht jeder Schaden repariert werden muss, der muss eben doch den eigenen Wagen nehmen. Für TeilAuto sind das Wertgegenstände, die nach der Nutzung irgendwie auch weiter verwertet werden müssen. Das ist schwierig, wenn das Fahrzeug völlig zerkratzt und zerdellt ist und dann müssten die Preise angehoben werden.

Kommentar von Reinhard Köhler |

Was sollte man tun, wenn man z.B. übers Wochenende unterwegs ist, das Auto dann sonntags aussen erheblich verschmutzt wird ( durch Schmuddelwetter ), aber die Waschanlagen schon zu haben ? Reinhard Köhler

Kommentar von ko |

Finde die Sache mit den nicht eingetragenen Schäden im Bordbuch auch sehr nervig. Habe auch bereits mindestens zweimal angerufen um zu erfahren, dass die Schäden bekannt sind. So etwas schön in die App einzubauen mag etwas dauern, aber für den Übergang würde ja schon eine einfache Textseite auf der Homepage reichen wo für jeden Kennzeichen stichpunktartig die Schäden stehen. Immer wenn ein Schaden im System ein- oder ausgetragen wird, wird er eben auch dort entsprechend angepasst. Mehraufwand für den Mitarbeiter ca. 1 Minute, Zeitersparnis für die Kunden die unnötig anrufen eher jeweils 5 Minuten. Zusätzlich wird die Hotline entlastet.

Kommentar von Johannes G. |

Zum Thema Schäden an Autos möchte ich erwähnen, dass es eine Möglichkeit gibt, sich selbst besser abzusichern, die vielleicht nicht jedem bewusst ist. Trotz des bei teilAuto buchbaren Sicherheitspakets ist ein Selbstbehalt von 300 € im Schadensfall immernoch für viele sicherlich viel Geld und wahnsinnig ärgerlich. https://www2.elviab2b.de/b2b2c/020_reisedaten.faces Mit diesem Link kann man bei der Allianz eine Selbstbehalt-Auschluss-Versicherung (CDW) buchen. Sie kostet 5 € pro Tag und Fahrzeug. Zumindest bei etwas größeren Fahrten kann sich die Investition lohnen und man ist vielleicht etwas ruhiger unterwegs. Das nur mal am Rande. Noch etwas ganz anderes, was mich etwas erstaunt hat: gestern sah ich einen der älteren Ford-Transporter von teilAuto in Höhe der Riebeck-/Stötteritzer Straße mit einem erheblichen Schaden herumfahren. Die seitliche Laderaumtür war nicht nur meterweit deutlich eingedellt, sondern in diese Tür war ein geschätzt (aus meinen etwa 20 m Entfernung) 10 bis 20 cm breites Loch gerissen! Da das Fahrzeug an der Ampel stand, gelang es mir, 2 Fotos davon zu machen (bei Bedarf kann ich sie gerne irgendwo hochladen). Durch die Entfernung gibt die Auflösung nicht mehr viel her aber es genügt, um das Loch recht eindeutig zu erkennen. Meine Frage ist, kann es tatsächlich sein, dass ein Auto mit diesem Schaden noch im Verkehr ist??

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Hallo Johannes, der Schaden am Transporter wurde uns gemeldet und als wir den nächsten Kunden daraufhin auf ein anderes Fahrzeug umbuchen wollten, war dieser schon unterwegs. Das Auto wurde danach direkt aus dem Verkehr gezogen und zur Reparatur gebracht.

Kommentar von Pantoffelheld |

Ich bin nunmehr seit 1998 CarSharer (Stadtmobil, Shell Drive, Greenwheels und seit so ziemlich genau 10 Jahren teilAuto). Auch ich finde die Art und Weise, wie teilAuto aktuell mit den Schadenslisten in den Bordbüchern umgeht eine Zumutung für die Kunden. Fahrzeuge, die ich öfters nutze, besitzen einiges an Schäden, allerdings ist die entsprechende Schadensliste blütenweiß mit Ausnahme eines knallroten Stempels "Handschriftliche Einträge sind ungültig!". Natürlich melde ich neue Schäden, so wie es die AGB verlangen, telefonisch vor Fahrtantritt. Allerdings habe ich auch bereits die Erfahrungen gemacht, die hier mehrfach genannt worden sind: Man meldet sich bei der Buchungszentrale und gemeinsam stellt man fest, dass der zu meldende Schaden bereits bei teilAuto bekannt ist. Toll! Ich bin mittlerweile soweit, dass ich, da ich nur recht wenige Fahrzeuge immer wieder nutze, eigene Schadenslisten für die entsprechenden Fahrzeuge führe, um nicht immer wieder in die Schadensprüfungs-Falle zu tappen. Die Angabe, dass teilAuto daran arbeitet, die Schadenslisten in die App zu integrieren, ist löblich, solange teilAuto dies jedoch nicht geschafft hat, erwarte ich, dass die Schadenslisten ordentlich weitergeführt werden! Mir ist das Thema Schadenslisten deutlich wichtiger als mit einer neuen Internetseite herumzuprotzen, die für mich keinen Mehrwert im Vergleich zur alten darstellt. Im Übrigen hat die Stiftung Warentest bereits letztes Jahr festgestellt, dass die AGB von teilAuto insbesondere im Punkt Prüfung des Fahrzeuges vor Antritt der Fahrt den Kunden unangemessen benachteiligen. Soweit ich weiß, hat dies teilAuto zu keiner nennenswerten Reaktion veranlasst...

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Hallo Pantoffheld, wir glauben, da haben Sie etwas falsch in Erinnerung. Punktabzug gab uns die Stiftung Warentest in Sachen AGB. (Das hat uns enttäuscht, denn wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen 2013 mit viel Aufwand überarbeitet und glaubten damit alle Kritikpunkte überwunden zu haben.) Leider erfährt man nicht detailliert, welche konkreten AGB-Klauseln schlussendlich auf die Notengebung einwirkten. Im Text werden nur einmal die möglichen 50 Euro Geldstrafe bei verspäteter Fahrzeugrückgabe oder bei Verstoß gegen das Rauchverbot im Auto erwähnt. Diese vergleichsweise strengen Regeln sorgen unter anderem dafür, dass das Auto pünktlich für den nächsten Nutzer an der Station steht. An der Fahrzeugprüfung vor Fahrtantritt wurde unseres Wissens nach nichts kritisiert.

Kommentar von Michael |

@Alex: Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Selbstverständlich erwarte ich, daß andere ihr Auto ordentlich hinterlassen und tue das auch selber. Das hat man ja in der eigenen Hand. Schäden hingegen lassen sich eben manchmal nicht vermeiden, selbst bei ansonsten sorgsamem Umgang. Und nur darauf bezog sich mein "Gebrauchsgegenstand". Und vom Grundsatz sind Minikratzer das selbe wie ein Totalschaden. Ob und ab wann man tatsächlich zahlen muß ist für mich unklar, aber grundsätzlich würde ich davon ausgehen auch für den Minikratzer bezahlen zu müssen... Wo ich beim eigenen Auto sagen würde: passiert halt.

Kommentar von Hans |

Zur Abwechlung mal eine weitere Idee als Lösungsansatz: in der App die Schäden des Fahrzeugs auch als Foto bereitstellen, wenn welche noch nicht aufgeführt sind, dann macht man ein weiteres Foto und postet es vor Fahrtantritt in die Liste.. Wer kein Smartphone hat, muss halt anrufen.

Kommentar von Christian Vollrath |

@Ralf "Jedes TeilAuto ist auch zum Teil mein Auto" Genau das ist es wobei es beim Carsharing geht. Wir sind eine Community, eine Gruppe von Gleichgesinnten. Wir alle teilen und eine große Zahl an Fahrzeugen und sparen uns dabei eine Menge Geld. Dabei bleibt es nicht aus, dass ab und an ein Fahrzeug beschädigt wird. Aber auch das wird gemeinsam von der Community getragen. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, belangt TeilAuto seine Nutzer nicht für jeden kleinen Kratzer, der nunmal nicht zu vermeiden ist bei einer schier unendlichen Zahl an Fahrstilen und Erfahrungswerten im Umgang mit Kraftfahrzeugen. Meiner Erfahrung nach wird erst bei größeren Schaden, die mitunter die Fahreigenschaften oder sogar die Sicherheit der Nutzer beeinträchtigten gehandelt. Im einzelnen ist der Fall von 'Eichhorn' nicht bekannt, aber es bleibt auch nicht aus, dass man einen Schaden zahlen muss, den man nicht verursacht hat. Aber das sollte man wissen - steht schließlich in der AGB. Ich denke dann kann man auch froh sein, dass sich seine persönlichen Kosten auf den Anteil der Selbstbeteiligung beschränkt. Die Kosten für eine neue Tür für einen Transporter oder einen Stoßfänger für eine Mittelklasse Limousine und der dazu anfallende Verwaltungsaufwand können deutlich höher werden.. Wem das nicht passt kann ja seine Selbstbeteiligung senken lassen oder wie 'Eichhorn' künftig mit einem eigenen Kfz fahren, bei dem man solche Schäden auf den Cent genau selbst bezahlt.

Kommentar von justwentby |

An alle Fahrzeuge Annäherungssensoren ran und ein elektronisches Logbuch, zu welcher Zeit ein minimaler Abstand unterschritten wurde! :P (Zukunftsmusik)

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Aber dann kommen doch bestimmt ganz schnell wieder die Datenschützer auf den Plan ...

Kommentar von Konrad |

Hallo, ich kann mich dem Ärger über nicht eingetragene Schäden nur anschließen. Weiter habe ich vor einigen Tagen ein Nachts ein Fahrzeug abgeholt, dessen Standort komplett dunkel ist. Wie soll hier eine solche Kontrolle durchgeführt werden? Da ich diese Situation zuvor nicht kannte, hatte ich natürlich keine Taschenlampe dabei. Wie soll in einem solchen Fall eine Kontrolle sinnvoll durchgeführt werden? Habe dann zwar unter der nächsten Straßenlaterne angehalten und probiert was zu erkennen, glücklich fand ich es jedoch nicht.

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Eine Möglichkeit wäre z. B. eine Taschenlampen-App auf dem Smartphone zu nutzen. (Wenn wir von teilAuto Taschenlampen bereitlegen würde, wären sie wieder nach kurzer Zeit aus den Autos verschwunden.)

Kommentar von Constanze Schlesinger |

Ich finde die nicht im Bordbuch eingetragenen Schäden auch ärgerlich (Fahrtverzögerung, Warteschleife etc.). Habe letztens einfach mal einen Zettel reingeheftet, damit man (ich selbst und auch andere) nicht immer wieder anrufen muss...Und das kommt ja doch immer mal vor und sollte daher besser gehandelt werden...

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Das ist ein pragmatischer Gedanke, aber zum Regelfall sollte es nicht werden, weil es ja auch nicht täuschungssicher ist.

Kommentar von Alex |

@Michael Das mit dem Gebrauchsgegenstand habe ich schon häufiger gehört und genauso wird mit den Autos dann auch umgegangen (auch im Innenraum). Ein ordentlicher Umgang bei einem Gemeinschaftsobjekt ist doch das A und O, auch wenn man diesen Gegenstand persönlich weniger Wertschätz. Die anderen Teilnehmer sehen es nämlich vielleicht genau andersrum. Vermutlich geht es in den meisten Fällen nicht nur um einen Minikratzer (den haben durchaus viele und einige bleiben auch), sondern um größere Schäden, die auch immer wieder vorkommen. Gebrauchsgegenstand ok, aber es soll keine Ausrede sein für einen schlampigen Umgang mit dem Fahrzeug.

Kommentar von Michael |

@Alex: Bei meinem Privatauto kann ich einfach mit der Delle oder dem Kratzer leben, kann selbst entscheiden ob, wie und wann ich sie reparieren lasse. Ein Auto ist halt nen Gebrauchsgegenstand. Als ich zum ersten Mal die AGB gelesen habe, kam ich mir direkt vor wie ein potentieller Krimineller, nicht wie ein Kunde. Gefühlt jeder zweite Satz ist irgendeine Drohung. Ich habe am Ende _trotz_ der AGB unterschrieben, man möchte halt mobil sein und so viele Möglichkeiten gibt's dann nicht. Jetzt fährt immer die Befürchtung mit, irgendwas zu übersehen oder für Schäden anderer in Haftung genommen zu werden. Ist ja auch ziemlich unklar wann man wofür zahlen muß, zum Glück mußte ich das bis jetzt nicht erfahren... In einigen Situationen ist es einfach schwer bis unmöglich gerade kleinere Schäden zu finden, z.b. bei Dunkelheit und Regen. Ich denke eine klare Bagatellregelung könnte die Sache für alle entspannen. Am Ende ist ein Auto eben ein Gebrauchsgegenstand und fährt mit einem Kratzer nicht schlechter (auch wenn es mancher in diesem Land eher als heilige Kuh sieht...;)

Kommentar von Eichhorn |

Ich warne davor! Es kann jeden treffen! Macht Fotos (mit Zeitstempel)! Besser meldet Euch ab. P.S. Ich zahle nun aber kein Grund meine Kündigung zu akzeptieren!

Kommentar von Matthias Höhl |

Die Schadensprüfung vor der Fahrt ist sicher sehr wichtig. Jedoch sollte sich Teil Auto einen anderen Modus erarbeiten. Es kann nicht sein, dass ich Schäden sehe, die nicht in den Papieren oder anderweitig (vielleicht elektronisch) festgehalten sind. Ich nehme die Schäden auf, rufe an, komme mitunter in eine unendliche Warteschleife um dann feststellen zu müssen, dass alles schon registriert ist. Dies sind Zeiten meiner Buchung, welche mir verloren gehen. Ich bitte darum, hieran zu arbeiten !!!!

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Danke für den Hinweis. Wir nehmen die Kritik an. Die Schadenliste via App wäre eine Lösung. Bitte haben Sie für die Umsetzung jedoch noch ein bisschen Geduld.

Kommentar von Alex |

@Eichhorn Wer zahlt eigentlich, wenn du an deinem Privatauto einen Schaden von einem Dritten feststellen musst, aber den Versucher eben nicht ausfindig machen kannst?! Das ist einfach gängige Praxis und leider der dümmste Fall der eintreten kann, aber so ist es nun mal. Sonst kann man sich am Ende immer auf den anonymen Dritten berufen. ;) Außerdem hast du die AGB doch gelesen, zugestimmt und dich angemeldet, oder? Niemand hat dich gezwungen. Ansonsten würde ich mich auch sehr freuen, wenn die Schadensmeldungen online einzusehen und zu ergänzen sind. Gerne auch mit Fotofunktion. Das wäre ein großer Mehrwert.

Kommentar von Hans |

Man könnte evtl die Schadensliste auch kurz vor Fahrtantritt automatisiert als Mail schicken oder SMS auf das Tel??

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Es wird wohl eher irgendwann in der App abrufbar sein, aber danke für den Vorschlag.

Kommentar von Eichhorn |

Nochmal ich habe den Schaden nicht verursacht und der Schaden war auch nach meiner Anmietung nicht vorhanden!!!!!! Ich zahle jetzt! Und dieses "Teilauto" kann mir gestohlen bleiben. Mittlerweile hoffe ich dass es anderen Nutzern vielleicht auch mal so geht und dass dann die AGB auf den Prüfstand kommen. Leider habe ich kein Geld zum klagen.

Kommentar von Hendrik Schaepe |

Die nicht im Bordbuch befindlichen Schäden sind ein Ärgernis. Sie verzögern regelmäßig den Fahrtbeginn aufgrund des sich im Nachhinein als unnötig herausstellenden Anrufs in der Zentrale. Interessieren würde mich aber noch etwas anderes: Ab wann gilt Verschmutzung eigentlich als so stark, dass sie vom Nutzer zu beseitigen ist?

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Hallo Hendrik Schaepe, unsere Nutzerinnen und Nutzer haben sehr unterschiedliche Vorstellungen, was ordentlich ist und was nicht. Das stellen wir immer wieder fest. Man kann leider einen nicht mehr geduldeten Verschmutzungsgrad nicht exakt in Prozent angeben. Melden sollte man aber auf jeden Fall Verschmutzungen durch Tierhaare wegen der Allergiker. Auch wenn der Vornutzer ein Auto hinterlassen hat, indem es nach Erbrochenen oder Ähnlichem riecht, sollte das gemeldet werden. Deutliche Flecken auf den Polstern sind auch eine Meldung wert. Vielleicht hilft das als Richtlinie.

Kommentar von Samuel |

@Barbara Zeitler & @Joachim Pfennig: Ich möchte das ebenfalls unterstützten. Tatsächlich habe ich Bordbuch noch nie Einträge gesehen (gut waren auch nicht so viele verschiedene Wägen und teilweise auch ohne Schäden). Aber auch Schäden die ich selber schon vor längerer Zeit gemeldet habe, wurden nie eingezeichnet. Die Schäden in der App einzutragen halte ich für Sinnvoll. Aber es bleibt zu bedenken, dass nicht jeder Mensch ein Smartphone besitzt - daher müssen die Schäden auch im Bordbuch verzeichnet werden.

Kommentar von Joachim Pfennig |

Was Barbara Zeitler schreibt, möchte ich unterstützen. Immer der selbe Schaden, kein Eintrag im Bordbuch bzw. Überhaupt keine Einträge. Das geht über Wochen und Monate. Kommen keine Einträge mehr in die Bücher?

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Lieber Herr Pfennig, wie schon in anderen Posts geschrieben, bei wachsender Flotte wird langfristig nur die Abrufbereit der Schadenliste via App die nötige Aktualität bewerkstelligen können. Wir arbeiten dran.

Kommentar von Frank |

Hallo, wir melden auch regelmäßig starke Verschmutzungen. Leider trifft es häufig zu, dass die Vorgänger nicht einmal die Fußmatten ausklopfen. Gerade bei Fahrer mit Kinder, sollte man auch erwarten können, dass die Keksreste, Papier und sonstige Reste von der Rückbank entfernt werden. Dieses wird leider oft nicht beachtet. Ich wünschte mir, das Teilauto dieses den Vornutzer mehr in Rechnung stellt!! Hier geht man lasch mit um.

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Danke, Frank, für diese Rückmeldung. Sonst kriegen wir meist gesagt, dass wir in allem eher zu streng sind ;)

Kommentar von Ralf |

Wenn ich nach einem längeren Parken einen großen Schaden am Auto bemerke, dann rufe ich bei Teilauto an (auch während der Fahrt) und melde das. Wahrscheinlich wird mir gesagt, dass ich die Polizei verständigen soll. Aber das Problem habe ich genauso beim Privatauto. Falls der Schaden so gering ist, dass ich ihn beim Einsteigen doch nicht bemerke, dann wird auch teilauto nicht sofort die Tür oder die Stoßfänger wechseln lassen und mir eine Rechnung schreiben. Meine Erfahrung ist: Lieber einmal mehr anrufen und einen Schaden melden. Redet miteinander - bei teilauto arbeiten nette, verständnisvolle Menschen. Steht aber auch zu euren Fehlern! Ich habe auch schon Dellen verursacht und auch schon einmal dafür bezahlt. Darauf hoffen, dass es ja nicht so schlimm ist und es keiner sieht, ist unfair. Jedes Teilauto ist auch zum Teil mein Auto! Mit dem Motto fahre ich seit 20 Jahren teilauto und empfehle es immer gern weiter.

Kommentar von Franz |

Nutzt man die flinkster-App, kann man sich auch jetzt schon Schäden in der App anschauen. Sehr fein gemacht.

Kommentar von Eichhorn |

@franz der letzte Nutzer AGB! NICHT TEILAUTO!

Kommentar von Eichhorn |

Tage später bekommt man eine email das man (trotz Prüfung) einen Schaden verursacht haben soll, wie soll man den wahren Verursacher dann ermitteln? Also zahlt man und meldet sich bei Teilauto ab. So geschehen bei mir! Witzigerweise genau der Betrag der Selbstbeteiligung als Reparaturkosten! So kann man gebrauchte Türen durch neue ersetzen.

Kommentar von Thomas |

Besteht die Möglichkeit bekannte Schäden in der App bzw. auf der Homepage bei dem jeweiligen Fahrzeug anzuzeigen um sich die Meldung bekannter Schäden und auch die (unpraktische) Kontrolle des Bordbuchs zu sparen. Ein Feld "Schäden" oder "Bemerkungen" wäre doch sicher ohne großen Aufwand zu programmieren?

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Ja, siehe meine Antwort auf die Frag von Lucas H.

Kommentar von Lucas H. |

Ich kann es nur immer wieder betonen: Eine Auflistung der Fahrzeugschäden in der Teilauto-App würde allen Beteiligten Zeit, Geld und Nerven sparen. Wie bereits vor einiger Zeit auf Twitter seitens TeilAuto angesprochen, ist das lobenswerterweise auch bereits in Planung - dass man dieses sinnvolle und nützliche Feature allerdings erst einmal hinter einen Website-Relaunch zurückgestellt hat, erschließt sich mir nur bedingt. Ist denn bereits absehbar, wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist?

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Hallo Lucas, dieses Feature haben wir auf dem Schirm. Die Umsetzung ist eine Zeit- und Kostenfrage. Bitte habe noch etwas Geduld. (Wir wollen hier keine Termine versprechen, die wir dann vielleicht nicht einhalten können.)

Kommentar von Danilo |

@Eichhorn: Ja, da hast du vollkommen recht. Das sollte man tatsächlich. Mir wäre das auch mal fast passiert, aber zum Glück war wohl der wahre Verursacher ehrlich gewesen oder die Sache ließ sich anderweitig aufklären. @Franz: Wenn du den Verursacher ausfindig machen kannst, dann logischerweise dieser. Ansonsten bleibt es, wie beim eigenen PKW auch an dir kleben. Bei Fremdverschulden immer die Polizei anrufen, schließlich ist einfach abhauen eine Straftat.

Kommentar von Barbara Zeitler |

Wie lange dauert es, bis ein Schaden nach der Meldung im Bordbuch erfasst ist? Ich habe schon mindestens 3x wegen eines Schadens angerufen - Warteschleife ... tralalala... - um zu hören, dass der zwar schon gemeldet, aber leider noch nicht eingetragen ist.

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Hallo Frau Zeitler, auch Ihnen hat die Schadenzentrale noch einmal ausführlich per E-Mail geantwortet. Noch kurz dazu bemerkt: Bei den wachsenden Flottenzahlen wird eine langfristig tragbare Lösung vermutlich nur in der Abrufmöglichkeit der Schadenliste per App liegen. Das haben wir bereits auf dem Plan.

Kommentar von Franz |

Wer haftet denn für Schäden, die während des parkens entstehen z.B. wenn ein Dritter das parkende Auto nachts anfährt??

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Hallo Franz, die Schadenzentrale wollte Ihnen dazu gern selbst antworten. Die E-Mail müsste schon bei Ihnen eingetroffen sein.

Kommentar von Eichhorn |

und trotzdem kann es sein, dass man für einen nicht verursachten Schaden zahlen muss unbedingt immer Fotos vom Auto machen nach der Fahrt (viele)

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