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Fuhrparkchef: Tiefstehende Sonne

Der September ist der gefährlichste Monat im teilAuto-Fuhrpark. Obwohl die großen Urlaubsfahrten meist vorbei sind, gehen die Schadenmeldungen hoch. Der Fuhrparkchef vermutet: Es liegt an der tiefstehende Sonne und gibt ein paar Hinweise für sichere Fahrten im Herbst.

Tiefstehende Sonne

Man darf sie einfach nicht unterschätzen. Die tiefstehende Sonne im Herbst. Sie kann die Sicht stark beeinträchtigen. Sonnenbrillen helfen meist nicht viel, weil die Umgebung oft bereits recht dunkel ist und die getönten Gläser das restliche Licht schlucken. Ein bisschen helfen können die heruntergeklappte Sonnenblende und eine korrekte Sitzposition. Viele Fahrende sitzen zu tief, sodass die Sonne unter der Blende hindurchscheinen kann. Grundsätzlich empfehlen wir, die Geschwindigkeit zu reduzieren und ausreichend Abstand einzuhalten. Ist die Strahlung so stark, dass Sie gar nichts mehr erkennen können, bremsen Sie ab und halten Sie wenn möglich an. Nach einer kurzen Pause ist die Sonne vielleicht schon soweit gesunken, dass Sie entspannter weiterfahren können.

Wind und Sturm

Auch hier sollten Sie das Tempo drosseln. Bei niedriger Geschwindigkeit lässt es sich deutlich leichter gegenlenken, wenn eine Böe das Auto erfasst. Vorsicht gilt insbesondere beim Überholen von Lastwagen. Während Sie zunächst im Windschatten des Lkw fahren, spüren Sie nach dem Überholvorgang den Seitenwind umso stärker. Dachboxen und Fahrradträger vergrößern die Angriffsfläche des Windes. Wenn es extrem stürmisch ist, empfehlen wir, baumreiche Strecken möglichst zu umfahren.

Nebel

Das Evergreen-Thema im Herbst. Bei Nebel heißt es natürlich auch langsamer und vorsichtiger fahren. Als Faustregel gilt: Mindestabstand = Geschwindigkeit. Wer 70 km/h fährt, sollte 70 m zum Vorderwagen Abstand halten. Zudem empfehlen wir, das Abblendlicht einzuschalten. Das automatisch eingestellte Tagfahrlicht reicht meist nicht aus. Schon allein deswegen, weil beim Tagfahrlicht nur die Vorderlichter, nicht aber die roten Rücklichter leuchten. Fernlicht verschlechtert die Sicht eher. Die Nebelschlussleuchte darf nur unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden. Für Nebelscheinwerfer gelten wieder andere Bestimmungen.

a) Nebelschlussleuchte

Bei Sichtweiten unter 50 m erlaubt der Gesetzgeber maximal 50 km/h. Erst dann dürfen Sie auch die Nebelschlussleuchte einschalten. Als Orientierung gelten die Leitpfosten am Straßenrand. Auf Landstraßen und Autobahnen stehen sie bei gerader Strecke im 50-Meter-Abstand. Sobald die Sicht wieder besser wird, muss die Nebelschlussleuchte unbedingt wieder abgeschaltet werden. Ansonsten drohen Bußgelder.

b) Nebelscheinwerfer

Einige unserer Fahrzeuge verfügen auch über Nebelscheinwerfer, die das Licht flach über die Straße streuen. Diese dürfen bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen genutzt werden, die Nebelschlussleuchte dagegen tatsächlich nur bei sehr starkem Nebel.

Nebelscheinwerfer dürfen bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen genutzt werden, die Nebelschlussleuchte dagegen nur bei sehr starkem Nebel mit Sichtweiten unter 50 m. Normalisieren sich die Sichtverhältnisse wieder, müssen bei

Sichere Fahrt!

So, jetzt haben Sie die wichtigsten Punkte nochmal auf dem Schirm. Wir wünschen Ihnen gute und sichere Fahrt durch den September und die folgenden Herbstmonate!

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