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(Kommentare: 1)

Hinweise zum Waldstraßenviertel

Seit Januar 2020 gilt im Leipziger Waldstraßenviertel das Bewohnerparken. Das hat auch Auswirkungen auf cityflitzer.

  • Auswirkungen für cityflitzer

    Das finale Abstellen von cityflitzer-Fahrzeugen ist im Waldstraßenviertel aktuell leider nicht mehr möglich (vgl. dazu auch §14 Absatz c unserer AGB). Bisher gibt es noch keine besonderen Parklizenzen für cityflitzer. Wir haben die Stadt Leipzig bereits gebeten, uns ein wirtschaftlich tragbares Lizenzangebot zu machen. Das steht immer noch aus.

    Zeitlich begrenztes Parken ist eingeschränkt möglich. Bitte achten Sie hier besonders genau auf die Beschilderung. Je nach Parkzone kann es notwendig werden, dass Sie ein Parkticket ziehen ( z. B. in der grünen Zone, Parkhöchstdauer 3 Stunden) oder eine Parkscheibe benutzen müssen (in der roten Zone, Höchstparkdauer 1 Stunde).  Hier finden Sie einen Überblick über die Parkzonen. Leider werden Anwohnerparkausweise in cityflitzer-Fahrzeugen seitens der Stadt nicht geduldet. Bitte beachten Sie auch, das cityflitzer-Wagen nicht an teilAuto-Stationen abgestellt werden dürfen.

    Eine Ausnahme bildet der südliche Stadionvorplatz. Dieser Bereich bleibt auch nach Inkrafttreten des Bewohnerparkens unbewirtschaftet. Ein Abstellen der cityflitzer-Fahrzeuge im Waldstraßenviertel ist somit grundsätzlich auch weiterhin, aber ausschließlich auf dem südlichen Stadionvorplatz möglich.

cityflitzer-Wagen dürfen nicht an teilAuto-Stationen abgestellt werden. Diese sind für die stationsbasierten teilAuto-Fahrzeuge reserviert.
  • Auswirkungen für teilAuto

    Bestehende teilAuto-Stationen können wie bisher genutzt werden. Abseits der Stationen gelten für zeitlich begrenztes Parken von teilAuto-Fahrzeugen ohne Anwohnerparkausweis dieselben Parkregeln wie oben für cityflitzer beschrieben.

    Allerdings besitzen Anwohner*innen die Möglichkeit, Anwohnerparkausweise für ihre teilAuto-Nutzung zu beantragen. Der Bewohnerparkausweis wird dann ohne ein spezielles Kennzeichen ausgestellt. Bei der Beantragung muss der Carsharing-Vertrag vorgelegt werden.

    Für teilAuto-Fahrzeuge mit Anwohnerparkausweis gilt:

    1. Sie dürfen unbegrenzt in der blauen und grünen Zone stehen
    2. Sie dürfen in der roten Zone nur mit eingestellter Parkscheibe stehen (Höchstparkdauer 1 Stunde)
    3. Die Parkausweise sind gebietsbezogen. Es gibt die Bewohnerparkgebiete E und F. Der Anwohnerparkausweis des Gebiets E gilt auch nur in Gebiet E – und nicht in Gebiet F.

    Überblickstabelle

    Waldstraßenviertel cityflitzer teilAuto
    finales Abstellen nicht möglich Abstellen an der zugehörigen teilAuto-Station möglich
    Anwohnerparkausweis für Carsharing-Nutzung beantragen nicht möglich möglich
    Zeitlich begrenztes Parken ohne Anwohnerparkausweis eingeschränkt möglich, Beschilderung beachten eingeschränkt möglich, Beschilderung beachten

    Weiterführende Infos

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Kommentare

Kommentar von Patrick |

Gibt es für das Waldstraßenviertel mittlerweile ein Update?

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Hallo Patrick, aktuelle Updates zum Bewohnerparken im Waldstraßenviertel finden Sie hier: https://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/verkehrsplanung/verkehrskonzepte/bewohnerparken-waldstrassenviertel

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