So gehts nicht: Haustiere und Verschmutzungen in unseren Fahrzeugen
„Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg auch keinem anderen zu”: So lautet die goldene Regel, die wir auch auf unsere Gemeinschaftsfahrzeuge erweitern können. Nach der Nutzung müssen die Autos in einem „weitervermietbaren Zustand” zurückgegeben werden. So weit, so gut – lediglich an der Umsetzung hapert es in letzter Zeit ein wenig. Deswegen möchten wir heute einige Dinge klarstellen.
Haustiere im teilAuto-Fahrzeug
Es gibt eine wichtige Regel, die auch schwarz auf weiß in unseren AGB zu finden ist: Haustiere dürfen im Fahrzeug ausschließlich in einer geeigneten Transportbox im Kofferraum transportiert werden, Punkt. Das heißt im Umkehrschluss: Im Innenraum haben Tiere nichts zu suchen – weder auf einer Decke noch in einer Transportbox. Warum? Nicht nur Allergiker*innen, für die Tierhaare schnell ein gesundheitliches Risiko werden können, auch alle anderen Nutzer*innen freuen sich, wenn Sie nicht auf einem verschmutzten Sitz Platz nehmen müssen.
Alle Kund*innen, die sich nicht an diese Regel halten, müssen mit Kosten in Höhe von mindestens 50 Euro zzgl. der Aufwendungen für die Reinigung rechnen. Darüber hinaus behalten wir uns vor, den bestehenden Nutzungsvertrag bei anhaltendem Verstoß gegen unsere AGB oder klarem Vorsatz zu kündigen – ohne Wenn und Aber. Wer sich jetzt fragt, was klarer Vorsatz ist: Wenn Ihnen ein*e teilAuto-Mitarbeiter*in bei der Nutzung des Fahrzeugs mitteilt, dass der Transport des Hundes im Innenraum nicht erlaubt ist und Sie ungerührt einsteigen und wegfahren.
Weitere Verschmutzungen
Erhebliche Verschmutzungen – innen und außen – müssen gemeldet werden. Am besten direkt in der App und mit ein bis zwei Bildern als Nachweis. Dies gilt für folgende Arten von Verschmutzungen:
- Hunde- bzw. Tierhaare/ Pfotenabdrücke
- starke Gerüche, auch Zigarettenrauch
- auffällige, frisch erscheinende Flecken
- erheblich verunreinigte Karosserie
Die folgende Übersicht zeigt, welche Verschmutzungen meldepflichtig sind und welche nicht:
Eine Verschmutzungsmeldung wird wie eine Schadenmeldung behandelt: Wir gehen der Sache auf den Grund und die Verursachenden werden zur Rechenschaft gezogen. Auch hier fallen Kosten für die Reinigung der Fahrzeuge an, bei fortwährender Missachtung droht die Kündigung.
Es gilt die einfache Regel: Verlassen Sie das Fahrzeug so, wie Sie es selber vorfinden möchten – in einem sauberen, weitervermietbaren Zustand. Insbesondere nach längeren Fahrten ist eine Reinigung sinnvoll: Die Auslagen für Wäsche und Staubsaugen können Sie ganz einfach über die DKV-Karte zahlen. Darüber hinaus gilt: Eigenen Müll entsorgen, verunreinigte Fußmatten ausschütteln und etwaige Krümmel von den Polstern entfernen. Zum Schluss noch der Blick, ob auch keine persönlichen Gegenstände im Fahrzeug vergessen worden sind und fertig.