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Unsere Fahrzeuge richtig abstellen

Ein viel kommentierter Social-Media-Post sorgte dafür, dass wir noch mal drüber reden wollen: Wie gibt man unsere Autos korrekt zurück? Wo dürfen sie nicht abgestellt werden? Was tun, wenn der Stellplatz besetzt ist? Was tun bei Verspätungen? Darf der Privat-Pkw an der Station parken, wenn man einen Transporter gemietet hat? Um all diese Fragen geht’s im folgenden Artikel.

Die Erfurter Station Moritzstr. 19b.

Wie gebe ich ein teilAuto-Fahrzeug richtig zurück?

Ganz wichtig: teilAuto-Fahrzeuge müssen nach jeder Nutzung immer zurück an die Startstation gebracht werden. Andere Städte oder Stationen sind für die Rückgabe nicht zulässig. (Falls das Fahrzeug bei Abholung ausnahmsweise nicht an der gebuchten teilAuto-Station bereitgestellt werden kann, erhalten Sie vorab eine Benachrichtigung. Bringen Sie das Fahrzeug nach Fahrtende immer an die Heimatstation des Fahrzeugs zurück – das ist die Station, unter der das Fahrzeug im Buchungssystem bereitgestellt wird und von Ihnen gebucht wurde.)

Genauso wichtig: Der Tank muss bei Abgabe mindestens ein Viertel voll sein. Wenn nicht, heißt es: Auftanken. E-Autos müssen dagegen nach wirklich jeder Fahrt wieder an die Ladesäule ihrer Startstation angeschlossen werden. Die Ladekarte muss dabei an das Lesefeld der Säule gehalten werden, um die Ladebuchse freizuschalten. Achten Sie darauf, dass der Ladevorgang laut Anzeige an der Säule richtig startet. Evtl. muss das Ladekabel nochmals fester eingesteckt werden. Genutzt werden dürfen nur die für teilAuto ausgewiesenen Stellplätze an der Ladesäule. Öffentliche Ladeplätze bitte unbedingt frei halten.

Und nicht zu vergessen: Bevor Sie das Auto verlassen, schauen Sie bitte, dass alle Fenster geschlossen sind und entfernen Sie groben Schmutz. Wir haben dafür einen Handfeger im Auto und die Fußmatte lässt sich ausschütteln. Bitte lassen Sie nichts im Auto liegen, vor allem keinen Müll. Wenn Sie den Beifahrer-Airbag ausgeschaltet haben, z. B. für die Montage eines Kindersitzes, dann schalten Sie den Airbag nach Ihrer Fahrt auch wieder ein. Zur Sicherheit aller Nachnutzenden.

Zum Schluss stecken Sie den Fahrzeugschlüssel mit dem runden Datenanhänger in den Steckplatz im Handschuhfach. Wenn Sie das Auto verlassen haben, können Sie es per App verschließen. Damit wird auch Ihre Buchung automatisch beendet.

Nach der Fahrt muss der Datenschlüssel zurück in den Steckplatz ins Handschuhfach.

Was tun, wenn die Station blockiert ist?

Wenn der für teilAuto reservierte Stellplatz durch einen Fremdparker blockiert ist, stellen Sie das teilAuto-Fahrzeug auf einem kostenfreien, zeitlich unbegrenzten, öffentlichen und jederzeit zugänglichen Parkplatz in Stationsnähe ab. (Jedoch nicht an einer anderen teilAuto-Station, da dies nur eine Kettenreaktion für weitere Nutzende bedeutet.) Teilen Sie der Servicezentrale, Tel. 0345 44 5000, den Standort bitte unmittelbar mit, damit Nachnutzende das Fahrzeug auch finden.

Darf ich meinen privaten Pkw an der Station parken, wenn ich einen teilAuto-Transporter leihe?

Nein. Für uns ist es ja nicht ersichtlich, ob da ein völlig fremdes Auto den Stellplatz blockiert oder ob es das private Kfz eines teilAuto-Nutzenden ist. Wir haben ohnehin schon mehr als genug mit Fremdparkenden zu tun. Deshalb sind wir hier strikt. An jeder teilAuto-Station, egal ob Transporter- oder Pkw-Station, darf nur das jeweilige teilAuto-Fahrzeug parken. Für alle anderen Autos gilt der Abschlepphinweis.

Auf einem teilAuto-Stellplatz darf wirklich nur das dort stationierte teilAuto-Fahrzeug parken.

Was tun, wenn ich mich verspäte?

Sie sind noch unterwegs und merken, dass Sie es vermutlich nicht mehr rechtzeitig zurück zur Station schaffen? Die erste und beste Option ist es, Ihre Buchung direkt per App zu verlängern. Dann zahlen Sie nur die zusätzliche Buchungszeit, aber keine Vertragsstrafe. Liegt auf dem Fahrzeug bereits eine Anschlussbuchung, geht das Verlängern natürlich nicht. In diesem Fall melden Sie sich bitte umgehend – also noch vor Ablauf der Buchungszeit – bei unserer Servicezentrale (0345 44 500).

Wie hoch sind die Vertragsstrafen?

In unseren AGB steht: „Hat der Kunde die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs verschuldet, so erhebt Mobility (also teilAuto, Anmerk. d. Redaktion) eine Vertragsstrafe von 12,50 €, wenn die Verspätung 15 Minuten nicht übersteigt, danach in Höhe von 25,00 €. Falls die Verspätung nicht vor dem Ende des ursprünglich gebuchten Nutzungszeitraums der Servicezentrale angezeigt wird, verdoppeln sich die vorbezeichneten Sätze der Vertragsstrafe.“

Falls den Nachnutzenden, durch die Verspätung nachweisbare Schäden entstehen, können auch hieraus Forderungen an Sie entstehen. Deshalb teilen Sie uns immer so schnell wie möglich mit, wenn bei Ihnen eine Verspätung abzusehen ist. Wir versuchen die folgenden Kund*innen dann auf andere Fahrzeuge umzubuchen.

Wie stelle ich ein cityflitzer-Fahrzeug richtig ab?

Das Leipziger cityflitzer-Angebot funktioniert stationslos. Das heißt die Fahrzeuge dürfen innerhalb des cityflitzer-Geschäftsgebiets StVO-konform auf allen kostenfreien, zeitlich unbegrenzten, öffentlichen und jederzeit zugänglichen Parkplätzen abgestellt werden. Also nicht an teilAuto-Stationen und auch nicht auf Hinterhöfen, Firmengeländen oder anderen Parkplätzen, die nicht öffentlich sind.

Die Kundenbetreuung weist an dieser Stelle noch mal darauf hin, dass die Leipziger teilAuto-Station Hauptbahnhof Westseite eine reine teilAuto-Station ist. Auch hier dürfen keine cityflitzer-Autos stehen. Ansonsten gilt bei cityflitzer ebenso: Tank bei Abgabe mindestens ein Viertel voll, Fenster schließen, groben Schmutz entfernen und keinen Müll oder private Gegenstände im Auto zurücklassen. Eine cityflitzer-Fahrt darf maximal 48 Stunden dauern und der Wagen muss innerhalb Deutschlands bleiben.

Was zahle ich, wenn ich das Auto falsch abstelle?

Das hängt immer vom konkreten Fall ab. Es kann eine pauschalisierte Vertragsstrafe wegen des AGB-Verstoßes geben. Wenn man cityflitzer z. B. außerhalb des Geschäftsgebiets abstellt, beträgt diese 25 Euro. Muss ein Techniker hinzukommen und den Wagen zurück ins Geschäftsgebiet (cityflitzer) oder zurück an die Startstation (teilAuto) bringen, bedeutet das einen Technikereinsatz, der zusätzlich zu Buche schlägt.

Berechnet werden können auch Ausfallzeiten an der Station und für nachfolgende Nutzende. Wenn ein falsch abgestellter Verbrenner unsere E-Ladestationen blockiert, was leider auch schon passiert ist, kann das ebenfalls Kosten nach sich ziehen. Teuer wird es, wenn das Auto abgeschleppt wird, weil es irgendwo falsch geparkt ist. Aber soweit muss es erst gar nicht kommen. Sie wissen ja spätestens nach dem Lesen dieses Artikels, wie Sie die Fahrzeuge korrekt abstellen.

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