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(Kommentare: 4)

Was bedeutet die StVO-Novelle fürs Carsharing?

Sicher haben Sie die aktuelle StVO-Novelle mitbekommen. Vermutlich vor allem wegen des Streits um die höheren Bußgelder. Aus Carsharing-Sicht sind mit der Novelle aber ganz andere bedeutende Neuerungen in Kraft getreten. Denn endlich wird das Carsharinggesetz voll umsetzbar.

Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilität. Darauf konnte sich der Bundestag 2017 bereits einigen, als er ein Gesetz zur Förderung des organisierten Autoteilens beschloss. Das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing“ (Carsharinggesetz – CsgG) legte den Grundstein beziehungsweise den allgemeinen rechtlichen Rahmen. Für die Umsetzung im Alltag bedurfte es jedoch noch konkreter Neuregelungen in der Straßenverkehrsordnung. Dafür hat das Bundesverkehrsministerium noch einmal fast drei Jahre gebaucht. Doch nun sind auch diese Regelungen da und wir stoßen jetzt virtuell mit Ihnen darauf an. 

Das Schild ist gekommen

Es gibt nun endlich ein amtliches Carsharing-Schild. Juchu. Denn nur das, wofür es ein richtiges Schild gibt, existiert im deutschen Verkehrsrecht wirklich. Das Schild wird als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen „Parken“ verwendet, um Carsharing-Stellplätze – auch im öffentlichen Raum – zu kennzeichnen.

Auch anbieterspezifisch

Fürs stationsbasierte Carsharing braucht man verlässliche Stellplätze. Gerade wenn es mehrere Anbieter in einer Stadt gibt, reicht da ein allgemeines Carsharing-Schild nicht aus. Mit der StVO-Novelle ist es jetzt möglich, einen Stellplatz anbieterbezogen zu vergeben. Ein Zusatzschild mit dem Namen des Carsharing-Unternehmens kann nun aufzeigen, um wessen Station es sich genau handelt. Das ist wichtig, damit bei der Rückgabe des Wagens dort niemand anderes parkt. 

Die Plakette fürs Fahrzeug

Carsharing-Fahrzeuge können ab sofort mit einer amtlichen Plakette eindeutig gekennzeichnet werden. Die Plakette wird an die Carsharing-Anbieter ausgegeben. Die dafür notwendigen Regelungen hat das Bundesverkehrsministerium allerdings noch nicht näher bestimmt.

Carsharing frei

Durch ein neu geschaffenes Zusatzschild „CarSharing frei“ wird das Parken von Carsharing-Fahrzeugen jenseits von besonderen Carsharing-Stellplätzen in eingeschränkten Halteverboten oder eingeschränkten Halteverbotszonen ermöglicht. Damit können auch Bewohnerparkzonen für das Parken von Carsharing-Wagen freigegeben werden. Außerdem können Carsharing-Autos durch Zusatzzeichen von der Pflicht befreit werden, in bestimmten Zonen Parkscheiben, Parkautomaten oder Parkuhren zu nutzen. 

Was bringt das Ganze?

Wir haben ja immer davon geredet, dass an manchen Orten die anmietbaren Stellplätze knapp werden. Durch die Einrichtung von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum kann da Abhilfe geschaffen werden. Dadurch können mehr Stationen dort entstehen, wo sie gebraucht werden. Dank der StVO-Novelle ist das jetzt eindeutig und rechtssicher möglich. Die Schilder und Plaketten helfen dabei, klar zu machen, wer auf einem solchen Stellplatz stehen darf und wer nicht. Dadurch wird es auch für das Ordnungsamt möglich, Falschparker zu belangen. Bisher war das kaum realisierbar. Nun soll das unberechtigte Parken auf Carsharing-Stellplätzen mit 55 Euro sanktioniert werden. 

Das Fazit unseres Fuhrparkchefs

„Die Novelle klingt vor allem erstmal nach vielen Zusatzschildern. Aber sie bringt auch Klarheit. Nur wenn es klare Regeln gibt, können wir verlässliche Stationen im öffentlichen Straßenraum anbieten. Und das kommt am Ende Ihnen als Carsharing-Nutzer*innen zu Gute. Die Novelle hätte ruhig etwas früher kommen können, aber jetzt sind wir sehr froh, dass sie endlich da ist.“

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Kommentare

Kommentar von Hagen Riedel |

Der Antrag, dass Kommunen für Bewohnerparkausweise künftig bis zu 240 Euro jährlich verlangen können, wurde leider abgelehnt. Aus der Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats: "Nach § 6a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann bei der Festlegung der Gebührenhöhe auch die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der Amtshandlung für den Gebührenschuldner angemessen berücksichtigt werden, was angesichts der gegenwärtigen Gebührenermächtigung bei Bewohnerparkausweisen aber faktisch ins Leere läuft. " (Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2019/0501-0600/0591-19.html) Auch der deutsche Städte- und Gemeindebund hatte im Vorfeld seine Forderung unterstrichen, den Kommunen mehr Entscheidungsspielräume an die Hand zu geben (Quelle: https://www.dstgb.de/dstgb/Quicklinks/radmaterial/St%C3%A4dtetag%3A%20Nachhaltige%20st%C3%A4dtische%20Mobilit%C3%A4t%20f%C3%BCr%20alle/Druckfassung_Positionspapier_Mobilitaet.pdf). "Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden." (aus der Verwaltungsvorschrift zur StVO) Wo Angebot und Nachfrage nicht zu vereinen sind, gilt also weiter ein Höchstsatz von 30,70 Euro pro Jahr. Die Kosten für die Anmietung eines Stellplatzes auf privaten Flächen liegen um ein Vielfaches höher, bei teilAuto im Schnitt bei knapp 40 Euro pro Stellplatz im Monat.* Positiv könnte man herausstellen, dass durch die analoge Kalkulation der Gebühren für die Ausweise für Carsharingfahrzeuge auch den Carsharingnutzern kein wirtschaftlicher Nutzungswert am öffentlichen Raum angerechnet wird (Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0501-0600/591-19.pdf). (*) Beim Bewohnerparken gibt es allerdings keine feste Zuordnung von Stellplätzen ("Reservierung").

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Danke für das Zusammentragen all dieser Infos!

Kommentar von Hagen Riedel |

Jetzt kommt es nur noch darauf an, dass die Straßenverkehrsbehörden von den neuen Möglichkeiten auch Gebrauch machen. Dazu dürfte mancherorts ein Stück Überzeugungsarbeit nötig sein. *Sprecht also eure Kommunalvertreter an, schreibt Leserbriefe oder postet ein Bild von der Stelle im öffentlichen Raum, wo ihr euch einen Carsharing-Stellplatz wünscht!*

Kommentar von Jenny S. |

Juhu! Endlich darf ich vielleicht irgendwann dort parken (halten, um den Einkauf auszuladen usw.) wo ich auch wohne! Obwohl ich keinen Anwohnerparkausweis besitze (weil ich ja auf ein eigenes Auto, welches dauerhaft einen Parkplatz in diesem Bereich blockieren würde, verzichte). Das ist wirklich großartig und unterstützt vor allem die Carsharing-Nutzer in zentrumsnahen Wohngebieten. Gerade dort, wo der Parkplatzmangel mit am größten ist!

Kommentar von Astrid Lindner |

Toll. Die Politik setzt langsam Zeichen. Die autofahrende Öffentlichkeit wird aufmerksam. Carsharing MUSS sich weiter durchsetzen. Das Konzept ist genial. Die vielen überflüssigen Privatautos, die kaum genutzt werden, müssen weg. Vielleicht begreift es der eine oder andere, dass er damit seinen Geldbeutel entlastet und die Umwelt schont. Ich danke Euch; Ihr macht das alles wirklich toll.

Antwort von teilAuto & cityflitzer

Wir danken Ihnen natürlich auch, liebe Frau Lindner!

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