Was bedeutet die StVO-Novelle fürs Carsharing?

Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilität. Darauf konnte sich der Bundestag 2017 bereits einigen, als er ein Gesetz zur Förderung des organisierten Autoteilens beschloss. Das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing“ (Carsharinggesetz – CsgG) legte den Grundstein beziehungsweise den allgemeinen rechtlichen Rahmen. Für die Umsetzung im Alltag bedurfte es jedoch noch konkreter Neuregelungen in der Straßenverkehrsordnung. Dafür hat das Bundesverkehrsministerium noch einmal fast drei Jahre gebaucht. Doch nun sind auch diese Regelungen da und wir stoßen jetzt virtuell mit Ihnen darauf an.
Das Schild ist gekommen
Es gibt nun endlich ein amtliches Carsharing-Schild. Juchu. Denn nur das, wofür es ein richtiges Schild gibt, existiert im deutschen Verkehrsrecht wirklich. Das Schild wird als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen „Parken“ verwendet, um Carsharing-Stellplätze – auch im öffentlichen Raum – zu kennzeichnen.
Auch anbieterspezifisch
Fürs stationsbasierte Carsharing braucht man verlässliche Stellplätze. Gerade wenn es mehrere Anbieter in einer Stadt gibt, reicht da ein allgemeines Carsharing-Schild nicht aus. Mit der StVO-Novelle ist es jetzt möglich, einen Stellplatz anbieterbezogen zu vergeben. Ein Zusatzschild mit dem Namen des Carsharing-Unternehmens kann nun aufzeigen, um wessen Station es sich genau handelt. Das ist wichtig, damit bei der Rückgabe des Wagens dort niemand anderes parkt.
Die Plakette fürs Fahrzeug
Carsharing-Fahrzeuge können ab sofort mit einer amtlichen Plakette eindeutig gekennzeichnet werden. Die Plakette wird an die Carsharing-Anbieter ausgegeben. Die dafür notwendigen Regelungen hat das Bundesverkehrsministerium allerdings noch nicht näher bestimmt.
Carsharing frei
Durch ein neu geschaffenes Zusatzschild „CarSharing frei“ wird das Parken von Carsharing-Fahrzeugen jenseits von besonderen Carsharing-Stellplätzen in eingeschränkten Halteverboten oder eingeschränkten Halteverbotszonen ermöglicht. Damit können auch Bewohnerparkzonen für das Parken von Carsharing-Wagen freigegeben werden. Außerdem können Carsharing-Autos durch Zusatzzeichen von der Pflicht befreit werden, in bestimmten Zonen Parkscheiben, Parkautomaten oder Parkuhren zu nutzen.
Was bringt das Ganze?
Wir haben ja immer davon geredet, dass an manchen Orten die anmietbaren Stellplätze knapp werden. Durch die Einrichtung von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum kann da Abhilfe geschaffen werden. Dadurch können mehr Stationen dort entstehen, wo sie gebraucht werden. Dank der StVO-Novelle ist das jetzt eindeutig und rechtssicher möglich. Die Schilder und Plaketten helfen dabei, klar zu machen, wer auf einem solchen Stellplatz stehen darf und wer nicht. Dadurch wird es auch für das Ordnungsamt möglich, Falschparker zu belangen. Bisher war das kaum realisierbar. Nun soll das unberechtigte Parken auf Carsharing-Stellplätzen mit 55 Euro sanktioniert werden.
Das Fazit unseres Fuhrparkchefs
„Die Novelle klingt vor allem erstmal nach vielen Zusatzschildern. Aber sie bringt auch Klarheit. Nur wenn es klare Regeln gibt, können wir verlässliche Stationen im öffentlichen Straßenraum anbieten. Und das kommt am Ende Ihnen als Carsharing-Nutzer*innen zu Gute. Die Novelle hätte ruhig etwas früher kommen können, aber jetzt sind wir sehr froh, dass sie endlich da ist.“
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Kommentar von Hagen Riedel |
Antwort von teilAuto & cityflitzer
Kommentar von Hagen Riedel |
Kommentar von Jenny S. |
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