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Wichtiges Signal, schleppende Umsetzung: Carsharing-Stellplätze im Öffentlichen Straßenraum

Sehen wir den Tatsachen ins Auge: Carsharing-Stellplätze wachsen nicht auf Bäumen. So besteht unser Stationsnetz aktuell aus Parkplätzen auf privaten Grundstücken und im Öffentlichen Straßenraum. Gerade letzterer ist für unsere Dienstleistung enorm wichtig – einzig an der Umsetzung hakt es oft. Ein kurzer Bericht über Hürden, Genehmigungsverfahren und nicht wenig Bürokratie.

Zum Hintergrund

Seit 2017 gibt es ein Bundescarsharinggesetz (CsgG), durch welches unter anderem das Abstellen von Carsharing-Fahrzeugen im Öffentlichen Straßenraum geregelt ist. Eine Überführung dieser Regelungen in die StVO fand jedoch erst 2020 statt, die dazu gehörige Verwaltungsvorschrift trat im vergangenen Jahr in Kraft. Doch weit gefehlt: Trotz der geltenden Regelungen können Carsharing-Autos vielfach nicht überall dort in Anspruch genommen werden, wo sie besonders nachgefragt sind, zum Beispiel in Wohnquartieren mit hohem Parkdruck.

Die geltenden Bestimmungen

Stationsungebundenes Carsharing (Freefloating: cityflitzer in Leipzig) wird über das Carsharing-Gesetz und die StVO geregelt, beim stationsgebundenen Carsharing ist es komplizierter: Die Stellplätze werden hier an einen Anbieter vergeben, wofür in erster Linie Länder und Kommunen verantwortlich sind. So haben Sachsen und Thüringen ihre jeweiligen Landesstraßengesetze angepasst, um stationsgebundenes Carsharing zu ermöglichen. Auf dieser Grundlage können Kommunen die Sondernutzung für Carsharing-Stellplätze genehmigen.

Einzig die Umsetzung hakt noch

Abgesehen von der späten Umsetzung des Carsharing-Gesetzes in der Straßenverkehrsordnung und der teilweisen Neufassung der Landesgesetze: Viele Kommunen sind bislang unsicher, wie sie mit diesem neuen Instrument umgehen sollen. Sondernutzungssatzungen müssen angepasst sowie geeignete Stellplätze identifiziert und in einem Vergabeverfahren ausgelobt werden. Hinzu kommen weitere Hürden: Etwa wieviel ein Carsharing-Stellplatz im Öffentlichen Raum kosten darf oder wer für die Beschilderung der Stellplätze verantwortlich ist.

Was wir fordern

Als Anbieter*in wünschen wir uns: ein einfaches Vergabe- und Antragsverfahren für neue Carsharings-Stellplätze; eine einheitliche verkehrsrechtliche Beschilderung, die teilAuto-Fahrzeuge als berechtigt ausweist und bei allem eine faire und langfristige Preisgestaltung. Dies gilt umso mehr bei der Suche nach Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur, die für Elektrofahrzeuge im Carsharing bereit stehen muss. Hier sind wir auf die Unterstützung weiterer Partner, insbesondere aber eine aufgeschlossene Verwaltung und schlanke Genehmigungsverfahren angewiesen.

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