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Auf die Geno-Tarife – fertig – los?
Die teilAuto-Tariflandschaft hat schon viele Jahre auf dem Buckel. Ob Wenig-, Normal- oder Vielfahrende, ob allein oder in einer Tarifgemeinschaft: Irgendwie ist für fast jede*n was dabei. Die spannende Frage, die wir uns auf dem Weg zur Genossenschaft gestellt haben: Was könnten attraktive Vorteile sein, von denen der Großteil der Nutzenden profitiert? Und zwar unabhängig davon, ob jemand viel oder wenig fährt, denn Fahrtanreize („wer viel Auto fährt, bekommt auch viel Rabatt“) passen irgendwie nicht zu unserem Carsharing, das sich Umweltentlastung auf die Fahnen geschrieben hat.
Förderung und Zweck
teilAuto stellt den Genossenschaftsmitgliedern ein kosteneffizientes und ressourcenschonendes Mobilitätsangebot bereit. So steht es in unserer Satzung. Jedes Mitglied kann mit einem Anteil von 300 € dazu beitragen, dass teilAuto wächst und in ein gutes Angebot investiert: Ein Drittel der teilAuto-Flotte werden pro Jahr durch Neufahrzeuge ersetzt. Hinzu kommt der Aufwuchs durch neue Stationen. Wir hoffen, dass Viele dieses Ziel unterstützen. Zugleich ist uns klar: Wer sich an der Genossenschaft beteiligt, wünscht sich auch ganz konkret Vorteile für sich selbst oder seine Tarifgemeinschaft.
Einzelperson oder Tarifgemeinschaft?
Für Genossenschaften ganz allgemein gilt: Wer Anteile erwirbt, kann entsprechende Vergünstigungen in Anspruch nehmen – diese betreffen immer das Mitglied bzw. seinen Haushalt. Somit sind auch bestimmte Tarifvorteile immer an den Vertrag bei teilAuto gekoppelt. Besondere Mitgliederkonditionen gelten daher für die*den Hauptkund*in, wenn sie*er auch Mitglied ist. Tarifpartner*innen können mit davon profitieren. Wenn Tarifpartner*innen als Mitglied selbst Tarifvorteile beanspruchen möchten, müssen sie einen eigenen teilAuto-Vertrag schließen.
Was gilt für wen?
Im Folgenden zeigen wir die Möglichkeiten auf, wozu die Mitgliedschaft in der Genossenschaft berechtigt:
- Alle Tarife
Mit einem Anteil hat jedes Mitglied volle Rechte/ Pflichten, eine Stimme, kann ggf. an Ausschüttungen teilhaben (wenn die Mitgliederversammlung diese beschließt) und spart in der Regel die übliche Kaution von 100 €. Der Wechsel in einen anderen Tarif ist mit einem Anteil nicht erforderlich. - Einzelkund*innen im Start- oder Rahmentarif
Ab zwei Anteilen kann von Einzelpersonen der Rahmentarif ohne Monatsgrundpreis (regulär 6 €) genutzt werden. Die Möglichkeit zur Aufnahme von Tarifpartner*innen besteht hier nicht. - Hauptkund*innen im Rahmen- oder Vielfahrertarif
Ab 10 Anteilen können Tarifgemeinschaften den Vielfahrertarif (-20 % auf Zeit und km) ohne den Monatsgrundpreis von 30 € in Anspruch nehmen. Hier sind bis zu vier Tarifpartner*innen möglich. Wichtig: Die*der Hauptvertragsnehmende muss Mitglied sein und alle Anteile selbst zeichnen. Ein „Splitting“ von Anteilen über mehrere Köpfe – etwa die Tarifpartner*innen – ist (auch genossenschaftsrechtlich) nicht möglich. - Hauptkund*innen im Geschäftskundentarif
Ebenfalls ab 10 Anteilen erhalten Geschäftskund*innen 20 % Zeitrabatt von Montag 0 Uhr bis Freitag 0 Uhr. Tarifpartner*innen können hier unbegrenzt angemeldet werden. Sofern bereits eine kostenpflichtige Rabattvereinbarung geschlossen wurde, entfällt bei Mitgliedern mit 10 Anteilen der Preis für den vereinbarten Mindestumsatz bis max. 20 %. Ein bestehender Zeitrabatt bleibt grundsätzlich erhalten, jedoch kann der Mitgliedervorteil nicht auf diesen aufaddiert werden. - Tarifpartner*innen (alle Tarife)
Tarifpartner*innen können selbstverständlich der Genossenschaft beitreten und ebenfalls Anteile zeichnen. Die Berechtigung zu Tarifvorteilen ist aber nicht auf die*den Hauptkund*in übertragbar. Das heißt, Tarifpartner*innen müssen einen eigenen Vertrag schließen, um von den Kostenvorteilen zu profitieren. Eine kleine bittere Pille: Mit der Neuanmeldung ist dann auch erstmalig der Startpreis von 25 € zu zahlen, da eine neue Identitäts-, Führerschein- und Bonitätsprüfung notwendig wird.
Hier die Übersicht:
Wie läuft der Tarifwechsel ab?
Im Beitrittsformular wird es ein Zusatzfeld geben, in das die ggf. vorhandene teilAuto-Kundennummer eingetragen werden kann (muss per Passwort bestätigt werden). Damit wird der Mitglieder-Account mit der teilAuto-Kundennummer verknüpft. Abhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile stellen wir dann den teilAuto-Tarif um. Das geht immer nur zum nächsten Monatsersten und nicht rückwirkend. Der Beitrittsantrag muss bis spätestens zum 15. eines Monats bei uns eingegangen sein, damit die Tarifvorteile zum folgenden Monat greifen können. Die Kaution erstatten wir ca. zur Mitte des nächsten Quartals zurück, das auf den Beitritt folgt. Leider können wir die Rückzahlung nicht schneller abwickeln – hier bitten wir um ein klein wenig Geduld und Vertrauen.
Bei Tarifpartner*innen: Bitte zuerst das Beitrittsformular ausfüllen. Sobald die Mitgliedschaft von uns bestätigt wurde, kann im Online-Mitgliederbereich der passende Tarif gewählt werden – bei zwei Anteilen der Geno-Rahmentarif, ab 10 Anteilen der Geno-Vielfahrertarif.
Zu guter Letzt: Ob eine Mitgliedschaft und evtl. welcher Tarif in Frage kommt, entscheidet jede*r selbst. Wer kein Mitglied werden möchte, kann teilAuto weiter zu den gewohnten Konditionen nutzen, daran ändert sich nichts. In bestimmten Konstellationen gibt es mehrere Varianten, gerade im Falle von Tarifgemeinschaften oder Sonderkonditionen. Bitte habt keine Scheu und kontaktiert uns im Zweifelsfall unter genossenschaft@teilauto.net oder über das Kontaktformular.
Eine Übersicht über die Vorteile und den Ablauf des Beitritts findet ihr hier.
Die neuen Preislisten inklusive Genossenschafts-Vorteile sind in den Downloads der teilAuto-Seite zu finden.
Alle Fragen und Antworten rund um die Genossenschaft findet ihr auch in unseren FAQ.
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