Was muss ich bei einer Auslandsfahrt beachten?
Für eine Auslandsfahrt ist das Mitführen der internationalen Versicherungskarte (früher auch "Grüne Karte" genannt) notwendig. Diese befindet sich bei unseren Fahrzeugen im Bordbuch. Bitte informieren Sie sich vor der Fahrt immer selbständig über besondere Anforderungen und gesetzliche Regelungen (z. B. Vignetten, Geschwindigkeitsregelungen, zusätzliche Warnwesten) in Ihren Reiseländern.
Hinweis: Für Reisen nach Polen muss eine Genehmigung des Fahrzeughalters vorliegen. Dazu füllen Sie bitte dieses Formular aus und führen Sie es ausgedruckt mit sich.
In welche Länder darf man mit teilAuto fahren?
Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Neben der besonderen Sorgfaltspflicht gelten dazu unter anderem folgende Auflagen in osteuropäischen Ländern und Italien: Bei Übernachtungen oder beim Parken über mehrere Tage muss das Fahrzeug dort in geschlossenen Garagen oder auf überwachten Parkplätzen abgestellt werden. Weitere Informationen stehen direkt auf der internationalen Versicherungskarte. Zudem sollten Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes berücksichtigt werden.
In welchen Ländern gilt die Tankkarte?
Die Tankkarte gilt an zahlreichen Akzeptanzstellen in vielen europäischen Ländern. Genau nachschauen kann man hier. Falls die DKV-Tankkarte einmal nicht nutzbar ist, legen Sie bitte den Betrag aus und senden Sie den Originalbeleg mit Erstattungsformular an uns. Bei Tankbelegen, auf denen der Rechnungsbetrag in Euro ausgewiesen ist, wird dieser erstattet. Bei allen anderen Währungen wird der Betrag gemäß Wechselkurs zum Tag der Verarbeitung (Gutschrift in der Kundenbetreuung) erstattet.
Hinweis: Kosten für Premiumkraftstoffe oder Stromkosten für das Zwischenladen unterwegs bei E-Fahrzeugen werden nicht erstattet.