Was muss ich bei einer Auslandsfahrt beachten?

Für eine Auslandsfahrt ist das Mitführen der internationalen Versicherungskarte (früher auch "Grüne Karte" genannt) notwendig. Diese befindet sich bei unseren Fahrzeugen im Bordbuch. Bitte informieren Sie sich vor der Fahrt immer selbständig über besondere Anforderungen und gesetzliche Regelungen (z. B. Vignetten, Geschwindigkeitsregelungen, zusätzliche Warnwesten) in Ihren Reiseländern.

Hinweis: Für Reisen nach Polen muss eine Genehmigung des Fahrzeughalters vorliegen. Dazu füllen Sie bitte dieses Formular aus und führen Sie es ausgedruckt mit sich.

In welche Länder darf man mit teilAuto fahren?

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ausgenommen sind Russland und Belarus (Weißrussland), die 2023 aus dem System der internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr (ehemals „Grüne Karte“) ausgeschieden sind.
 
Für Fahrten ins Ausland gelten ggf. besondere Sorgfalts- und Sicherungspflichten. Es liegt in der Verantwortung des/ der Kund*in, sich vorab über die entsprechenden landesspezifischen Regelungen und abweichenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und diese zu beachten (bspw. hier).
 
Beachten Sie außerdem die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Bei bestehenden Reisewarnungen kann der Versicherungsschutz (abhängig von den Versicherungsbedingungen und den Umständen des Einzelfalls) eingeschränkt sein oder entfallen.

In welchen Ländern gilt die Tankkarte?

Die Tankkarte gilt an zahlreichen Akzeptanzstellen in vielen europäischen Ländern. Genau nachschauen kann man hier. Falls die DKV-Tankkarte einmal nicht nutzbar ist, legen Sie bitte den Betrag aus und senden Sie den Originalbeleg mit Erstattungsformular an uns. Bei Tankbelegen, auf denen der Rechnungsbetrag in Euro ausgewiesen ist, wird dieser erstattet. Bei allen anderen Währungen wird der Betrag gemäß Wechselkurs zum Tag der Verarbeitung (Gutschrift in der Kundenbetreuung) erstattet.

Hinweis: Kosten für Premiumkraftstoffe oder Stromkosten für das Zwischenladen unterwegs bei E-Fahrzeugen werden nicht erstattet.

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