Wer darf teilAuto-Fahrzeuge fahren?

Wer allein mit teilAuto unterwegs sein will, muss mindestens 18 Jahre alt und in Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Zudem muss die Person einen Kundenvertrag abgeschlossen und ein Fahrzeug gebucht haben. Bestimmte Fahrzeugklassen (z. B. Mittelklasse) oder Fahrzeugtypen (VW ID.3 oder ID.4 Elektro) dürfen erst ab einem Mindestalter von 24 Jahren genutzt werden. Für Tarifgemeinschaften ist dabei das Mindestalter der Person entscheidend, die den Rahmenvertrag geschlossen hat.

Solange die Person, auf deren Kundenkonto die Buchung läuft, mit im Auto sitzt und einverstanden ist, kann auch eine andere Person das Auto fahren, die ebenfalls im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Das Schadenrisiko bleibt jedoch bei der Person, auf deren Name der Kundenvertrag läuft.

Ganz ausführlich ist alles in unseren AGB unter § 2 Fahrtberechtigung erklärt.

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