AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Stationsbasiertes („teilAuto“) und Freefloating („cityflitzer“) Carsharing

Anmerkung

Wir sprechen alle Geschlechter gleichermaßen an und achten prinzipiell in unserer Kommunikation auf eine geschlechtergerechte Ansprache. Abweichend davon verwenden wir im Sinne der Rechtssicherheit in unseren AGB das generische Maskulinum.

§ 1 Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten von Personen, die das Carsharing-Angebot der teilAuto eG durch Abschluss eines Nutzungsvertrags in Anspruch nehmen. Die teilAuto eG wird im Folgenden als „teilAuto“, der jeweilige Vertragspartner des Nutzungsvertrags als „Kunde“ bezeichnet, der Nutzungsvertrag wird im Folgenden als „Kundenvertrag“ bezeichnet.

§ 2 Fahrtberechtigung und Buchungsbeschränkungen

Eine Fahrtberechtigung des Kunden setzt einen mit teilAuto geschlossenen Kundenvertrag voraus. Weitere Voraussetzung für die Fahrtberechtigung ist die vorangegangene Buchung eines Fahrzeugs durch den Kunden.

Ein Fahrzeug darf mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen (Beauftragte) anmelden, die in seinem Namen und auf seine Rechnung Fahrzeuge buchen und/ oder nutzen können. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er selbst und die nach dieser Regelung fahrtberechtigten Personen die Regelungen dieser AGB beachte(t)n, bei Fahrten mit Fahrzeugen von teilAuto fahrtüchtig ist/ sind und eine gültige Fahrerlaubnis mitführ(t)en. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug genutzt und geführt hat.

teilAuto räumt bei einzelnen Vertragstypen dem Kunden die Möglichkeit ein, Tarifpartner in den Vertrag aufzunehmen. Diese dürfen nach Vertragsschluss mit teilAuto die Fahrzeuge auf Rechnung des Kunden nutzen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er selbst und die Tarifpartner die Regelungen dieser AGB beachte(t)n, bei Fahrten mit Fahrzeugen von teilAuto fahrtüchtig ist/ sind und eine gültige Fahrerlaubnis mitführ(t)en. Die Berechtigung, als Tarifpartner des dazugehörigen Kunden Fahrzeuge zu nutzen, ist an die ununterbrochene Zustimmung des Kunden gebunden. Dieser kann gegenüber teilAuto jederzeit einen Tarifpartner abmelden. Damit verliert der Tarifpartner die Berechtigung, Fahrzeuge von teilAuto zu nutzen. Die sich aus diesen AGB ergebenden Rechte und Pflichten gelten neben dem Kunden auch für Tarifpartner, Beauftragte bzw. Fahrtberechtigte.

Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um unbefugte Dritte von der Nutzung auszuschließen. Für die Buchung der Fahrzeuge stellt teilAuto einen Kundenaccount zur Verfügung. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist strikt untersagt. Der Kunde haftet teilAuto gegenüber für die Zahlung der nach dem Vertrag verursachten Fahrtkosten, sonstigen Kosten, Bearbeitungsentgelte, Vertragsstrafen und Schäden sowie für die Einhaltung der vertraglich übernommenen Pflichten und Obliegenheiten, auch wenn andere fahrtberechtigte Personen oder unbefugte Dritte das Fahrzeug nutzen, sofern Letzteres der Kunde verschuldet hat („Dritte Personen“). Der Kunde hat dabei ein Verschulden der Dritten Personen wie sein eigenes Verschulden zu vertreten.

Dem Kunden ist es nur gestattet, für einen bestimmten Nutzungszeitraum ein Fahrzeug zu buchen. Parallele Buchungen mehrerer Fahrzeuge sind nicht zulässig. teilAuto ist berechtigt, die Fahrzeugnutzung zu beschränken (z. B. für die Nutzung einzelner Fahrzeuge nach Alter des Kunden, in Abhängigkeit von der Dauer des Besitzes der Fahrerlaubnis des Kunden und/ oder von der bisherigen Vertragsdauer). Dem Kunden ist es innerhalb einer Buchung gestattet, das Fahrzeug an fahrtberechtigte Tarifpartner aus der gleichen Tarifgemeinschaft zu überlassen, ohne dass in diesem Zeitraum der Kunde im Fahrzeug anwesend sein muss. Der Zeitraum darf dabei nicht mit dem Beginn oder dem Ende der Buchung zusammenfallen (keine Weitergabe von Zugangsdaten und Zugangsmedien). Der Kunde hat dabei sicherzustellen, dass diese die Regelungen dieser AGB beachten, fahrtüchtig sind und eine gültige Fahrerlaubnis innehaben und mit sich führen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle einer solchen Überlassung ein Sicherheitspaket gemäß § 9b) im Falle eines Schadens nur dann greift, wenn sowohl der buchende Kunde als auch der Tarifpartner ein solches abgeschlossen haben.

§ 3 Fahrzeugzugang und Buchungsbeschränkungen

Für den Zugang zu den Fahrzeugen können Zugangsmedien ausgegeben oder freigeschaltet werden. Eine Weitergabe dieser Zugangsberechtigung und/ oder weiterer Zugangsdaten (z. B. PIN) an Dritte ist verboten. Die Zugangsmedien sind sorgsam aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für den Verlust, die Nichtrückgabe oder die Beschädigung eines von teilAuto ausgegebenen Zugangsmediums, wenn ihm ein Verschulden vorzuwerfen ist; es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Gefahr eines Missbrauchs des Zugangsmediums ausgeschlossen ist. In jedem Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde ein von teilAuto ausgegebenes Zugangsmedium spätestens mit Kündigung bzw. Ablauf der Kündigungsfrist an teilAuto zurückzugeben.

Im Falle der Haftung des Kunden gemäß vorstehender Regelung für den Verlust, die Nichtrückgabe oder die Beschädigung eines Zugangsmediums ist teilAuto berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt gemäß der aktuellen Preisliste zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine bzw. nur geringere Kosten entstanden sind. Entsteht teilAuto durch den Verlust, die Nichtrückgabe oder die Beschädigung des Zugangsmediums ein Schaden, insbesondere am Fahrzeug selbst oder durch Verlust des Fahrzeugs, kann teilAuto den nachgewiesenen Schaden unter Anrechnung des Bearbeitungsentgelts verlangen. Der Verlust eines Zugangsmediums ist teilAuto unverzüglich telefonisch (Tel.-Nr. 0345 445000) anzuzeigen. Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch die Weitergabe von Zugangsmedien und/ oder Zugangsdaten (z. B. PIN) verursachten Fahrtkosten, sonstigen Kosten, Bearbeitungsentgelte, Vertragsstrafen und Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Werden dem Kunden weitere oder andere Zugangsmedien übergeben bzw. von diesem genutzt (z. B. Fahrerlaubnissiegel, Telefon, Karten von Drittanbietern), finden diese Regelungen entsprechend Anwendung.

§ 4 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis

Der Kunde verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Fahrtberechtigung gemäß § 2 dieser AGB ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzugs, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlusts der Fahrerlaubnis unmittelbar. Diese Regelungen gelten auch für fahrtberechtigte Personen gemäß § 2 dieser AGB.

Der Verlust oder die Beschränkung der Fahrerlaubnis sind teilAuto unverzüglich mitzuteilen. teilAuto ist berechtigt, auch außerhalb von Buchungen des Kunden zu kontrollieren, ob der Kunde im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

§ 5 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor oder unmittelbar zu Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/ Schäden insbesondere an der Karosserie, den Scheiben, den Reifen und im Innen- und Kofferraum sowie auf grobe Verunreinigungen innen und außen zu überprüfen und mit der in der App und/ oder im Auto befindlichen Schadenliste abzugleichen. Zudem hat er technisch die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu prüfen und auf etwaig leicht wahrnehmbare (sicht- oder hörbare) Mängel zu kontrollieren.

Er hat insbesondere Folgendes zu prüfen:

  • Reifen- und Felgenkontrolle (ausreichende Profiltiefe, ggf. Winterreifen; Kratzer),
  • Licht- und Blinkerfunktion, Bremslicht und Bremsen,
  • Scheibenwischer und Spritzdüsen (Scheibenreinigungsmittel, Frostschutzmittel),
  • Füllstände von Öl, Kraftstoff, Ladestand bei E-Fahrzeugen, AdBlue, Kühlmittel, Bremsflüssigkeiten.
  • Bei Elektrofahrzeugen sind zusätzlich Ladesäule und Ladekabel zu prüfen.

Entdeckte Mängel/ Schäden sind teilAuto per App oder telefonisch (Tel.-Nr. 0345 445000) unverzüglich zu melden. Schäden oder Mängel, die die Fahrsicherheit und/ oder Fahrzeugsicherheit betreffen, Zugangsprobleme, wie bspw. nicht öffnende Fahrzeuge, aber auch Warnmeldungen des Fahrzeugs, sind ausschließlich telefonisch (Tel.-Nr. 0345 445000) zu melden. Die Prüfung auf erkennbare und leicht wahrnehmbare Mängel und Schäden dient der erleichterten Zurechnung eines Mangels oder Schadens als bereits bei Fahrtbeginn vorhandener Vorschaden. Eine Umkehr der Beweislast findet aber bei Nichtmeldung von Schäden nicht statt. Die Überprüfung der Verkehrssicherheit dient insoweit auch der eigenen Sicherheit des Fahrzeugführers, der sich im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren gemäß § 23 Abs. 1 S. 2 StVO von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu überzeugen hat. Wenn am Fahrzeug Schäden vorliegen, die vermuten lassen, dass die Sicherheit des Betriebs des Fahrzeugs beeinträchtigt ist, ist die Nutzung des gebuchten Fahrzeugs nur mit ausdrücklicher Zustimmung von teilAuto zulässig. Die Zustimmung zur Fahrzeugnutzung wird nicht ungerechtfertigt verweigert.

§ 6 Benutzung der Fahrzeuge

Zum Öffnen und Verschließen eines gebuchten Fahrzeugs ist zwingend die persönliche Anwesenheit desjenigen Kunden am Fahrzeug erforderlich, unter dessen Kundenkonto die Buchung angelegt worden ist. Das Fahrzeug darf durch den Kunden nicht aus der Ferne geöffnet oder geschlossen werden. Die Fahrzeuge sind sorgsam zu behandeln und gemäß der Anweisungen in den Handbüchern, der Fahrzeugunterlagen und der Herstellerangaben zu benutzen. Es dürfen nur die von teilAuto zugelassenen bzw. freigegebenen Kraftstoffe und Betriebsflüssigkeiten verwendet werden, und es sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck zu prüfen. Eine Betankung mit Premiumkraftstoffen ist nicht gestattet. Bei einem Verstoß des Kunden hiergegen ist teilAuto berechtigt, pauschalierten Schadenersatz gemäß aktueller Preisliste zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Kunde hat sich verkehrsgerecht zu verhalten, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und eine materialschonende Fahrweise zu gewährleisten. Durchfahrtshöhen und -breiten sowie zulässige Zuladung und Gesamtgewicht sind zu beachten. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Ladung ist vorschriftsmäßig zu sichern. Als nicht sauber bzw. verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug dann, wenn es im Innen- oder Kofferraum über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinaus verschmutzt ist, d. h. insbesondere, wenn auffällige oder klebrige Flecken, starke Verschmutzungen im Fußraum (Schlamm, große Schmutzklumpen), Verschmutzungen durch den Transport von Tieren (auffällige Hunde- bzw. Tierhaare), Abfall, Grünschnitt o. Ä. vorhanden sind oder der Innenraum starken Rauchgeruch aufweist („grobe Verunreinigungen“). Die Station ist pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen. Das Fahrzeug muss mit mindestens zu einem Viertel gefüllten Tank, mit sämtlichem zum Fahrzeug gehörenden Zubehör sowie Parkkarte/ Tankkarte/ Ladekarte sowie gemäß der Vorgaben zur Fahrzeugrückgabe dieser AGB abgestellt werden. Ein Elektrofahrzeug muss am Ende einer Buchung unabhängig vom Ladestand der Batterie immer an die Ladesäule angeschlossen werden, sofern sich im Bereich der Station eine Ladesäule befindet. Wird die Beseitigung grober Verunreinigungen, die Betankung oder das Starten des Ladevorgangs unterlassen, so ist teilAuto berechtigt, eine Vertragsstrafe gemäß der aktuellen Preisliste zu verlangen. Ist durch unterlassene/ ungenügende Betankung bzw. Ladung (Elektrofahrzeuge) eine Betankung bzw. das Starten des Ladevorgangs oder durch unterlassene/ ungenügende Reinigung eine Reinigung durch teilAuto notwendig, werden die Kosten für diesen Technikereinsatz gemäß aktueller Preisliste berechnet. Die Vertragsstrafe wird auf die Kosten für diesen Technikereinsatz angerechnet.

Verursacht der Kunde einen sonstigen anderweitigen Technikereinsatz und/ oder einen Einsatz dritter Hilfskräfte durch die unsachgemäße Bedienung von Fahrzeug oder Zugangstechnik oder die Nichteinhaltung von Regeln (z. B. Falschbetankung, Anlassen eines Stromverbrauchers/ entladene Batterie, mehrfach falsche PIN-Eingabe, nicht ordnungsgemäße Rückgabe, verursachte Abschleppnotwendigkeit), ist teilAuto ebenfalls berechtigt, die Kosten für den Technikereinsatz gemäß aktueller Preisliste dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass teilAuto kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist. Entstehen durch die erforderlichen Maßnahmen Kosten Dritter (z. B. Abschleppunternehmen, Reinigungsfirmen), werden diese Kosten dem Kunden gegen Nachweis in Rechnung gestellt. Reparatur- und Abschleppaufträge sowie sonstige kostenauslösende Maßnahmen darf der Kunde nur nach vorheriger Zustimmung von teilAuto beauftragen.

Es ist verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken bzw. in folgender Weise zu nutzen:
a) zur gewerblichen Personenbeförderung und zur sonstigen gewerblichen Personenmitnahme,
b) zur Weitervermietung und Weitergabe an nicht fahrtberechtigte Dritte,
c) zu motorsportlichen Zwecken, z. B. für Rennen,
d) für Sicherheitstrainings und sonstige Fahrzeugtests,
e) zur Begehung von Straftaten,
f) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, abgesehen von Waren des täglichen Bedarfs, wie z. B. Reinigungsmittel, Dünger, Lacke o. ä. in haushaltsüblichen Mengen,
g) zum Transport von Gegenständen, die (z. B. aufgrund Größe, Form oder Gewicht) die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder das Fahrzeug/ den Innenraum beschädigen können,
h) zum Tiertransport, es sei denn in einem geschlossenen Transportbehältnis/ Käfig, das/ der sicher im Kofferraum verstaut wird,
i) für Fahrten außerhalb der in der grünen Versicherungskarte genannten Länder sowie für Fahrten mit cityflitzer außerhalb Deutschlands,
j) als Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol (es gilt eine Promillegrenze von 0,0 ‰), Drogen (auch Haschisch/ Marihuana), wobei ein Grenzwert von 0,0 Einheiten gilt, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können,
k) als Fahrzeugführer das Fahrzeug in einem Zustand zu führen, der temporär die Fahrtauglichkeit einschränkt oder ausschließt (körperliche oder geistige Einschränkung, z. B. gebrochenes Bein, Übelkeit, Schwindel, Panikattacke),
l) zur Beförderung von Kindern oder Kleinkindern ohne erforderliche Kindersitzvorrichtung (zur Installation von Kindersitzvorrichtungen sind zwingend sämtliche Herstellerhinweise und ggf. Vorgaben von teilAuto zu beachten),
m) im Fahrzeug zu rauchen, dampfen, vapen (einschließlich jeder Art von Zigaretten und E-Zigaretten) bzw. Mitfahrern das Rauchen/ Vapen usw. zu gestatten,
n) die im Fahrzeug befindliche Tankkarte missbräuchlich zu verwenden,
o) das Fahrzeug ohne Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis zu führen,
p) im Fahrzeug alkoholische Getränke und/ oder Drogen zu konsumieren bzw. Mitfahrern den Konsum von alkoholischen Getränken und/ oder Drogen zu gestatten.

teilAuto ist berechtigt, bei Verstößen gegen vorstehende Nutzungsregelungen eine Vertragsstrafe gemäß der aktuellen Preisliste zu erheben. Das Recht, Schadenersatz zu verlangen, bleibt davon unberührt. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadenersatz angerechnet.

Bei der Verwendung des Fahrzeugs für die Fahrt zu oder während Veranstaltungen, ganz gleich welchen Charakters (privat, kommerziell, kulturell, politisch, überparteilich usw.), gewährleistet der Fahrtberechtigte, dass weder durch ihn noch durch Mitfahrer und sonstige Begleitpersonen selbst Handlungen begangen werden, die verfassungs- oder gesetzeswidriges Gedankengut darstellen und/ oder verbreiten. Insbesondere ist eine Nutzung des Fahrzeugs im Zusammenhang mit Veranstaltungen ausdrücklich untersagt, bei denen in Wort oder Schrift die Freiheit und die Würde des Menschen verächtlich gemacht oder Symbole verwendet und gezeigt werden, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Bei Nutzung des Fahrzeugs im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Demonstrationen verpflichtet sich der Fahrtberechtigte unabhängig von der vorherigen Regelung, das Fahrzeug nicht innerhalb öffentlich bekanntgegebener Aufzugsstrecken und Versammlungsorte abzustellen. Die Nutzung des Fahrzeugs zu oder während politischer Veranstaltungen und Demonstrationen ist vorab anzuzeigen. Auf das Recht zur fristlosen Vertragskündigung in § 18 bei Fahrzeugnutzung zu vorstehend dargestellten verbotenen Zwecken wird ausdrücklich verwiesen.

§ 7 Haftung von teilAuto

Die Haftung von teilAuto, mit Ausnahme der Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von teilAuto oder seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung von teilAuto bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. teilAuto übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Fahrzeug zurückgelassen werden. Dies gilt nicht in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von teilAuto, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Haftung des Kunden

a) Allgemeine Haftungsregeln, Selbstbeteiligung
Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust, Verlust von Fahrzeugteilen, -utensilien sowie Zubehör und bei Verletzungen dieses Kundenvertrags haftet der Kunde grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln bis zur Höhe einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung (siehe hierzu § 9). Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf Schadennebenkosten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, eine Selbstbeteiligung von teilAuto in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

b) Bedien-, Behandlungsfehler, Verstöße gegen § 6 „Benutzung der Fahrzeuge“ – volle Haftung
Von der Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung sind insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch Fehlbehandlung und/ oder -bedienung des Fahrzeugs entstanden sind, insbesondere Fehlbetankung, Schaltfehler, Ignorieren von Warnleuchten, unsachgemäßes Be- und Entladen und unzureichend gesicherte Ladung, Nichtbeachtung von Durchfahrtshöhen oder -breiten. Entsteht teilAuto im Falle eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen seine Pflichten gemäß § 6 (Benutzung der Fahrzeuge) dieser AGB ein Schaden, haftet der Kunde über den Selbstbehalt hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden.

c) Vorsätzliche und grob fahrlässige Schadenverursachung
Für Schäden, die der Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen bzw. Fahrtberechtigten vorsätzlich herbeiführen, besteht kein Versicherungsschutz und die Haftung des Kunden ist nicht auf die vereinbarte Selbstbeteiligung beschränkt. Bei grob fahrlässiger Schadenverursachung ist der Haftungsumfang des Kunden ohne Begrenzung auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis im Sinne des § 81 Abs. 2 VVG zu bemessen.

d) Verletzung vertraglicher Pflichten (Obliegenheiten)
Der Kunde haftet vollumfänglich ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn eine vom Kunden zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere bei Verstoß gegen seine Pflichten aus § 11 (Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht), vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer vom Kunden zu erfüllenden Obliegenheit ist ohne Rücksicht auf die Selbstbeteiligung der Haftungsumfang des Kunden in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis im Sinne des § 28 Abs. 2, 3 VVG zu bemessen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Kunde. Abweichend hiervon verbleibt es bei der vereinbarten Selbstbeteiligung pro Schadenfall, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Schadenfalls noch für die Feststellung oder den Umfang des Schadens von teilAuto ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.

e) Gesetzesverstöße, Ordnungswidrigkeiten, Verletzung Rechte Dritter
Der Kunde haftet für von ihm begangene Gesetzesverstöße, insbesondere Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten und Besitzstörungshandlungen während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Kunde verpflichtet sich, teilAuto von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern, Gebühren, Kosten und Auslagen freizustellen, die anlässlich vorgenannter Verstöße Behörden oder Gerichte oder sonstige Dritte von teilAuto erheben. Entstehen teilAuto aus der Bearbeitung solcher Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Verstöße Kosten, so hat diese der Kunde zu ersetzen. teilAuto ist vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens zur Geltendmachung eines Bearbeitungsentgelts gemäß der aktuellen Preisliste berechtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.

f) Geltungsumfang dieser Regelung
Sämtliche vorstehende Regelungen gelten neben dem Kunden auch für die fahrtberechtigte Person, wobei eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung nicht zu Gunsten nicht fahrtberechtigter Dritter gilt.

§ 9 Versicherung, Selbstbeteiligung und Reduzierung der Selbstbeteiligung ("Sicherheitspaket")

a) Alle Fahrzeuge sind gesetzlich versichert. Die Selbstbeteiligung im Schadenfall ergibt sich aus dem Kundenvertrag sowie aus der gültigen Preisliste. Die vereinbarte Selbstbeteiligung gilt nur für den Kunden und für angemeldete fahrtberechtigte Personen gemäß § 2 und nur für den vertraglich vereinbarten Nutzungszeitraum, nicht für ungemeldete oder nachträglich gemeldete Nutzungsdauerüberschreitungen. Sie greift nur für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Die Vorschriften dieses Absatzes gelten auch bei vertraglicher Reduzierung der Selbstbeteiligung gemäß nachstehender Regelungen unter b).

b) Der Kunde hat das Recht, durch gesonderte Vereinbarung gegen Entgelt gemäß aktueller Preisliste eine vertragliche Reduzierung der Selbstbeteiligung vorzunehmen („Sicherheitspaket“). Das Sicherheitspaket, das (mit Ausnahme der Kündigungsmöglichkeit durch teilAuto nach Inanspruchnahme) für die Laufzeit von einem Jahr fest abgeschlossen wird, senkt die Selbstbeteiligung im Schadenfall gemäß der Regelungen in der gültigen Preisliste. Es greift nur, wenn die Kosten hierfür nach Rechnungsstellung von teilAuto vom Kunden vollständig gezahlt sind. Das Sicherheitspaket kann nur für zum Zeitpunkt seines Abschlusses noch nicht begonnene Buchungen abgeschlossen werden. Bei Abschluss während einer laufenden Buchung gilt es für diese laufende Buchung nicht. Das Sicherheitspaket verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern es nicht 6 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Eine anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen. Nach Inanspruchnahme des Sicherheitspakets ist teilAuto zu dessen außerordentlicher Kündigung berechtigt. Eine anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen. Für die Kündigung ist die Textform vorgeschrieben. Der Kunde kann frühestens 12 Monate nach der außerordentlichen Kündigung des Sicherheitspakets ein neues Sicherheitspaket zu den üblichen Konditionen abschließen. teilAuto behält sich eine Prüfung und Ablehnung im Einzelfall vor.

§ 10 Mitteilungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, teilAuto die Änderung seiner Vertragsdaten, insbesondere Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, unverzüglich mitzuteilen. Muss die Adresse des Kunden infolge unterlassener Mitteilung durch teilAuto ermittelt werden, so ist teilAuto berechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten ein Bearbeitungsentgelt gemäß der aktuellen Preisliste zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine bzw. nur geringere Kosten entstanden sind.

§ 11 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden hat der Kunde sofort die Polizei zu verständigen und den Schaden teilAuto unverzüglich und ausschließlich telefonisch (Tel.-Nr. 0345 445000) mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter, ebenso bei Unfällen mit Unfallfluchten Dritter. Dem Kunden ist eine Unfallmeldung per App oder E-Mail nicht gestattet. Erhebt die Polizei Kosten für ihren Einsatz beim Kunden, kann dieser eine Erstattung von teilAuto verlangen, wenn ihn nachweislich kein Verschulden am Schadenereignis trifft. Bei Schadenereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde kein Schuldanerkenntnis abgeben. Der Kunde hat teilAuto innerhalb von 3 Tagen nach dem Schadenereignis wahrheitsgemäß, vollumfänglich und sorgfältig über alle Einzelheiten in Textform zu unterrichten.

Für den Fall, dass der Kunde sich bei dem Schadenereignis verletzt hat und eine Unterrichtung in Textform deshalb nicht möglich ist, verlängert sich die Unterrichtungsfrist bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese dem Kunden gesundheitlich wieder zumutbar ist. teilAuto ist berechtigt, dem Kunden ein Unfallformular zu übermitteln bzw. bereitzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, dieses sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und an teilAuto zurückzusenden bzw. hat er Sorge dafür zu tragen, dass der am Unfall beteiligte Fahrtberechtigte diese Pflicht erfüllt.

Hat der Kunde einen Verkehrsunfall zum Teil oder zur Gänze verschuldet, so ist teilAuto berechtigt, für den bei der Schadenabwicklung entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten ein Bearbeitungsentgelt gemäß der aktuellen Preisliste zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.

§ 12 Quernutzung

teilAuto stellt im Rahmen seines Angebots den Kunden eigene Fahrzeuge zur Nutzung zur Verfügung. Der Abschluss eines Kundenvertrags mit teilAuto berechtigt den Kunden, ergänzend auch Fahrzeuge von Kooperationspartnern von teilAuto zu den Konditionen gemäß Preisliste „Bundesweiter Tarif“ von teilAuto zu buchen. Vertragspartner des Kunden bleibt in diesem Fall teilAuto. Für die Nutzung solcher Fahrzeuge gelten die AGB von teilAuto. Nutzt ein Kunde ausschließlich oder vorwiegend die Angebote von Kooperationspartnern in der Quernutzung, behält sich teilAuto vor, den Kunden von der Nutzung auszuschließen und den Vertrag zu beenden.

§ 13 Stationsbasiertes Carsharing („teilAuto“)

a) Buchungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeugs, dieses unter Angabe des beabsichtigten Nutzungszeitraums bei teilAuto zu buchen. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. teilAuto ist berechtigt, ein vergleichbares Fahrzeug der gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen. Für jede telefonische Buchung wird ein Zusatzentgelt gemäß der gültigen Preisliste berechnet. teilAuto darf die Buchungsgespräche nach vorherigem Hinweis und entsprechender Einwilligung des Kunden auf Tonträger aufzeichnen und die Aufzeichnung zur Aufklärung von Unklarheiten hinsichtlich der Buchungsabwicklung verwerten. Drei Monate nach Abrechnung der betreffenden Fahrten werden diese Aufzeichnungen gelöscht.

b) Bereitstellung des Fahrzeugs
teilAuto informiert, soweit möglich, den Kunden, wenn das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Fahrzeugersatz wird im Rahmen der Verfügbarkeit auf ein anderes Fahrzeug angeboten. Kann teilAuto kein Fahrzeug zur Verfügung stellen, schuldet der Kunde kein Entgelt. Trifft teilAuto an der fehlenden Bereitstellung des Fahrzeugs ein Verschulden, kann der Kunde Ersatz der nachgewiesenen Schäden im gesetzlichen Umfang von teilAuto verlangen.

c) Nutzungsdauer, vorzeitige Rückgabe
Zu buchende Nutzungszeiträume können zu jeder vollen Viertelstunde beginnen und enden. Abgerechnet wird die Zeit von Beginn des gebuchten Nutzungszeitraums bis zu dessen Ende bzw. bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe nach Maßgabe der §§ 13 e) und 13 f) dieser AGB. Es wird die begonnene erste Stunde voll, danach in Zeiteinheiten zu 30 Minuten abgerechnet. Erfolgt die ordnungsgemäße Rückgabe nach § 13 e) vor dem Ende des gebuchten Nutzungszeitraums, wird die Buchung automatisch bis zur vollen Viertelstunde beendet. Der Kunde erhält eine Gutschrift in Höhe der Hälfte der Zeitkosten vom Zeitpunkt des automatischen Buchungsendes bis zum Ende des gebuchten Zeitraums.

d) Stornierung vor Fahrtantritt
1. Eine Buchung kann teilweise oder vollständig storniert werden.
2. Eine kostenfreie Stornierung ist solange vor Beginn des gebuchten Nutzungszeitraums möglich, wie dieser Nutzungszeitraum lang ist. Ist der gebuchte Nutzungszeitraum kürzer als 24 Stunden, kann die Stornierung hierzu bis spätestens 24 Stunden vor Beginn dieses Nutzungszeitraums kostenfrei erfolgen.
3. Kostenfrei ist die Stornierung ebenfalls, wenn teilAuto das Fahrzeug nicht zur Verfügung stellen kann.
4. In allen anderen Fällen ist teilAuto berechtigt, Stornierungskosten in Höhe der Hälfte der Zeitkosten des stornierten Nutzungszeitraums als pauschalierten Schadenersatz zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.

e) Rückgabe der Fahrzeuge
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums ordnungsgemäß zurückzugeben. Bei Rückgabe ist das Fahrzeug mit allen enthaltenen Papieren, ordnungsgemäß verschlossen (Türen und Fenster verriegelt), mit ausgeschalteten elektrischen Verbrauchern an der angegebenen Station abzustellen und der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort zu deponieren. Bei Elektrofahrzeugen ist der Ladevorgang nach jeder Fahrt zu starten, wenn an der Station eine Ladesäule vorhanden ist. Stellt der Kunde das Fahrzeug pflichtwidrig nicht an der angegebenen Station ab, ist teilAuto berechtigt, hierfür eine Vertragsstrafe gemäß der gültigen Preisliste zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle der Verletzung der Rückgabepflicht durch den Kunden bleibt teilAuto vorbehalten. So hat der Kunde sämtliche Kosten (z. B. Technikereinsatz gemäß Preisliste, Kosten Dritter) zu tragen, die mit einer notwendigen Rückführung des Fahrzeugs zur angegebenen Station tatsächlich entstehen, ebenso wie die Kosten für den dadurch verursachten Ausfall des Fahrzeugs unter Anrechnung der Vertragsstrafe hierauf. Bei Problemen im Zuge der Fahrzeugrückgabe (z. B. Probleme beim Verschließen des Fahrzeugs, blockierte Stellplätze usw.) ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich teilAuto telefonisch (Tel.-Nr. 0345 445000) zu melden. Hierbei soll der Kunde vor Ort am Fahrzeug sein, um gemeinsam mit dem Kundendienst aktiv an der Problemlösung mitzuwirken. Eine Ausnahme hiervon gilt nur, wenn schwerwiegende Gründe, die eine Anwesenheit des Kunden am Fahrzeug unzumutbar erscheinen lassen, dagegensprechen.

f) Verspätungen
Kann der Kunde den in der Buchung bekanntgegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Nutzungsdauer vor dem Ende des gebuchten Nutzungszeitraums verlängern. Ist eine solche Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann der ursprüngliche Rückgabezeitpunkt tatsächlich nicht eingehalten werden, ist teilAuto berechtigt, die über den gebuchten Nutzungszeitraum hinausgehende Nutzungsdauer zu berechnen. Hat der Kunde die verspätete Rückgabe des Fahrzeugs zu vertreten, so erhebt teilAuto eine Vertragsstrafe gemäß der aktuellen Preisliste in Abhängigkeit der Dauer der Verspätung. Meldet der Kunde rechtzeitig vor Ablauf des ursprünglich gebuchten Nutzungszeitraums seine Verspätung, können die Verspätungskosten halbiert werden. teilAuto ist im Falle von Verspätungen außerdem berechtigt, das Fahrzeug zu sperren und stillzulegen und die Nutzung damit zu beenden. Für hierdurch anfallende Rückführungskosten sowie die Kosten für den dadurch verursachten Ausfall des Fahrzeugs gelten die vorstehenden Regelungen unter e). Macht der Kunde, der die nachfolgende Buchung ausgelöst hat, berechtigte Ansprüche aus der durch die verspätete Rückgabe bedingten Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs geltend, so hat der den gebuchten Nutzungszeitraum überziehende Kunde teilAuto hiervon freizustellen bzw. teilAuto bereits zur Regulierung aufgewendete Beträge zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hat.

§ 14 Freefloating Carsharing („cityflitzer“)

a) Nutzung und Reservierung
Verfügbare Freefloating-Fahrzeuge (cityflitzer) können ohne vorherige Buchung genutzt werden. Die Fahrzeuge können für einen Zeitraum von 15 Minuten reserviert werden. Wird ein reserviertes Fahrzeug nicht innerhalb der Reservierungszeit übernommen, wird das Fahrzeug wieder freigegeben. Tritt der Kunde die Nutzung innerhalb der Reservierungszeit nicht an, werden für die Reservierungszeit Kosten gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

b) Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer des Fahrzeugs ist unbeschränkt innerhalb eines maximalen Zeitraums von 48 Stunden, beginnend ab Öffnen des Fahrzeugs. Berechnet wird die tatsächliche Nutzungszeit (Öffnen bis Schließen). Es wird die begonnene erste Stunde voll, danach in Zeiteinheiten zu 15 Minuten abgerechnet.

c) Auslandsfahrten
Mit cityflitzer-Fahrzeugen sind keine Auslandsfahrten gestattet. Bei unerlaubten Auslandsfahrten wird eine Vertragsstrafe gemäß gültiger Preisliste berechnet. Bei Schadenfällen ist die Haftung nicht auf die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung beschränkt.

d) Rückgabe des Fahrzeugs
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ende der Fahrzeugnutzung ordnungsgemäß zurückzugeben. Bei Rückgabe ist das Fahrzeug mit allen enthaltenen Papieren ordnungsgemäß verschlossen (Türen und Fenster verriegelt), mit ausgeschalteten elektrischen Verbrauchern innerhalb der Grenzen des Geschäftsgebiets abzustellen und der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort zu deponieren. Zulässige Parkplätze zum Abstellen sind die im Geschäftsgebiet befindlichen öffentlichen Parkplätze. Das Abstellen in reinen Bewohnerparkzonen und auf Parkplätzen, bei denen das Parken durch zeitweises Halte- oder Parkverbot oder durch zeitlich beschränktes Parken mit Parkscheibe eingeschränkt ist, ist ebenso wie auf kostenpflichtigen Parkplätzen nicht gestattet. Ebenso nicht gestattet ist das Abstellen der Fahrzeuge auf Behinderten-, Taxi-, Privat- oder Firmenparkplätzen, in Halte- und Parkverboten oder ähnlichen Parkzonen mit Sondernutzung. Das Abstellen auf Stellplätzen für das stationsbasierte Angebot "teilAuto" ist ebenfalls nicht gestattet.

e) Geschäftsgebiet
Das Geschäftsgebiet wird durch die Karte Geschäftsgebiet definiert und kann in seiner jeweils aktuellen Version auf der Internetseite cityflitzer.de und in der App eingesehen werden.

f) Verstoß gegen Rückgabepflichten
Stellt der Kunde das Fahrzeug bei Beendigung seiner Mietzeit außerhalb des Geschäftsgebiets oder nicht auf in vorstehendem Buchstaben d) aufgeführten zulässigen Parkplätzen ab, läuft die Nutzungszeit weiter und die Fahrt wird nicht beendet. In diesem Falle ist teilAuto berechtigt, eine Vertragsstrafe gemäß der aktuellen Preisliste zu berechnen. Darüber hinaus hat der Kunde sämtliche Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs an einen von teilAuto zu bestimmenden Ort innerhalb des Geschäftsgebiets (z. B. Technikereinsatz gemäß Preisliste, Kosten Dritter) ebenso wie Kosten für den dadurch verursachten Ausfall des Fahrzeugs im Freefloating-Betrieb unter Anrechnung der Vertragsstrafe zu tragen. Bei der Überschreitung der maximalen Nutzungsdauer von 48 Stunden läuft zunächst die Nutzungsdauer weiter und wird gemäß vorstehender Regelungen unter b) abgerechnet. Weiterhin ist teilAuto berechtigt, das Fahrzeug zu sperren und stillzulegen und die Nutzung damit zu beenden. teilAuto ist außerdem berechtigt, eine Vertragsstrafe gemäß der gültigen Preisliste zu berechnen. Darüber hinaus hat der Kunde sämtliche Kosten, die mit einer notwendigen Rückführung des Fahrzeugs in das Geschäftsgebiet tatsächlich entstehen (z. B. Technikereinsatz gemäß Preisliste, Kosten Dritter), ebenso wie die Kosten für den dadurch verursachten Ausfall des Fahrzeugs im Freefloating-Betrieb, unter Anrechnung der Vertragsstrafe zu tragen.

§ 15 Entgelte, Zahlungsbedingungen, Stornierungen

Neben diesen AGB sind auch die Preislisten von teilAuto in allen Teilen Bestandteil des Kundenvertrags. Die jeweils aktuellen Preislisten sind im Internet unter teilauto.net bzw. cityflitzer.de abrufbar. teilAuto stellt dem Kunden Entgelte für die Nutzung der Fahrzeuge im gewählten Tarif ebenso wie ggf. angefallene Bearbeitungsentgelte, sonstige Kosten, pauschalierten Schadenersatz und Vertragsstrafen gemäß der jeweils gültigen und dem Kunden bekannt gegebenen Tarif- und Preislisten sowie etwaig vom Kunden zu zahlenden konkreten Schadenersatz anhand von Bezifferungsunterlagen in Rechnung, wobei auf diesen pauschaler Schadenersatz/ Vertragsstrafe angerechnet wird.

Für die Abrechnung der Fahrten gilt die sich aus der Buchung ergebende Nutzungsdauer und die vom Bordcomputer ermittelte Wegstrecke. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt gemäß der in den gültigen Tarif- und Preislisten angegebenen Perioden und Bedingungen. Die Rechnung wird per Lastschrift von der vom Kunden angegebenen Zahlungsverbindung abgebucht. Der Kunde hat spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung für eine ausreichende Deckung auf seinem Bankkonto zu sorgen. Nach Ablauf von 10 Tagen gerät der Kunde in Verzug. Im Falle des Verzugs schuldet der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen und -kosten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. teilAuto ist berechtigt, Mahnkosten gemäß der gültigen Preisliste zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Mahnkosten nicht oder in geringerem Umfang entstanden sind. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus einem anderen vom Kunden zu vertretenen Grund nicht eingelöst wird, berechnen die Geldinstitute hierfür Rücklastschriftkosten. Auch hier ist teilAuto berechtigt, hierfür ein Bearbeitungsentgelt gemäß aktueller Preisliste dem Kunden weiter zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder nur geringere Kosten entstanden sind.

teilAuto ist berechtigt, von dem Kunden Vorauszahlungen oder Abschläge einzufordern, insbesondere bei erheblichen Fahrtkosten, und die weitere Nutzung vom Eingang dieser Vorauszahlung/ Abschläge abhängig zu machen. teilAuto ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden bereits vom Kunden gebuchte, aber noch nicht angetretene Fahrten zu stornieren.

§ 16 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Geldforderungen von teilAuto darf der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.

§ 17 Änderung der AGB, Anpassung von Entgelten

Änderungen dieser AGB oder Änderungen der Preislisten, ausgenommen Preisanpassungen gemäß nachstehender Regelung, werden dem Kunden spätestens 6 Wochen vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Änderungen können auch per E-Mail an die aktuell im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse angeboten werden. Die angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese durch Zustimmung annimmt, gegebenenfalls und nur bei Erfüllung der nachfolgend geregelten Voraussetzungen, im Wege der Zustimmungsfiktion.

Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn
a) das Änderungsangebot erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder
b) durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder
c) die rechtliche oder tatsächliche Situation sich ändert und der Kunde bzw. teilAuto diese Veränderung bei Abschluss des Vertrags nicht vorhersehen konnte und dies zu einer Lücke im Vertrag führt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges (insbesondere von Leistungen und Gegenleistung) dadurch nicht unerheblich gestört wird und der Kunde das Änderungsangebot nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.

Darüber hinaus gilt die Zustimmungsfiktion nur, wenn gesetzliche Bestimmungen die Ausgewogenheit des Vertragsgefüges nicht wiederherstellen oder die entstandene Lücke nicht füllen. Eine Änderung durch Zustimmung gilt keinesfalls für eine Änderung der vereinbarten Hauptleistungspflichten, die Laufzeit des Vertrags und Regelungen zur Kündigung. teilAuto wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens nochmals gesondert hinweisen. Macht teilAuto von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird teilAuto in dem Änderungsangebot besonders hinweisen. Wird eine Zustimmung des Kunden zu den geänderten AGB angefordert und erteilt der Kunde diese nicht vor Wirksamwerden der angekündigten AGB-Änderung, hat teilAuto das Recht, den Kundenvertrag mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen in Textform zu kündigen.

teilAuto stellt dem Kunden Entgelte für die Nutzung der Fahrzeuge im gewählten Tarif gemäß der jeweils bei der Buchung gültigen Preislisten in Rechnung, sofern diese jeweils dem Kunden bekannt gegeben worden sind. teilAuto wird die auf der Grundlage des Kundenvertrags zu zahlenden Entgelte darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Entgeltberechnung maßgeblich sind. Eine Entgelterhöhung kommt in Betracht und eine Entgeltermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. Kraftstoff-, Versicherungskosten, Finanzierungs-, Beschaffungskosten, Personalkosten, Steuer, Wartung und Reinigung, Energie usw. erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der verkehrswirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Entgelterhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Netz- und Vertriebskosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von teilAuto die Entgelte zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden per E-Mail mindestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung bekanntgegeben. Dem Kunden steht ein Kündigungsrecht des Kundenvertrags und auch der bereits getätigten Buchungen zu, wenn sich die Entgelte um mehr als 5 % erhöhen. Der Kunde kann dieses jeweils bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der mitgeteilten Preisanpassung ausüben.

§ 18 Kündigung, Sperrung

Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende in Textform gekündigt werden. Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen schwerwiegender Vertragsverstöße, bleibt hiervon unberührt.

teilAuto kann den Kundenvertrag aus wichtigem Grund, bei dem es sich um einen erheblichen, vom Kunden zu vertretenden Grund handeln muss, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist teilAuto auch berechtigt, den Kunden aus wichtigen Gründen für Anmietungen zu sperren. Als wichtiger Grund zur Kündigung gilt die verbotswidrige Nutzung des Fahrzeugs gemäß der Regelungen in § 6. Wird teilAuto eine Nutzung des Fahrzeugs in einem solchen Zusammenhang bekannt, ist teilAuto zur sofortigen Kündigung des Vertrags berechtigt. Ein nach Vertragsbeendigung bekannt gewordener Verstoß berechtigt teilAuto, unter Hinweis hierauf, ein erneutes Vertragsverhältnis zu verweigern. Als wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung oder Sperre des Kundenkontos gelten zudem insbesondere die Insolvenz des Kunden, der Zahlungsverzug mit nicht unerheblichen Forderungen von teilAuto aus früheren Buchungen sowie Kosten für Schäden, Vertragsstrafen, pauschalierten Schadenersatz, Bearbeitungsentgelte oder sonstige Kosten gemäß der aktuellen Preisliste, die mangelnde Mithilfe bei der Klärung von Schadenfällen, die Nichtvorlage des Originalführerscheins innerhalb einer von teilAuto gesetzten Frist für die Prüfung des Fortbestehens der Fahrerlaubnis oder anderweitige Verstöße des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten. Je nach Schwere der Pflichtverletzung des Kunden ist die Kündigung ggf. abhängig von einer vorangegangenen erfolglosen Abmahnung. teilAuto informiert den Kunden unverzüglich über die Sperrung.

§ 19 Datenschutz

teilAuto ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden elektronisch zu verarbeiten, zu speichern, zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Kundenvertrags erforderlich ist. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die StVO und StVZO werden die personenbezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Bei Besitzstörungen gegenüber Dritten durch die Kunden (Parkverstöße) ist teilAuto ebenfalls berechtigt, personenbezogene Daten in notwendigem Umfang an berechtigte Dritte weiterzugeben. Eine sonstige Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen von teilAuto, der im Vertrag bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

teilAuto verpflichtet sich, Daten des Kunden nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung oder für die Markt- und Meinungsforschung weiterzugeben. Eine Weitergabe von Daten in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet. teilAuto kann dem Kunden nach vorheriger Einwilligung regelmäßig Informationen über die Weiterentwicklung des Carsharings als Druckerzeugnis oder in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung. Während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Kunden erfolgt keine kontinuierliche Fahrzeugortung. teilAuto ist jedoch berechtigt, eine punktuelle GPS-Ortung durchzuführen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung, eine Gefährdung des Fahrzeugs, ein vertragswidriges Verhalten des Kunden oder einen Verstoß gegen Rückgabepflichten, die eine Fahrzeugortung notwendig machen, vorliegen oder dies zur Gefahrenabwehr notwendig ist.

§ 20 Rauch- und Schadendetektoren

teilAuto ist berechtigt, die Fahrzeuge mit Raucherkennungsdetektoren auszustatten, die das Rauchen im Fahrzeug automatisch und mit hoher Präzision erkennen. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot wird eine Vertragsstrafe gemäß der aktuellen Preisliste erhoben. Die Geltendmachung eines Schadens (z. B. durch notwendige Fahrzeugreinigung) bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird hierauf angerechnet.

Zudem können die Fahrzeuge mit einem Schadendetektor ausgestattet sein. Dieser erfasst über Sensoren die für die Erkennung von Schadenereignissen erforderlichen äußeren Einwirkungen auf das Fahrzeug, zeichnet den Zeitpunkt und die relevanten GPS-Positionen und ggf. weitere notwendige Fahrzeugdaten auf. Dies dient der Verkehrssicherheit und der Schadenabwicklung.

§ 21 Bonitätsprüfung

teilAuto behält sich vor, der SCHUFA Holding AG (SCHUFA) Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrags zu übermitteln und von der SCHUFA bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftei Auskünfte über den Kunden zu erhalten. Das Zustandekommen des Vertrags ist an eine positive SCHUFA-Auskunft, die bei Vertragsschluss einzuholen ist, geknüpft. Bei negativer SCHUFA-Auskunft kann teilAuto nach seiner Wahl keinen Vertrag eingehen oder eine höhere als die in der aktuell gültigen Preisliste angegebene Kaution verlangen. Der Kunde wird hierüber informiert. Unabhängig davon wird teilAuto der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von teilAuto oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

§ 22 Sonstige Bestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrags und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand der Sitz von teilAuto. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. teilAuto ist jedoch auch berechtigt, das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ausschließliche Gerichtsstände, z. B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt.