„Verein(t)“ unterwegs“ ist eine Aktion der Mobility Center GmbH, im Folgenden „teilAuto“ genannt. Mit der Teilnahme akzeptieren Sie die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
Teilnahme & Bewerbungen
Vereine oder stellvertretend natürliche Personen, die Mitglied eines Vereins sind, können sich für Mobilitätsbudgets im Wert von 15 x bis zu 1.000 € bewerben. Der Verein oder die Person muss ein Kundenkonto bei teilAuto haben.
Ihre Bewerbung und damit die Teilnahme an der Aktion besteht aus der Zusendung der teilAuto-Kundennummer sowie der Kurzvorstellung des Projekts/ der Aktion/ des Konzepts mit Schwerpunkt Klima- und Umweltschutz, CO₂ Reduzierung bzw. verkehrsökologische Initiativen des teilnehmenden Vereins an die E-Mail Adresse: weihnachtsaktion@teilauto.net. Das Format bleibt dabei den Teilnehmer*innen überlassen. Die Zusendung der Bewerbungen ist vom 20.12.2021 bis zum 31.01.2021 möglich.
Die Einreichenden garantieren, dass die gelieferten Bewerbungen keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte der Fotografen, verletzen und dass sie alle für die kostenlose Veröffentlichung notwendigen Zustimmungen der jeweiligen Rechteinhaber eingeholt haben. Davon umfasst sind insbesondere auch etwaige Persönlichkeits- und Namensrechte aller abgebildeten oder in sonstiger Weise in die Inhalte einbezogenen Dritten.
Nicht zulässig sind Texte, Bilder, Videos und sonstige Beiträge, die strafrechtliche, pornographische, jugendgefährdende, diskriminierende, rassistische, gewaltverherrlichende, volksverhetzende, bedrohende, beleidigende oder in ähnlicher Weise gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte haben oder auf solche Inhalte verweisen.
teilAuto behält sich vor, Bewerbungen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Aktion „Verein(t) unterwegs“ auszuschließen.
Die Gewinner*innen der Aktion „Verein(t) unterwegs“ ergeben sich aus der Juryentscheidung (15x bis zu 1.000 €). Die Jury setzt sich zusammen aus externen Fachberater*innen sowie teilAuto-Mitarbeitenden.
Über das Mobilitätsbudget können ÖPNV-Tickets, Fahrkarten der Deutschen Bahn, Kosten für Bikesharing bzw. die Förderung des Fußverkehrs abgerechnet werden. Auch die Abrechnung von Fahrten mit teilAuto ist mit Einschränkungen möglich. Konzepte, die ohne Carsharing-Nutzung auskommen, werden bevorzugt behandelt. Die Abrechnung erfolgt über den Verein: Die Belege müssen bei teilAuto eingereicht werden, es erfolgt eine Erstattung (beleghaft per Überweisung).
Die Gewinner*innen werden nach Ablauf der Aktion per E-Mail informiert und auf teilauto.net bekannt gegeben. Sie verpflichten sich mit dem Antritt des Gewinns dazu, öffentlichkeitswirksam über die Verwendung des Budgets zu berichten – etwa über eigene Social Media Kanäle, Newsletter oder Websites. Darüber hinaus erklären sich die Gewinner*innen dazu bereit, bei Bedarf an PR-Maßnahmen von teilAuto zur Aktion teilzunehmen (Bsp.: Fototermin Überreichung Scheck, etc.).
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.