FAQ

Hier wird die Welt erklärt

Warum Genossenschaft?

Wie entstand die teilAuto eG?

teilAuto wurde 1992 als Verein gegründet und später (ab 2004) über 20 Jahre als GmbH geführt. 2025 entschieden sich die GmbH-Gesellschafter für den Formwechsel in eine Genossenschaft. Ziel war es, Eigentum und Mitsprache für die gesamte teilAuto-Gemeinschaft zu öffnen. Damit waren wir die erste GmbH dieser Größenordnung in Deutschland, die eine Umwandlung in eine Genossenschaft auf diesem Wege vollzogen hat.

Warum wurde teilAuto eine Genossenschaft?

Damit Carsharing den Menschen gehört, die es nutzen – fair, unabhängig von Investor*innen und demokratisch nach dem Prinzip „ein Mitglied = eine Stimme“. Eine GmbH bleibt immer auf wenige Eigentümer*innen beschränkt. Mit der Genossenschaft öffnen wir Eigentum und Mitsprache für die teilAuto-Community und Menschen, die Carsharing generell unterstützen möchten. Mitglieder werden so am Unternehmen beteiligt und entscheiden demokratisch mit.

Welchen Zweck verfolgt die Genossenschaft – mit welchen Werten?

Als Mobilitätsgenossenschaft bieten wir unseren Mitgliedern und Kund*innen ein verkehrsentlastendes, umweltfreundliches und bezahlbares Carsharing. Wir haben den Anspruch zu zeigen, dass Ökologie und soziale Verantwortung mit wirtschaftlichem Erfolg Hand in Hand gehen.

Welche Vorteile bringt das den Mitgliedern und der Region?

Ob teilAuto-Kund*in oder Genossenschaftsmitglied: Mit unserem gemeinschaftlich genutzten Fuhrpark werden individuelle Mobilitätskosten auf viele Köpfe verteilt. Davon haben alle etwas – mit weniger Autos in den Städten tragen Carsharing-Nutzende zur Verkehrsentlastung bei. Mitglieder der teilAuto eG fördern darüber hinaus mit ihrer Beteiligung echte nachhaltige Wertschöpfung. Sie können von Vorteilen bei der Nutzung profitieren sowie langfristig am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben.

Gibt es Vorbilder in der Carsharing-Branche?

Die Genossenschaftsidee ist im Carsharing nicht neu. Neben den (bislang wenigen) genossenschaftlich organisierten Carsharinganbietern in Deutschland ist unser großes Vorbild die Mobility Genossenschaft in der Schweiz.

Welche Grundsätze bestimmen unser Handeln?

Uns leiten die vier genossenschaftlichen Prinzipien:

  • Förderprinzip: Der konkrete Nutzen für die Mitglieder steht im Mittelpunkt.
  • Identitätsprinzip: Mitglieder sind gleichzeitig Nutzende und Teilhaber*innen.
  • Demokratieprinzip: Jedes Mitglied hat genau eine Stimme – unabhängig von der Anzahl seiner Anteile.
  • Solidarprinzip: Das Wohl der Gemeinschaft hat Vorrang vor Einzelinteressen.

teilAuto-Nutzung

Sind teilAuto-Vertrag und Mitgliedschaft dasselbe?

Nein, beide Verträge sind getrennt und haben unterschiedliche Nummern bzw. verschiedene Login-Zugänge.

Muss ich Mitglied sein, um teilAuto nutzen zu können?

Nein. Der teilAuto-Nutzungsvertrag besteht unabhängig einer Mitgliedschaft. Als gesellschaftsrechtliche Unternehmensbeteiligung ist die Mitgliedschaft optional und keine Bedingung für die teilAuto-Nutzung. Es ist umgekehrt auch möglich, nur Mitglied zu sein, ohne teilAuto zu nutzen.

Welche Nutzungstarife und AGB gelten in der Genossenschaft?

Die Geschäftsbedingungen (AGB), die Nutzungspreise (Zeit- und Kilometerkosten) sowie die sonstigen Kosten sind für alle Nutzer*innen und Mitglieder gleich. Mitglieder können gemäß Preisliste besondere Tarifvergünstigungen in Anspruch nehmen. Der Vorstand legt die Tarife nach wirtschaftlichen Kriterien fest (z. B. anhand der laufenden Fuhrpark-, Personal- und Kraftstoffkosten).

Welche finanziellen Vorteile habe ich als Mitglied bei der teilAuto-Nutzung?

Als Mitglied zahlst du im Rahmen deines Nutzungsvertrags keine Kaution (ausreichende Bonität vorausgesetzt) bzw. erhältst deine gezahlte Kaution bis zur Höhe der gezeichneten Anteile zurück. Je nach Anzahl deiner Anteile kannst du als Einzelnutzer*in den Monatsgrundpreis im Rahmentarif sparen – oder als Tarifgemeinschaft im Vielfahrertarif. Mitglieder im Geschäftskundentarif können 20 % Nachlass im Zeitpreis (Mo–Do) erhalten.

Ich bin schon teilAuto-Kund*in – wie kann ich Mitglied werden?

Du stellst den Mitgliedsantrag, erhältst eine Zahlungsaufforderung und überweist deine Geschäftsanteile. Sobald deine Zahlung eingegangen ist, prüfen wir deinen Antrag und informieren dich, sobald dieser vom Vorstand freigeben wurde. Wichtig: Gib im Antrag unbedingt deine teilAuto-Kundennummer an, nur so können wir dir Tarifvorteile einrichten und die Kaution im nächsten Quartal zurückzahlen.

Kann ich als Tarifpartner*in auch Mitglied werden?

Als Tarifpartner*in kannst du selbstverständlich auch Mitglied werden. Du kannst dich jedoch nicht mit deiner Kundennummer verknüpfen, um eigene Tarifvorteile in Anspruch zu nehmen – das ist nur mit einem sogenannten Hauptkund*innenvertrag möglich. Um eigene Vorteile in Anspruch zu nehmen, musst du einen neuen teilAuto-Vertrag schließen.

Ich bin noch nicht bei teilAuto – kann ich gleich als Mitglied einsteigen und Carsharing nutzen?

Du kannst direkt einen Mitgliedsantrag stellen und nach Bestätigung deiner Mitgliedschaft über den Mitgliederbereich der Genossenschaft einen neuen teilAuto-Vertrag schließen. Den Tarif kannst du frei wählen. Beachte bei deiner Tarifwahl, dass Mitgliedervorteile frühestens zum nächsten Monat greifen, wenn dein Beitritt bis zum 15. des Vormonats freigegeben wurde. Wichtig: Anschließend musst du deine neue teilAuto-Kundennummer im Mitgliederbereich verknüpfen, damit wir deine Tarifkonditionen entsprechend der gezahlten Anteile hinterlegen können.

Bleibt Autoteilen nachhaltig?

Ja, die verkehrsentlastende Wirkung von Carsharing bleibt unverändert. Unser Fuhrpark genügt den strengen Kriterien des Umweltzeichen Blauer Engel. Fahrtanreize oder kurzfristige Renditeziele wird es auch in der Genossenschaft nicht geben. Wir arbeiten weiter am Ausbau der Elektromobilität und am maßvollen Einsatz von Ressourcen.

Mitgliedschaft & Anteile

Wie funktioniert der Beitritt und wer kann Mitglied werden?

Du wirst Mitglied, indem du online den Mitgliedsantrag ausfüllst und mindestens einen Geschäftsanteil zu 300 € zeichnest. Wenn du möchtest, kannst du sofort mehr Anteile zeichnen oder auch später noch weitere Anteile aufstocken. Mitglied werden können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften. Geplant ist, dass auch Minderjährige Mitglied werden können – Voraussetzung ist, dass die Erziehungsberechtigten im Beitrittsformular ihr Einverständnis erklären und das Mitgliedskonto bis zur Volljährigkeit verwalten.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied?

Als Mitglied kannst du dich an Wahlen beteiligen oder für die Delegiertenversammlung kandidieren, bekommst Einblick in die wirtschaftliche Situation der Genossenschaft und kannst bei positivem Jahresergebnis an Ausschüttungen teilhaben. Für deine teilAuto-Nutzung gilt:

  • ab 1 Anteil (300 €) zahlst du keine Kaution,
  • ab 2 Anteilen (600 €) sparst du als Einzelnutzer*in im Rahmentarif den Monatsgrundpreis von 6 €,
  • ab 10 Anteilen (3.000 €) sparst du als Hauptnutzer*in deiner Tarifgemeinschaft im Vielfahrertarif den Monatsgrundpreis von 30 € oder fährst im Geschäftskundentarif Mo–Do mit 20 % Zeitrabatt.
Gibt es laufende Mitgliedsbeiträge oder eine Nachschusspflicht?

Nein. Im Rahmen deiner Mitgliedschaft entstehen außer für den Geschäftsanteil keine weiteren Kosten. Es gibt auch keine Nachschusspflicht – dein finanzielles Risiko ist maximal auf die Höhe deines Geschäftsguthabens begrenzt. Die Kosten für die teilAuto-Anmeldung und Carsharing-Nutzung richten sich nach der teilAuto-Preisliste.

Kann ich Anteile verschenken oder an andere übertragen?

Die Übertragung von einzelnen Anteilen oder dem gesamten Geschäftsguthaben (dann erlischt die eigene Mitgliedschaft) an andere ist möglich. Einzige Voraussetzung: Die empfangende Person muss ebenfalls Mitglied der Genossenschaft sein oder werden.

Was passiert mit meinen Anteilen im Erbfall?

Beim Tod eines Mitglieds geht die Mitgliedschaft auf die Erb*innen über, die Genossenschaft muss informiert werden. Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Das Geschäftsguthaben wird nach Feststellung des Jahresabschlusses an die Erb*innen ausgezahlt.

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen und wann erhalte ich mein Geld zurück?

Die Kündigung ist mit einer Frist von 9 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres im Mitgliedskonto möglich, d. h. spätestens zum 31. März. Dein Geschäftsguthaben (= Anzahl deiner Anteile) wird nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Delegiertenversammlung spätestens 9 Monate nach Ausscheiden aus der Genossenschaft vollständig ausgezahlt, sofern keine offenen Forderungen bestehen oder Bilanzverluste verrechnet werden mussten.

Muss ich meinen teilAuto-Vertrag extra kündigen?

Ja, Mitgliedschaft und teilAuto-Vertrag sind nicht dasselbe. Deinen teilAuto-Vertrag musst du extra kündigen. Umgekehrt gilt: Wenn du nur deinen teilAuto-Vertrag kündigst, bleibt deine Mitgliedschaft bestehen.

Wo sehe ich meine Anteile und wie läuft das mit der Steuer?

Deine gezeichneten Anteile kannst du jederzeit in deinem Mitgliedskonto einsehen. Die Steuernummer benötigen wir, um bei eventuellen Dividenden die gesetzliche Kapitalertragsteuer abzuführen. Einen Freistellungsauftrag kannst du in absehbarer Zeit im Mitgliederbereich einrichten.

Warum befindet sich ein EU-Logo über dem Beitrittsformular?

Der Aufbau unserer digitalen Genossenschaftsverwaltung und des Beitrittsformulars durch den Anbieter openGeno wurde im Rahmen der Förderrichtlinie Digitalisierung durch die Europäische Union und den Freistaat Sachsen gefördert.

Tarifvorteile

Wie und ab wann komme ich als Mitglied an meine Tarifvorteile bei teilAuto?

Zwei Dinge sind entscheidend:

  • Du musst aktives Mitglied, das heißt dein Mitgliedsantrag muss bestätigt sein.
  • Du musst deine teilAuto-Kundennummer mit deinem Mitgliedskonto verknüpft haben – entweder während des Beitritts oder nachträglich im Mitgliederbereich.

Die Tarifvorteile greifen automatisch ab dem nächsten Monat, wenn du bis zum 15. des Vormonats aktives Mitglied geworden und deine Kundennummer verknüpft hast.

Welche Tarifvorteile gibt es?

Für Mitglieder, die teilAuto allein nutzen:

  • ab 2 Anteilen entfällt im Rahmentarif der Monatsgrundpreis von 6 € bzw. 72 € im Jahr.

Für Mitglieder, die teilAuto mit mehreren Personen in einer Tarifgemeinschaft nutzen:

  • ab 10 Anteilen entfällt im Vielfahrertarif der Monatsgrundpreis von 30 € bzw. 360 € im Jahr, alternativ gilt im Geschäftskundentarif ein Nachlass von 20 % auf den Zeitpreis von Mo 0 bis Fr 0 Uhr.

Die Tarifvorteile sind an den Hauptvertrag gebunden. Ein „Aufteilen“ von Anteilen auf mehrere Personen ist rechtlich nicht möglich. Die Vorteile beziehen sich auf die aktuelle teilAuto-Preisliste, einschließlich der Zulässigkeit von Tarifpartner*innen. Bei konkreten Fragen zu deinem Vertrag wende dich an genossenschaft@teilauto.net.

Was passiert mit meiner Kaution?

Wenn du eine Kaution bei deiner teilAuto-Anmeldung gezahlt hat, erstatten wir dir den Betrag maximal bis zur Höhe deiner Anteile zurück. Die Auszahlung erfolgt stets zur Mitte des nächsten Quartals, nachdem du der Genossenschaft beigetreten bist und du dein teilAuto-Kundenkonto verknüpft hast. Wer direkt als Neukund*in über den Mitgliederbereich einen teilAuto-Vertrag schließt, zahlt keine Kaution.

Transparenz & Mitbestimmung

Wie viel Einfluss habe ich als Mitglied?

In der Genossenschaft gilt das Demokratieprinzip: Jedes Mitglied hat genau eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Anteile gezeichnet wurden. Ab 1.500 Mitgliedern wird laut Satzung die Mitbestimmung über eine Vertretung durch gewählte Delegierte organisiert. Jedes Mitglied kann sich für eine Kandidatur als Vertreter*in der anderen Mitglieder bewerben und in der anschließenden Wahl über die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung abstimmen. Dabei werden mindestens 50 Delegierte für vier Jahre gewählt.

Was ist die Delegiertenversammlung?

Die Delegiertenversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Die Delegierten entscheiden über fundamentale Fragen: Sie stellen den Jahresabschluss fest, bestimmen über die Verwendung des Gewinns (oder den Umgang mit Verlusten), beschließen Satzungsänderungen oder wählen den Aufsichtsrat. Die Delegiertenversammlung tagt mindestens einmal im Jahr.

Wer sitzt im Aufsichtsrat und welche Aufgaben hat er?

Der ehrenamtlich tätige Aufsichtsrat vertritt rechenschaftspflichtig die Interessen der Mitglieder. Er bestellt den Vorstand, trifft mit diesem wichtige Entscheidungen und kontrolliert dessen Arbeit. Der Aufsichtsrat besteht aus 3 bis 7 Personen. Aktuell sind Dr. Katrin Dziekan (Vorsitz), Dr. Kornelia Ehrlich, Jörn Flaig und Stephan Kindling in den Aufsichtsrat gewählt. Grundsätzlich kann jedes Mitglied für den Aufsichtsrat kandidieren. Bewerber*innen sollten ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft mitbringen und über ausreichend fachliches Know-how verfügen. Die Wahl erfolgt durch die Delegiertenversammlung, die Amtsdauer beträgt 3 Jahre.

Welche Rolle hat der Vorstand und wer gehört dazu?

Der Vorstand führt selbstverantwortlich das operative Geschäft von teilAuto. Er wird vom Aufsichtsrat berufen und ist diesem gegenüber rechenschaftspflichtig. Aktuell besteht der Vorstand aus den ehemaligen teilAuto-Geschäftsführern und Gründungsmitgliedern der Genossenschaft Michael Creutzer und Patrick Schöne.

Wie wird Transparenz und die Sicherheit meiner Beteiligung gewährleistet?

Transparenz wird bei uns auf mehreren Ebenen sichergestellt:

  • Gesetzliche und regelmäßige Prüfung durch einen unabhängigen Prüfungsverband.
  • Einsehbare Jahresabschlüsse und Berichte für alle Mitglieder.
  • Umfassende Auskunfts- und Informationsrechte im Rahmen der Delegiertenversammlung.
Was ist die Satzung und wo kann ich sie nachlesen?

Die Satzung ist die „Verfassung“ unserer Genossenschaft. Sie beinhaltet alle grundlegenden rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Regelungen der teilAuto eG auf Basis des Genossenschaftsgesetzes. Du findest sie hier.

Stabilität & Sicherheit

Kann teilAuto verkauft werden – zum Beispiel an Investor*innen?

Nein, die Genossenschaftsstruktur schützt vor Übernahmen oder Verkäufen an Investor*innen. Das Unternehmensvermögen verbleibt dauerhaft in der Genossenschaft und damit im Zugriff der Mitglieder. Nur die Delegiertenversammlung könnte eine Auflösung oder Umwandlung beschließen.

Wie steht teilAuto wirtschaftlich da und wofür wird mein Geld genutzt?

teilAuto wirtschaftet seit vielen Jahren solide und erfolgreich. Das Kapital der Mitglieder wird direkt in den Fuhrpark investiert: Da rund ein Drittel der Flotte jährlich erneuert und das Stationsnetz ausgebaut wird, ersetzt das Mitgliedskapital teure Bankkredite und senkt die Abhängigkeit von Fremdkapital.

Wie ist mein Geld geschützt und wie hoch ist mein Risiko?

Es gibt keine Nachschusspflicht. Im Fall von Verlusten oder einer Insolvenz ist dein Risiko strikt auf die Höhe deines eingezahlten Geschäftsguthabens begrenzt. Du haftest darüber hinaus niemals mit deinem privaten Vermögen.

Kann der Wert meiner Anteile dynamisch steigen oder fallen?

Nein, der Nominalwert eines Anteils liegt grundsätzlich bei 300 €. Genossenschaftsanteile sind keine Spekulationsobjekte. Statt von Wertsteigerungen an der Börse profitierst du vom Angebot und Mitgliedervorteilen bei der Nutzung der Fahrzeuge sowie von möglichen Dividenden.

Was passiert mit Gewinnen oder Verlusten?

Erwirtschaftet die Genossenschaft Überschüsse, verbleiben diese Gewinne in der Genossenschaft:

  • als Rücklagenpuffer zur Deckung möglicher Verluste,
  • als Rücklagen für Fuhrpark-Investitionen oder
  • als Dividende, die auf Beschluss der Delegiertenversammlung an die Mitglieder ausgeschüttet wird.

Sollte ein Verlust entstehen, kann dieser

  • in das nächste Geschäftsjahr übernommen und mit künftigen Überschüssen ausgeglichen,
  • aus bestehenden Rücklagen gedeckt oder
  • mit den Geschäftsguthaben verrechnet werden – in dem Fall kann der Nennwert eines Geschäftsanteils tatsächlich sinken.
Gibt es eine Dividende auf meine Anteile?

Wenn die Genossenschaft Überschüsse erwirtschaftet, kann die Delegiertenversammlung die Auszahlung einer Dividende beschließen. Eine absolute Garantie gibt es jedoch nicht, da der Erhalt der finanziellen Stabilität und Rücklagenbildung immer Vorrang haben. Eventuelle Dividenden werden grundsätzlich ausgezahlt, es ist nicht möglich, diese für weitere Anteile anzusparen.

Welche Kontroll- und Schutzmechanismen gibt es?

Genossenschaften gehören zu den insolvenzsichersten Unternehmensformen in Deutschland. Dafür sorgen gesetzliche Schutzmechanismen:

  • Jährliche Pflichtprüfung: Ein unabhängiger Prüfungsverband kontrolliert die Finanzen und die Geschäftsführung.
  • Volle Transparenz: Mitglieder haben das Recht, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Protokolle und Prüfberichte einzusehen.
  • Garantierter Mitgliederschutz: Hier greifen Satzung und Genossenschaftsgesetz, demokratische Kontrolle und strikte Haftungsgrenzen.