FAQ

Hier wird die Welt erklärt

Warum Genossenschaft?

Warum wird teilAuto Genossenschaft?

Damit Carsharing den Menschen gehört, die es nutzen – fair und demokratisch. Carsharing bleibt unabhängig von Investoren. Mitglieder werden Miteigentümer*innen und entscheiden demokratisch mit – nach dem Prinzip „ein Mitglied = eine Stimme“.

Wie wurde die teilAuto eG gegründet?

teilAuto wurde bereits 1992 als Verein gegründet und viele Jahre ehrenamtlich betrieben. Danach bestand das Unternehmen 20 Jahre als Mobility Center GmbH. Die ehemaligen Gesellschafter beschlossen 2025 den Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft.

Warum ist teilAuto keine GmbH mehr?

Eine GmbH bleibt immer auf wenige Eigentümer*innen beschränkt. Mit der Genossenschaft öffnen wir Eigentum und Mitsprache für die Community.

Welchen Zweck verfolgt die Genossenschaft?

Wir sind eine Mobilitätsgenossenschaft, die ihren Mitgliedern ein verkehrsentlastendes, umweltfreundliches und bezahlbares Carsharingangebot bereitstellt. Dabei sollen ökologische und soziale Belange berücksichtigt werden.

Warum ist uns das wichtig?

Wir zeigen: Mobilität kann demokratisch sein. Wirtschaftlicher Erfolg und Gemeinwohl sind kein Widerspruch. teilAuto setzt damit ein starkes Zeichen für faire, nachhaltige und demokratische Mobilität.

Wie werden die Mitglieder gefördert?

Mitglieder können vom Angebot, seinem wirtschaftlichen Erfolg und – je nach Anteil – günstigen Nutzungskosten profitieren. Carsharing entlastet von dauerhaften Verpflichtungen für ein eigenes Fahrzeug. Kauf, Steuer, Versicherung, Werkstatt: Durch den gemeinschaftlich genutzten teilAuto-Fuhrpark werden diese Kosten auf viele Köpfe verteilt.

Sind Genossenschaften nicht altmodisch?

Im Gegenteil – diese Rechtsform erlebt ein Comeback. Genossenschaften stehen für langfristige Werte, die Menschen heute suchen: Teilhabe, Transparenz, Nachhaltigkeit. Sie boomen in den Bereichen Energie, Wohnen, Landwirtschaft – jetzt auch in Mobilität.

Ist das Modell auf andere übertragbar?

teilAuto versteht sich als Pionier. Die Umwandlung in die Genossenschaft kann Vorbild für andere Mobilitätsunternehmen sein, um demokratisch und nachhaltig zu wirtschaften.

Gibt es Vorbilder in der Carsharing-Branche?

Nein – wir sind Pioniere, zumindest in Deutschland. teilAuto ist das erste Carsharing-Unternehmen, das die GmbH-Struktur in eine Genossenschaft überführt hat. Unser großes Vorbild bleibt die Mobility Genossenschaft in der Schweiz.

Was bringt das der Region?

Die Umwandlung stärkt die Verwurzelung in Mitteldeutschland: Gewinne bleiben hier, Mitglieder bestimmen mit, Carsharing bleibt unabhängig.

Nach welchen Grundsätzen arbeiten Genossenschaften?

Grundlegend sind vier genossenschaftliche Prinzipien:


  • der gemeinsame und konkrete Nutzen als Unternehmenszweck (Förderprinzip),

  • die Mitglieder sind sowohl Nutzende als auch (Mit-)Besitzende (Identitätsprinzip),

  • unabhängig der individuellen Beteiligung hat jedes Mitglied nur eine Stimme (Demokratieprinzip),

  • die Interessen aller Mitglieder haben Vorrang vor Einzelinteressen (Solidarprinzip).
Wem gehört die Genossenschaft?

Die Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern. Das Eigentum der Genossenschaft – ob Bürostuhl oder Auto – ist kollektives Eigentum aller Mitglieder: Es befindet sich somit in gemeinschaftlichem Privatbesitz. Die Mitglieder sind zusammen über die Summe ihrer Geschäftsguthaben an der Genossenschaft beteiligt.

teilAuto-Nutzung

Was ändert sich für mich als teilAuto-Nutzer*in?

Alle bestehenden Verträge und Nutzungen laufen unverändert weiter. Neu ist: Kund*innen können Mitglied werden, Anteile zeichnen und damit Teil der Eigentümergemeinschaft werden – inklusive Mitsprache- und Stimmrecht.

Kann ich teilAuto nutzen, ohne Mitglied zu sein?

Natürlich, die Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung, um teilAuto zu nutzen. Ein späterer Beitritt ist jederzeit möglich, inklusive weiterer Vorteile als Mitglied.

Ändern sich jetzt die teilAuto-Preise?

Nein, die Nutzungspreise sind für Mitglieder und Nichtmitglieder dieselben. Mitglieder zahlen jedoch keine Kaution und haben je nach Tarif die Möglichkeit, bei den Monatsgrundpreisen zu sparen.

Wer entscheidet über die teilAuto-Tarife?

Der Vorstand muss die Tarife nach wirtschaftlichen Kriterien kalkulieren. Hierbei spielen zahlreiche Kostenbausteine eine Rolle – vom Einkauf, über Personal, Kraftstoff sowie Kosten für IT und weitere Dienstleistungen.

Ändert sich etwas an den teilAuto-AGB?

Nein, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Kund*innen dieselben, egal ob Mitglied der Genossenschaft oder nicht.

Ändert sich mein teilAuto-Tarif?

Nein, die Umwandlung in die Genossenschaft hat keinen Einfluss auf die bestehenden teilAuto-Tarife. Je nach Höhe der gezeichneten Anteile können Mitglieder zusätzlich von Vergünstigungen im Rahmen-, Vielfahrer- oder Geschäftskundentarif profitieren.

Bleibt Autoteilen nachhaltig?

Ja, die verkehrsentlastende Wirkung von Carsharing bleibt unverändert. Unser Fuhrpark genügt den strengen Kriterien des Umweltzeichen Blauer Engel. Fahrtanreize oder kurzfristige Renditeziele wird es auch in der Genossenschaft nicht geben. Wir arbeiten weiter am Ausbau der Elektromobilität und am maßvollen Einsatz von Ressourcen.

Ich will Mitglied werden und sofort teilAuto nutzen – geht das?

Ja, um direkt von den Vorteilen als Mitglied zu profitieren, musst du zuerst als Mitglied beitreten. Die Freigabe erfolgt, sobald die Überweisung deines Geschäftsanteils bei uns eingegangen ist. Über das Mitgliedskonto kannst du dann direkt die Anmeldung bei teilAuto abschließen. Du sparst Dir mindestens die Kaution, bei mehreren Anteilen sogar den Monatsgrundpreis.

Beitritt & Anteile

Wie werde ich Mitglied?

Mitglied wird, wer die Beitrittserklärung (ab 01.05. verfügbar) ausfüllt und mindestens einen Geschäftsanteil á 300 € zeichnet. Das genügt, um Miteigentümer*in und stimmberechtigt zu werden. Weitere Anteile sind freiwillig.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied?

Mit einem Anteil bist du Mitglied, zahlst keine Kaution, hast volle Stimmrechte und kannst an Gewinnausschüttungen teilhaben. Ab zwei Anteilen gibt es dauerhaft Vorteile im Rahmentarif, ab 10 Anteilen weitere Vergünstigungen im Vielfahrer- oder Geschäftskundentarif.

Wie viele Anteile muss ich zeichnen?

Es genügt ein Anteil zu 300 €. Wer möchte, kann mehr zeichnen. Die Mitsprache bleibt gleich: ein Mitglied = eine Stimme.

Gibt es einmalige oder regelmäßige Kosten für Mitglieder?

Nein, außer dem Geschäftsanteil entstehen durch die Mitgliedschaft keine Kosten. Wer sich zusätzlich für die teilAuto-Nutzung anmeldet, zahlt einmalig einen Startpreis, dafür entfällt die Kaution. Je nach Höhe der Geschäftsanteile kann der Monatsgrundpreis im Rahmentarif (6 €/ ab zwei Anteilen) oder im Vielfahrertarif (30 €/ ab 10 Anteilen) entfallen.

Kann ich meine Anteile später aufstocken?

Ja, Mitglieder können jederzeit weitere Anteile á 300 € zeichnen. Damit können die Vorteile erweitert werden, zum Beispiel für bessere Nutzungskonditionen. Die Mitspracherechte bleiben dieselben, ebenso die Möglichkeiten, an Ausschüttungen teilzuhaben.

Kann ich Anteile verschenken oder übertragen?

Ja, eine Übertragung von Anteilen wird zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. Die andere Person muss dafür auch Mitglied sein. Anteile sind immer an das einzelne Mitglied gebunden.

Können Minderjährige Mitglied werden?

Aktuell ist das noch nicht möglich, aber geplant. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten im Beitrittsformular ihr Einverständnis abgeben. Sie verwalten dann auch den Zugang des minderjährigen Mitglieds bis zur Volljährigkeit.

Muss ich als Mitglied eigentlich teilAuto-Fahrzeuge nutzen?

Nein, die teilAuto-Nutzung ist freiwillig. Wer kein oder nur selten ein Auto braucht, kann genauso Mitglied werden und die Genossenschaft unterstützen sowie an Jahresüberschüssen teilhaben. Auch Nicht-Kund*innen können Mitglied werden.

Werden Geschäftsanteile vererbt?

Mit dem Tod eines Mitglieds geht die Mitgliedschaft auf die Erb*innen über. Über den Erbfall muss die Genossenschaft informiert werden. Die Mitgliedschaft endet dann mit dem Geschäftsjahr, in dem der Erbfall eingetreten ist.

Gibt es für Mitglieder eine Kündigungsfrist?

Die Mitgliedschaft kann laut Satzung mit einer Frist von neun Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden. Das bedeutet, bis spätestens Ende März muss die Kündigung eingereicht werden, damit sie zum Jahresende wirksam wird.

Gibt es eine Nachschusspflicht?

Nein, eine Nachschusspflicht gibt es nicht, die Haftsumme eines Mitglieds beschränkt sich auf die Höhe seines Geschäftsguthabens.

Was ist ein Geschäftsguthaben?

Das Geschäftsguthaben entspricht einem oder mehreren Geschäftsanteilen.

Bekomme ich mein Geschäftsguthaben vollständig zurück?

Das Geschäftsguthaben wird spätestens neun Monate nach Ende des Geschäftsjahres vollständig zurückgezahlt, zu dem ein Mitglied aus der Genossenschaft ausscheidet. Voraussetzung ist, dass keine offenen Forderungen bestehen und das Mindestkapital der Genossenschaft (50 Prozent aller Geschäftsguthaben) mit der Auszahlung nicht unterschritten wird.

Kann ich meine Beteiligung jederzeit einsehen?

Das Geschäftsguthaben kann jederzeit im Mitgliedskonto eingesehen werden.

Warum soll ich meine Steuernummer angeben?

Falls auf Beschluss der Mitgliederversammlung Dividenden auf Überschüsse der Genossenschaft ausgezahlt werden, muss die Genossenschaft Kapitalertragssteuer abführen. Hierfür wird die Steuernummer benötigt.

Mitgliedervorteile

Welcher teilAuto-Tarif gilt für Mitglieder der Genossenschaft?

Alle Tarife – du entscheidest, was am besten für dich passt! Mitglieder können jeden teilAuto-Tarif in Anspruch nehmen, dabei entfällt die übliche Kaution. Mehr als zwei Anteile berechtigen zur Nutzung des Rahmentarifs ohne Monatsgrundpreis (6 € bzw. 72 € im Jahr). Ab 10 Anteilen kann der Vielfahrertarif ohne Monatsgrundpreis (30 € bzw. 360 € im Jahr) genutzt werden oder der Geschäftskundentarif mit 20 Prozent Zeitrabatt (Mo–Do).

Zahlen Mitglieder zusätzlich zum Geschäftsanteil eine Kaution?

Nein, der Geschäftsanteil ersetzt die sonst übliche Kaution. Mitglieder sparen diese Einzahlung und profitieren zusätzlich von der Möglichkeit, an Ausschüttungen teilzuhaben.

Ich nutze teilAuto allein – wie kann ich als Mitglied am besten sparen?

Wer teilAuto allein für sich nutzt, kann zwei Anteile zeichnen und den Rahmentarif ohne Monatsgrundpreis (6 € bzw. 72 € im Jahr) nutzen. Tarifpartner sind hier nicht möglich. Wer den Starttarif nutzen möchte, fährt als Genossenschaftsmitglied mit zwei Anteilen sogar günstiger im Rahmentarif: Der Grundpreis entfällt und teilAuto-Fahrten werden 20 Prozent günstiger.

Kann ich meine Vorteile als Mitglied mit anderen teilen?

Im Vielfahrertarif sind bis zu vier Tarifpartner*innen möglich – ab 10 Anteilen entfällt der reguläre Monatsgrundpreis von 30 € bzw. 360 € im Jahr. Im Geschäftskundentarif können unbegrenzt viele Mitnutzende angemeldet werden – ab 10 Anteilen fahren alle mit 20 Prozent Zeitrabatt (Mo–Do).

Welche Vorteile gibt es für Privatkund*innen?

Bei der teilAuto-Anmeldung entfällt die übliche Kaution und jedes Mitglied kann an Überschüssen (Dividenden) teilhaben. Ab zwei Geschäftsanteilen entfällt im Rahmentarif der Monatsgrundpreis (6 € bzw. 72 € im Jahr). Ab 10 Anteilen kann der Vielfahrertarif ohne Monatsgrundpreis (30 € bzw. 360 € im Jahr) genutzt werden.

Welche Vorteile gibt es im Geschäftskundentarif?

Geschäftskund*innen erhalten ab 10 Anteilen werktags (Mo–Do) 20 Prozent Zeitrabatt, Tarifpartner*innen sind unbegrenzt möglich.

Gibt es eine Dividende?

Abhängig von den erwirtschafteten Überschüssen können Dividenden an die Mitglieder ausgeschüttet werden, wenn die Mitgliederversammlung es beschließt. Eine Garantie gibt es jedoch nicht – Stabilität und Rücklagen haben Vorrang.

Können Überschüsse für weitere Geschäftsanteile angespart werden?

Nein, das ist nicht möglich. Laut Satzung sind Geschäftsanteile immer voll einzuzahlen. Dividenden auf erwirtschaftete Überschüsse müssen deshalb ausgezahlt werden.

Ich bin Mitglied geworden: Ab wann gelten meine Tarifvorteile?

Tarifvorteile für Mitglieder greifen zum jeweils folgenden Monatsersten. Eine rückwirkende Berücksichtigung ist aus technischen Gründen nicht möglich.

Wie bekomme ich nach Beitritt zur Genossenschaft meine Kaution zurück?

Wenn mit der teilAuto-Anmeldung bereits eine Kaution hinterlegt wurde, überweisen wir nach Beitritt zur Genossenschaft die Kaution innerhalb des jeweils nächsten Quartals zurück.

Spare ich im Rahmentarif den Monatsgrundpreis?

Wer den Rahmentarif ohne Tarifpartner*innen nutzt, spart ab zwei Anteilen den Monatsgrundpreis. Mit Tarifpartner*innen lohnt sich der Vielfahrertarif (kein Grundpreis ab 10 Anteilen). Die Tarifpartner*innen können auch selbst Mitglied werden und als Einzelpersonen von den Vorteilen im Rahmentarif profitieren.

Transparenz & Mitbestimmung

Wie viel Einfluss habe ich als Mitglied?

Es gilt das Demokratieprinzip: Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Anteile. Entscheidungen über Gewinnverwendung, Satzungsänderungen oder Wahlen werden gemeinsam getroffen.

Was ist die Mitgliederversammlung?

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Dort entscheiden die Mitglieder über zentrale Fragen wie Gewinnverwendung, Satzungsänderungen oder Aufsichtsratswahlen.

Wer sitzt im Aufsichtsrat?

Der Aufsichtsrat wird von den Mitgliedern gewählt. Er kontrolliert die Arbeit des Vorstands, vertritt die Interessen der Mitglieder, genehmigt wesentliche Entscheidungen und sorgt für Transparenz. Er ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

Wie viele Mitglieder hat der Aufsichtsrat?

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei bis maximal sieben Mitgliedern.

Wer kann in den Aufsichtsrat gewählt werden?

Jedes Mitglied kann sich für ein Mandat im Aufsichtsrat bewerben, ausgenommen sind Vorstände, Prokurist*innen oder Handlungsbevollmächtigte der Genossenschaft. Die Wahl erfolgt demokratisch durch die Mitgliederversammlung.

Welche Rolle hat der Vorstand?

Der Vorstand führt das operative Geschäft von teilAuto und arbeitet ebenfalls im Auftrag der Mitglieder. Er wird vom Aufsichtsrat berufen und ist diesem gegenüber rechenschaftspflichtig.

Wie viele Mitglieder hat der Vorstand?

Derzeit gibt es zwei Vorstände: Michael Creutzer und Patrick Schöne.

Wie wird Transparenz sichergestellt?

Die Genossenschaft unterliegt der gesetzlichen Prüfungspflicht durch einen unabhängigen Prüfungsverband. Zusätzlich gibt es Jahresberichte, Abschlüsse und Informationsrechte für alle Mitglieder.

Wie oft findet die Mitgliederversammlung statt?

Laut Satzung findet mindestens einmal jährlich eine Mitgliederversammlung statt. Bei Bedarf können Vorstand, Aufsichtsrat oder Mitglieder außerordentliche Versammlungen einberufen.

Wo finde ich die Satzung?

Die Satzung ist hier abrufbar.

Stabilität & Sicherheit

Kann teilAuto verkauft werden?

Die Genossenschaftsstruktur verhindert einen Verkauf an Investoren. Das Eigentum gehört dauerhaft allen Mitgliedern – sie können nur die Auflösung oder Umwandlung der Genossenschaft beschließen.

Ist mein Geld sicher?

Mitglieder haften nur mit ihrem Anteil, nicht darüber hinaus. Bei Austritt aus der Genossenschaft wird der Anteil satzungsgemäß nach neun Monaten zurückgezahlt.

Kann der Wert meines Anteils steigen?

Nein, der Wert eines Geschäftsanteils bleibt fest bei 300 €. Anteile sind keine spekulativen Wertpapiere. Sie sichern die Rechte des Mitglieds, seine Mitsprache und Vorteile – ihr Nominalwert bleibt konstant.

Was passiert mit Gewinnen?

Gewinne bleiben in der Genossenschaft im Sinne des Förderzwecks: für Rücklagen, Investitionen in den Fuhrpark oder Ausschüttungen an die Mitglieder.

Was geschieht, wenn die Genossenschaft Verlust macht?

Darüber entscheidet die Mitgliederversammlung: Sofern ein Jahresfehlbetrag entsteht, kann dieser in das nächste Geschäftsjahr übertragen, aus bestehenden Rücklagen der Genossenschaft oder unter (ggf. teilweiser) Heranziehung der Geschäftsguthaben gedeckt werden.

Was passiert mit meinem Anteil, wenn teilAuto insolvent gehen sollte?

Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz ist das Risiko auf das Geschäftsguthaben begrenzt. Mitglieder haften nicht mit ihrem privatem Vermögen.

Habe ich Einblick in die wirtschaftliche Situation der Genossenschaft?

Jedes Mitglied hat das Recht, den Jahresabschluss und weitere Berichte (ggf. Lagebericht, Berichte von Aufsichtsrat und Prüfverband) sowie die Beschlüsse der Mitgliederversammlung einzusehen.

Wie wird die Genossenschaft geprüft?

Jede Genossenschaft ist gesetzlich verpflichtet, sich prüfen zu lassen – im Falle von teilAuto jährlich. Der unabhängige Prüfungsverband kontrolliert den Jahresabschluss auf Wirtschaftlichkeit sowie die ordnungsgemäße Geschäftsführung durch den Vorstand. Zusätzlich unterliegt das Unternehmen den gängigen gesetzlichen Berichtspflichten.

Ist die Genossenschaft stabiler als eine GmbH?

Genossenschaften arbeiten langfristig im Sinne ihrer Mitglieder und des Förderzwecks. Im Mittelpunkt steht ein konkreter Nutzen, nicht die Rendite. Entstehende Überschüsse bleiben in der Organisation – als Rücklagen, Investitionen oder Ausschüttungen.

Gibt es gesetzliche Schutzmechanismen?

Das Genossenschaftsgesetz und die Satzung garantieren Mitgliederschutz durch Offenlegung, regelmäßige Prüfpflichten, eine demokratische Kontrolle und strikte Haftungsgrenzen.